Gantner: Vorarlberg lässt als 2. Bundesland
 mobile Schlachteinrichtungen zu

 

erstellt am
08. 05. 19
13:00 MEZ

Bregenz (vlk) – Landesrat Christian Gantner begrüßt, dass die über wiederholten Vorstoß des Landes Vorarlberg auf Bundesebene eingerichtete Arbeitsgruppe konkrete Details für die Zulassung "mobiler Schlachteinrichtungen" erarbeitet hat, welche nunmehr vom zuständigen Sozialministerium in einen Erlass aufgenommen wurden, der für ganz Österreich verbindlich ist. "Dies ist ein wichtiger Schritt für die FleischZukunftVorarlberg", so Gantner.

Die wichtigsten Eckpunkte des Erlasses:

  • Die "mobile Schlachteinrichtung" ist als Erweiterung eines zugelassenen und damit stationären Schlachtbetriebes zu sehen. Sie dient der Fixierung, Betäubung und Entblutung des Tieres und dem anschließenden Transport in die zugelassene Schlachtanlage für die Durchführung der weiteren Arbeiten. Die Fixiereinrichtung kann alternativ auch vor Ort vorhanden sein, wo die Betäubung stattfindet.
  • Die Entblutung hat im mobilen Teil der Schlachtanlage stattzufinden und nicht unter freiem Himmel.
  • Es sind nur Einzelschlachtungen von Tieren möglich. Ein Tierarzt muss beim gesamten Vorgang (Betäubung und Entblutung) anwesend sein. Die anfallenden Gebühren fallen dem Schlachthofunternehmer zur Last.

Auf Grundlage der vom Ministerium erstellten Richtlinien sind somit Teile des Schlachtvorganges in einer mobilen Einheit möglich. Davon ausgenommen ist bislang die sogenannte "Weideschlachtung mit dem Kugelschuss". Die "mobile Schlachtung" sowie die "Weideschlachtung mit dem Kugelschuss" seien mit den aktuell gültigen EU-Rechtsvorschriften (VO (EG) 852/2004 und 853/2004) nicht in Einklang zu bringen, betont Landesveterinär Norbert Greber. Allerdings teilt das Ministerium auch mit, dass sich derzeit die Europäische Kommission mit dem Thema der "mobilen Schlachtung" auseinandersetzt und es daher möglich ist, dass es zukünftig zu rechtlichen Änderungen kommen könnte.

 

 

 

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