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Gantner: Vorarlberg lässt als 2. Bundesland |
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Bregenz (vlk) – Landesrat Christian Gantner begrüßt, dass die über wiederholten Vorstoß
des Landes Vorarlberg auf Bundesebene eingerichtete Arbeitsgruppe konkrete Details für die Zulassung "mobiler
Schlachteinrichtungen" erarbeitet hat, welche nunmehr vom zuständigen Sozialministerium in einen Erlass
aufgenommen wurden, der für ganz Österreich verbindlich ist. "Dies ist ein wichtiger Schritt für
die FleischZukunftVorarlberg", so Gantner.
Auf Grundlage der vom Ministerium erstellten Richtlinien sind somit Teile des Schlachtvorganges in einer mobilen Einheit möglich. Davon ausgenommen ist bislang die sogenannte "Weideschlachtung mit dem Kugelschuss". Die "mobile Schlachtung" sowie die "Weideschlachtung mit dem Kugelschuss" seien mit den aktuell gültigen EU-Rechtsvorschriften (VO (EG) 852/2004 und 853/2004) nicht in Einklang zu bringen, betont Landesveterinär Norbert Greber. Allerdings teilt das Ministerium auch mit, dass sich derzeit die Europäische Kommission mit dem Thema der "mobilen Schlachtung" auseinandersetzt und es daher möglich ist, dass es zukünftig zu rechtlichen Änderungen kommen könnte. |
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