Lange Erwerbstätigkeit soll sich im Alter lohnen
Wien (bka) - "Wir sind als Bundesregierung mit dem Ziel angetreten, die Menschen in unserem Land zu
entlasten. Damit soll all jenen, die ein Leben lang gearbeitet haben, mehr Geld übrigbleiben. Die Erhöhung
der Mindestpension soll im Zuge der Steuerreform als weitere Maßnahme zur Entlastung von Pensionistinnen
und Pensionisten beitragen", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am 16. Mai bei der Pressekonferenz zum
Thema Soziales gemeinsam mit Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Sozialministerin Beate Hartinger-Klein und Klubobmann
August Wöginger im Bundeskanzleramt
50 Millionen Euro pro Jahr für kleine Pensionen
Die Erhöhung der Mindestpension für Menschen, die lange gearbeitet haben, sei etwa nach dem Familienbonus
Plus und der Steuerreform ein weiterer Entlastungsschritt der Bundesregierung. "Wir wollen gegen Altersarmut
ankämpfen und sicherstellen, dass Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich in Würde leben
können. Wir wollen, dass es sich für die Menschen auszahlt, arbeiten zu gehen und in unser System einzuzahlen."
Daher werde die Mindestpension bei 40 Beitragsjahren von 995 Euro auf 1 200 Euro netto, bei Paaren von 1 260 Euro
auf 1 500 Euro netto und bei 30 Beitragsjahren von 995 Euro auf 1 025 Euro erhöht, so der Bundeskanzler zu
den Detailzahlen. Gleichzeitig werden im Rahmen des Budgets auch Maßnahmen zur Anhebung des tatsächlichen
Pensionsantrittsalters gesetzt. Damit sollen Menschen möglichst lange im Erwerbsleben tätig sein, einen
Beitrag leisten und danach auch eine Pension beziehen, von der sie leben können.
"Durch diese Maßnahme mit Investitionen in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr unterstützen
wir rund 40 000 Menschen, die am Rande der Armutsgrenze leben. Die Investitionssumme ist bereits im Budgetrahmen
eingeplant", betonte Sebastian Kurz.
Leben im Ruhestand ohne materielle Sorgen ermöglichen
Vizekanzler Heinz-Christian Strache erklärte, dass "wir es als unsere besondere Verantwortung und
Verpflichtung sehen, Altersarmut zu bekämpfen. Vor allem Frauen sind davon besonders oft betroffen. Jene Personen,
die unser Land wiederaufgebaut haben, verdienen sich im Ruhestand ein Leben, in dem sie keine materiellen Sorgen
haben. Daher stellen wir sicher, dass den Menschen mehr Geld übrigbleibt." Durch das geplante Pensionssicherungspaket
würden die Mindestpensionen erhöht: Das bedeute für eine Einzelperson mit 40 Beitragsjahren 2 870
Euro netto mehr pro Jahr, für Paare 3 360 Euro netto mehr. Für Personen mit 30 Beitragsjahren bedeutet
das eine Erhöhung von 420 Euro netto jährlich. "Mit diesen Maßnahmen zeigen wir, dass wir
nicht nur über soziale Verantwortung und Gerechtigkeit sprechen, sondern sie auch umsetzen. Die ältere
Generation, darunter vor allem die Kleinstpensionistinnen und -pensionisten, haben unsere besondere Unterstützung
verdient. Diese Entlastung war uns allen ein ehrliches Anliegen", so der Vizekanzler.
Anrechnung der Kindererziehungszeiten als Maßnahme gegen Altersarmut bei Frauen
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein betonte: "Das Pensionssicherungspaket garantiert für 40 000
Betroffene, davon 22 000 Frauen, einen sozial sicheren Ruhestand." Sie betonte den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit
und Fairness und erläuterte den daraus erwachsenden Bonus zur Ausgleichszulage ab 1. Jänner 2020: "Für
360 und 480 Beitragsmonate werden maximal 12 Monate Präsenz- oder Zivildienst und 60 Monate an Kindererziehungszeiten
angerechnet. Der Bonus beläuft sich bei 40 Beitragsjahren zumindest auf 150 Euro netto pro Monat. Nach Berücksichtigung
der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge bleiben zusätzlich 20 Euro und nach der Steuersenkung bleiben
zusätzlich 10 Euro. Für Niedrigstpensionen sind das also insgesamt 180 Euro monatlich mehr", so
Hartinger-Klein.
ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger, Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian
Strache, Bundesministerin Beate Hartinger-Klein © BKA/Dragan Tatic
Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger erläuterte den Fahrplan zur Erhöhung der Mindestpension
und betonte, dass der Beschluss nächste Woche in den Ministerrat kommen werde. Nach der Beschlussfassung durch
das Parlament solle die Erhöhung der Mindestpension mit 1. Jänner 2020 Gesetzeskraft erlangen.
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