Einreichungen bis 29. November 2019 möglich - Innovative Mitarbeiterführung und -entwicklung
in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Wien (bmnt) - Das Tourismusministerium schreibt am 10. Mai zum fünften Mal den Österreichischen
Innovationspreis Tourismus (ÖIT) aus. Mit dem ÖIT 2020 sollen Erfolgsbeispiele für modernes Recruiting
sowie unternehmerische Maßnahmen, mit denen es gelingt, die Attraktivität von Arbeiten im Tourismus
und Verbleib im Betrieb nachhaltig zu erhöhen, ausgezeichnet werden. „Die Akquise und anschließende
Verweildauer im Betrieb sind sehr wichtige Themen, welche die Branche direkt berühren. Aus diesem Grund wurde
die Attraktivierung der Branche in diesem Bereich als wichtiges strategisches Ziel im Plan T – Masterplan für
Tourismus erarbeitet. Als eine der ersten Maßnahmen des dazugehörigen Aktionsplans steht der ÖIT
2020 deshalb unter dem Thema der innovativen Mitarbeiterführung und –entwicklung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
und holt damit erfolgreiche Beispiele vor den Vorhang“, so Köstinger.
Der ÖIT 2020 wird gemeinsam mit den Bundesländern in zwei Kategorien verliehen, die mit der Implementierung
innovativer und nachhaltiger Initiativen im österreichischen Tourismus für ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter Besonderes leisten. In der ersten Kategorie können einzelbetriebliche Initiativen der österreichischen
Tourismus- und Freizeitwirtschaft eingereicht werden. Die zweite Kategorie betrifft Initiativen von betrieblichen
Kooperationen der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft bzw. Kooperationen mit klarer, touristischer
Ausrichtung gemeinsam mit anderen Tourismusbetrieben, Tourismusverbänden, Landes-Tourismus- Organisationen,
tourismusnahen Dienstleistern (z.B. Freizeitanlagen, touristische Projekt-Initiativen).
Einreichungen müssen bis zum 29. November 2019 beim jeweiligen Bundesland eingelangt sein (es gilt das Datum
des Poststempels). Pro Kategorie werden die besten drei Projekte ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld. Dem
Siegerprojekt in der jeweiligen Kategorie wird ein Preisgeld in der Höhe von EUR 5.000,- zuerkannt, welches
zu gleichen Teilen vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und vom Bundesland des Siegerprojektes
zur Verfügung gestellt wird. Die Zweitplatzierten erhalten ein Preisgeld von jeweils EUR 3.000,- und die Drittplatzierten
von je EUR 2.000,-.
Die detaillierten Ausschreibungsunterlagen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus
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