LHStv.in Schaunig: Stärkung von Ortskernen, Klimaschutz und kostengünstige Wohnraumversorgung
der Kärntnerinnen und Kärntner sind wesentliche Ziele der Wohnbauförderung
Klagenfurt (lpd) - Im Rahmen der Landtagssitzung thematisierte Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig
am 9. Mai das Thema Wohnbauförderung: „Für die Gewährung einer Wohnbauförderung ist in §
15 Abs. 1 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017, LGBl Nr. 68/2017, idgF, festgelegt, dass Förderungen
für die Errichtung von Wohnungen und Wohnräumen im Eigentum nur gewährt werden dürfen, wenn
die Nutzfläche jeder Wohnung 130m², bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
150m² nicht übersteigt.“ Schaunig wies darauf hin, dass im Vorfeld der Beschlussfassung über das
Kärntner Wohnbauförderungsgesetz politischer Konsens über das Ausmaß der höchstzulässigen
förderbaren Wohnnutzfläche bestand.
„Im Fokus der Kärntner Wohnbauförderung steht leistbares und ressourcenschonendes, energieeffizientes
Bauen und Wohnen. Die Wohnbauförderung hat neben dem sozialpolitischen Auftrag der kostengünstigen Wohnversorgung
der Kärntner Bevölkerung auch eine wichtige Lenkungsfunktion im Bereich des Klimaschutzes“, führte
Schaunig aus. Zur Erreichung der Klimaschutzziele habe der Gebäudesektor nämlich einen wesentlichen Beitrag
zu leisten und ein weiterer Flächenzuwachs wirke sich negativ auf die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors
aus. „Es kann nicht Ziel sein, dass Förderungen den vorgenannten Nachhaltigkeits- und Klimazielen widersprechen.
Kärnten setzt damit in Verantwortung für die nächste Generation die baukulturellen Leitlinien des
Bundes um. Diese führen aus, dass wir beides brauchen: Die Erhaltung der natürlichen Funktionen von Grund
und Boden ebenso wie seine Nutzung“, so Schaunig.
Problematisch werde es dann, wenn unsere Siedlungen und Wirtschaftsweisen große Flächen ineffizient
nutzen und dadurch einen hohen Flächenverbrauch erzeugen. Die tägliche Flächeninanspruchnahme für
Bau- und Verkehrsflächen in Österreich liege derzeit bei rund sieben Hektar pro Tag, rechne man Betriebs-,
Erholungs-, und Abbauflächen hinzu, bei rund 16 Hektar pro Tag. Im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten sei
die Flächeninanspruchnahme leicht rückläufig, liege jedoch noch immer ganz deutlich über dem
Reduktionsziel der Strategie für nachhaltige Entwicklung von 2,5 Hektar pro Tag. Im Durchschnitt seien 41
Prozent der als Siedlungs- und Verkehrsflächen beanspruchten Flächen versiegelt. In den letzten 50 Jahren
sei es nur teilweise gelungen, die seit den 1950er Jahren durch die allgemeine individuelle Mobilität mit
dem Auto ausgelöste Zersiedelung einzugrenzen. Zersiedelung und Bodenversiegelung haben laut Schaunig erhebliche
nachteilige ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen und gehen zulasten des knappen
Freiraums.
Erkannt habe man dieses Dilemma seit Langem. „Gute Baukultur ist ressourcenschonend. Sie geht maßvoll mit
der Landschaft und dem Boden, mit bestehenden Gebäuden, mit Energie und Rohstoffen um“, stellen die Baukulturellen
Leitlinien des Bundes fest. Alle Bundesregierungen des letzten Jahrzehnts bekennen sich in ihren Regierungsprogrammen
zu geringerem Ressourcenverbrauch und verstärkter Nachhaltigkeit im Umgang mit Flächen. Flächen-
und Ressourcensparen ist als Ziel in allen Raumordnungs-/Raumplanungsgesetzen der österreichischen Bundesländer
festgeschrieben. Die österreichische Raumordnungskonferenz gibt im österreichischen Raumordnungskonzept
und in den im Jahr 2017 beschlossenen ÖROK-Empfehlungen Nr. 56 „Flächensparen, Flächenmanagement
und aktive Bodenpolitik“ konkrete Umsetzungsaufträge vor.
Der Bund verfolgt aktiv die Durchsetzung des Prinzips „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und nimmt bei
Errichtung, Erhaltung und Nutzung seiner eigenen Immobilien diesbezüglich eine Vorbildrolle wahr. Der Bund
gestaltet die ÖREK-Partnerschaft „Stärkung der Orts- und Stadtkerne“ aktiv mit. Im Rahmen dieser Partnerschaft
prüft der Bund unter anderem auch legistische und finanzielle Maßnahmen, um Innenentwicklung vor Außenentwicklung
den Vorzug zu geben und damit der Zersiedelung entgegenzuwirken. Der Bund entwickelt im Rahmen der Klimaschutzinitiative
klimaaktiv eine Siedlungsbewertung. Anhand dieses Bewertungssystems wird eine positive Beurteilung einer Siedlung
bzw. eines Quartiers nur dann möglich sein, wenn sie eine gewisse Kompaktheit und Dichte hat.
Als weiterer wesentlicher Grundsatz für die Gewährung einer Wohnbauförderung gilt, dass auf die
Vorgaben des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (OEK) Bedacht zu nehmen ist. Darüber hinaus ist bei Förderungen
auf die Belebung von Orts- und Stadtkernen und Siedlungsschwerpunkten Rücksicht zu nehmen. Diese werden von
den Gemeinden in den örtlichen Entwicklungskonzepten festgelegt. „Wir alle tragen dafür Verantwortung,
was gebaut und auch was nicht gebaut wird. Eines ist klar: Wir verbauen zu viel“, stellte Schaunig fest. Daher
ist eine wesentliche Zielsetzung dieser Bestimmung die Vermeidung der Zersiedelung. Hier kann etwa Bayern als positives
Beispiel dienen, wo es eine strikte Raumordnung mit Siedlungs- und Freiraumschwerpunkten gibt.
Daher sei es eine gesellschaftliche Verantwortung – sowohl unter Berücksichtigung der Folgekosten für
die Häuslbauer (z.B. Mobilitätskosten), als auch aus Rücksicht auf die Gemeindehaushalte, die mit
Infrastruktur- und Folgekosten in Bezug auf die Herstellung von Straßen, Aufschließungen, sozialen
Infrastrukturkosten und vielem mehr bei Wohnbauvorhaben in peripheren Gebieten massiv belastet sind – den Neubau
gezielt in kompakte Siedlungsformen zu lenken und durch Beachtung von Raumordnungskriterien zu einem sparsamen
verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Ressourcen beizutragen. „Das sind wir unseren Kindern und unserer Umwelt
schuldig“, betonte Schaunig.
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