Einbürgerungen im 1. Quartal 2019
 um 7,9% auf 2.764 Personen gestiegen

 

erstellt am
16. 05. 19
13:00 MEZ

Wien (statistik austria) - In den ersten drei Monaten des Jahres 2019 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft an 2.764 Personen verliehen, darunter an acht Personen mit Wohnsitz im Ausland. Insgesamt gab es laut Statistik Austria um 7,9% mehr Einbürgerungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (2.561 Einbürgerungen). Der seit dem Jahr 2011 beobachtbare Trend steigender Einbürgerungszahlen setzte sich damit vorläufig fort. Mehr als die Hälfte der Einbürgerungen im 1. Quartal 2019 entfiel auf Frauen (53,7%), der Anteil der Minderjährigen (unter 18 Jahren) betrug 33,8%. Mehr als ein Drittel der eingebürgerten Personen wurde bereits in Österreich geboren (928 bzw. 33,6%). Etwa die Hälfte (49,7%) der neuen Österreicherinnen und Österreicher waren vor der Einbürgerung Staatsangehörige folgender Staaten: Bosnien und Herzegowina (293 oder 10,6%), Türkei (256), Serbien (170), Kosovo (147), Russische Föderation (120), Ukraine und Afghanistan (je 107) sowie Rumänien (88) und Nordmazedonien (86).

In sechs Bundesländern wurden im 1. Quartal 2019 mehr Personen eingebürgert als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die relativen Zuwächse waren im Salzburg am deutlichsten (+85,7% auf 143 Einbürgerungen), gefolgt von Oberösterreich (+34,5% auf 394), Vorarlberg (+19,1% auf 106) und Wien (+17,0% auf 1.262). Geringere Zunahmen gegenüber dem 1. Quartal 2018 wurden in der Steiermark (+8,0% auf 230) und in Tirol (+4,1% auf 152) verzeichnet. Weniger Personen als im gleichen Zeitraum des Vorjahrs wurden in Niederösterreich (-31,0% auf 334), in Kärnten (-27,8% auf 83) und im Burgenland (-8,8% auf 52) eingebürgert.

Fast zwei Drittel aller Einbürgerungen im 1. Quartal 2019 erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs (1.660 Personen bzw. 60,1%). Darunter wurden 1.187 Personen bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration, EWR-Staatsangehörigkeit, Geburt in Österreich oder asylberechtigt – §11a, Abs. 4, Abs. 6 sowie Abs. 7), 106 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Abs. 1, Z. 1) und 217 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 und Abs. 2). Weitere 328 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (11,9%), darunter 296 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1). Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden 112 Ehegatten (§16) sowie 664 Kinder (§17) eingebürgert.

Detaillierte Ergebnisse sowie weitere Informationen zu den Einbürgerungen finden Sie hier >

 

 

 

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