Durch Novelle wird Transparenzdatenbank vom Datenfriedhof zu einem zentralen Förderungsinstrument
Wien (bmf) - Der Ministerrat beschloss am 15. Mai die Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz. Das Finanzministerium
hat mit der Novelle die Forderungen der Länder und des Rechnungshofes nach einer Verbesserung der Datenbank
aufgegriffen. Im Rahmen der Begutachtung und in den Gesprächen mit den Bundesländern wurden viele Anmerkungen
entgegengenommen und im Entwurf berücksichtigt. „Mit dem heutigen Beschluss verwandeln wird die Transparenzdatenbank
vom Datenfriedhof zum zentralen Förderungsinstrument“, hielt Finanzminister Hartwig Löger fest.
Um den praktischen Nutzen der Transparenzdatenbank zu erhöhen, wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen.
So enthält die Novelle beispielsweise eine Verbesserung der Abfrageergebnisse und –befugnisse für die
Förderstellen, um Einschränkungen zu beseitigen. Die Abfrage von sensiblen personenbezogenen Daten bleibt
wie bisher streng reglementiert. Als Zweck kommt Wirtschaftlichkeit ergänzend hinzu, um die Effizienz des
Ressourceneinsatzes von öffentlichen Mitteln zu steigern. Eine Mitteilung an die Transparenzdatenbank soll
künftig nicht erst bei der Auszahlung erfolgen, sondern schon bei Gewährung der Förderung. Auch
Förderwerber können in Zukunft mehr Informationsgehalt aus der Datenbank gewinnen. Künftig soll
der Bearbeitungsstand eines Förderantrages erfasst werden und dem Förderwerber in der Datenbank angezeigt
werden. Die Auswertungsmöglichkeiten durch das BMF werden ausgebaut, um eine bessere Steuerung von Förderungen
sicherzustellen.
„All diese Maßnahmen tragen zu einem transparenten Umgang mit Steuergeld bei. Die Transparenzdatenbank legt
die Förderungen und die Sozialleistungen des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden unter Wahrung
des Datenschutzes offen. Damit bekämpfen wir Doppel- und Mehrfachförderungen sowie Sozialmissbrauch.
Der transparente Umgang mit Steuergeld sollte die Regel sein und nicht die Ausnahme“, so Finanzminister Hartwig
Löger.
Die Novelle zeigt auch erste Erfolge. Diese Woche haben sich Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Steiermark dazu bekannt,
künftig all ihre Förderungen in die Transparenzdatenbank einzumelden. Niederösterreich und Oberösterreich
speisen ihre Daten bereits freiwillig ein. Damit wird die Transparenzdatenbank künftig von sechs Bundesländern
und dem Bund befüllt. Wien, Kärnten und das Burgenland legen bislang nicht vollumfänglich alle Subventionen
offen.
Staatssekretär Hubert Fuchs betonte: „Der wirtschaftliche, effiziente und effektive Einsatz öffentlicher
Mittel ist für den Staatshaushalt von entscheidender Bedeutung. Wir haben uns auch bei der Steuerentlastungsreform
gegenüber der Bevölkerung verpflichtet, dass wir diese ohne neue Steuern und ohne neue Schulden umsetzen
und finanzieren. Ein wesentlicher Beitrag zu dieser Reform ist es daher auch, dass die öffentlichen Mittel
effizient eingesetzt werden. Mehr Transparenz und das Lichten des Förderdschungels sind ein Gebot der Stunde.
Eine befüllte Transparenzdatenbank verhindert Doppelgleisigkeiten im Subventionsbereich zwischen dem Bund
und den Ländern und ist daher ein wichtiger Beitrag zu mehr Budgettransparenz und Sparsamkeit.“
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