Wohnbauförderung: Ziel sind ressourcenschonende
 enkeltaugliche Siedlungsformen

 

erstellt am
09. 05. 19
13:00 MEZ

LHStv.in Schaunig: Stärkung von Ortskernen, Klimaschutz und kostengünstige Wohnraumversorgung der Kärntnerinnen und Kärntner sind wesentliche Ziele der Wohnbauförderung
Klagenfurt (lpd) - Im Rahmen der Landtagssitzung thematisierte Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 9. Mai das Thema Wohnbauförderung: „Für die Gewährung einer Wohnbauförderung ist in § 15 Abs. 1 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017, LGBl Nr. 68/2017, idgF, festgelegt, dass Förderungen für die Errichtung von Wohnungen und Wohnräumen im Eigentum nur gewährt werden dürfen, wenn die Nutzfläche jeder Wohnung 130m², bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen 150m² nicht übersteigt.“ Schaunig wies darauf hin, dass im Vorfeld der Beschlussfassung über das Kärntner Wohnbauförderungsgesetz politischer Konsens über das Ausmaß der höchstzulässigen förderbaren Wohnnutzfläche bestand.

„Im Fokus der Kärntner Wohnbauförderung steht leistbares und ressourcenschonendes, energieeffizientes Bauen und Wohnen. Die Wohnbauförderung hat neben dem sozialpolitischen Auftrag der kostengünstigen Wohnversorgung der Kärntner Bevölkerung auch eine wichtige Lenkungsfunktion im Bereich des Klimaschutzes“, führte Schaunig aus. Zur Erreichung der Klimaschutzziele habe der Gebäudesektor nämlich einen wesentlichen Beitrag zu leisten und ein weiterer Flächenzuwachs wirke sich negativ auf die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors aus. „Es kann nicht Ziel sein, dass Förderungen den vorgenannten Nachhaltigkeits- und Klimazielen widersprechen. Kärnten setzt damit in Verantwortung für die nächste Generation die baukulturellen Leitlinien des Bundes um. Diese führen aus, dass wir beides brauchen: Die Erhaltung der natürlichen Funktionen von Grund und Boden ebenso wie seine Nutzung“, so Schaunig.

Problematisch werde es dann, wenn unsere Siedlungen und Wirtschaftsweisen große Flächen ineffizient nutzen und dadurch einen hohen Flächenverbrauch erzeugen. Die tägliche Flächeninanspruchnahme für Bau- und Verkehrsflächen in Österreich liege derzeit bei rund sieben Hektar pro Tag, rechne man Betriebs-, Erholungs-, und Abbauflächen hinzu, bei rund 16 Hektar pro Tag. Im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten sei die Flächeninanspruchnahme leicht rückläufig, liege jedoch noch immer ganz deutlich über dem Reduktionsziel der Strategie für nachhaltige Entwicklung von 2,5 Hektar pro Tag. Im Durchschnitt seien 41 Prozent der als Siedlungs- und Verkehrsflächen beanspruchten Flächen versiegelt. In den letzten 50 Jahren sei es nur teilweise gelungen, die seit den 1950er Jahren durch die allgemeine individuelle Mobilität mit dem Auto ausgelöste Zersiedelung einzugrenzen. Zersiedelung und Bodenversiegelung haben laut Schaunig erhebliche nachteilige ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen und gehen zulasten des knappen Freiraums.

Erkannt habe man dieses Dilemma seit Langem. „Gute Baukultur ist ressourcenschonend. Sie geht maßvoll mit der Landschaft und dem Boden, mit bestehenden Gebäuden, mit Energie und Rohstoffen um“, stellen die Baukulturellen Leitlinien des Bundes fest. Alle Bundesregierungen des letzten Jahrzehnts bekennen sich in ihren Regierungsprogrammen zu geringerem Ressourcenverbrauch und verstärkter Nachhaltigkeit im Umgang mit Flächen. Flächen- und Ressourcensparen ist als Ziel in allen Raumordnungs-/Raumplanungsgesetzen der österreichischen Bundesländer festgeschrieben. Die österreichische Raumordnungskonferenz gibt im österreichischen Raumordnungskonzept und in den im Jahr 2017 beschlossenen ÖROK-Empfehlungen Nr. 56 „Flächensparen, Flächenmanagement und aktive Bodenpolitik“ konkrete Umsetzungsaufträge vor.

Der Bund verfolgt aktiv die Durchsetzung des Prinzips „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und nimmt bei Errichtung, Erhaltung und Nutzung seiner eigenen Immobilien diesbezüglich eine Vorbildrolle wahr. Der Bund gestaltet die ÖREK-Partnerschaft „Stärkung der Orts- und Stadtkerne“ aktiv mit. Im Rahmen dieser Partnerschaft prüft der Bund unter anderem auch legistische und finanzielle Maßnahmen, um Innenentwicklung vor Außenentwicklung den Vorzug zu geben und damit der Zersiedelung entgegenzuwirken. Der Bund entwickelt im Rahmen der Klimaschutzinitiative klimaaktiv eine Siedlungsbewertung. Anhand dieses Bewertungssystems wird eine positive Beurteilung einer Siedlung bzw. eines Quartiers nur dann möglich sein, wenn sie eine gewisse Kompaktheit und Dichte hat.

Als weiterer wesentlicher Grundsatz für die Gewährung einer Wohnbauförderung gilt, dass auf die Vorgaben des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (OEK) Bedacht zu nehmen ist. Darüber hinaus ist bei Förderungen auf die Belebung von Orts- und Stadtkernen und Siedlungsschwerpunkten Rücksicht zu nehmen. Diese werden von den Gemeinden in den örtlichen Entwicklungskonzepten festgelegt. „Wir alle tragen dafür Verantwortung, was gebaut und auch was nicht gebaut wird. Eines ist klar: Wir verbauen zu viel“, stellte Schaunig fest. Daher ist eine wesentliche Zielsetzung dieser Bestimmung die Vermeidung der Zersiedelung. Hier kann etwa Bayern als positives Beispiel dienen, wo es eine strikte Raumordnung mit Siedlungs- und Freiraumschwerpunkten gibt.

Daher sei es eine gesellschaftliche Verantwortung – sowohl unter Berücksichtigung der Folgekosten für die Häuslbauer (z.B. Mobilitätskosten), als auch aus Rücksicht auf die Gemeindehaushalte, die mit Infrastruktur- und Folgekosten in Bezug auf die Herstellung von Straßen, Aufschließungen, sozialen Infrastrukturkosten und vielem mehr bei Wohnbauvorhaben in peripheren Gebieten massiv belastet sind – den Neubau gezielt in kompakte Siedlungsformen zu lenken und durch Beachtung von Raumordnungskriterien zu einem sparsamen verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Ressourcen beizutragen. „Das sind wir unseren Kindern und unserer Umwelt schuldig“, betonte Schaunig.

 

 

 

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