Ministerrat beschließt moderne Transparenzdatenbank

 

erstellt am
15. 05. 19
13:00 MEZ

Durch Novelle wird Transparenzdatenbank vom Datenfriedhof zu einem zentralen Förderungsinstrument
Wien (bmf) - Der Ministerrat beschloss am 15. Mai die Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz. Das Finanzministerium hat mit der Novelle die Forderungen der Länder und des Rechnungshofes nach einer Verbesserung der Datenbank aufgegriffen. Im Rahmen der Begutachtung und in den Gesprächen mit den Bundesländern wurden viele Anmerkungen entgegengenommen und im Entwurf berücksichtigt. „Mit dem heutigen Beschluss verwandeln wird die Transparenzdatenbank vom Datenfriedhof zum zentralen Förderungsinstrument“, hielt Finanzminister Hartwig Löger fest.

Um den praktischen Nutzen der Transparenzdatenbank zu erhöhen, wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen. So enthält die Novelle beispielsweise eine Verbesserung der Abfrageergebnisse und –befugnisse für die Förderstellen, um Einschränkungen zu beseitigen. Die Abfrage von sensiblen personenbezogenen Daten bleibt wie bisher streng reglementiert. Als Zweck kommt Wirtschaftlichkeit ergänzend hinzu, um die Effizienz des Ressourceneinsatzes von öffentlichen Mitteln zu steigern. Eine Mitteilung an die Transparenzdatenbank soll künftig nicht erst bei der Auszahlung erfolgen, sondern schon bei Gewährung der Förderung. Auch Förderwerber können in Zukunft mehr Informationsgehalt aus der Datenbank gewinnen. Künftig soll der Bearbeitungsstand eines Förderantrages erfasst werden und dem Förderwerber in der Datenbank angezeigt werden. Die Auswertungsmöglichkeiten durch das BMF werden ausgebaut, um eine bessere Steuerung von Förderungen sicherzustellen.

„All diese Maßnahmen tragen zu einem transparenten Umgang mit Steuergeld bei. Die Transparenzdatenbank legt die Förderungen und die Sozialleistungen des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden unter Wahrung des Datenschutzes offen. Damit bekämpfen wir Doppel- und Mehrfachförderungen sowie Sozialmissbrauch. Der transparente Umgang mit Steuergeld sollte die Regel sein und nicht die Ausnahme“, so Finanzminister Hartwig Löger.

Die Novelle zeigt auch erste Erfolge. Diese Woche haben sich Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Steiermark dazu bekannt, künftig all ihre Förderungen in die Transparenzdatenbank einzumelden. Niederösterreich und Oberösterreich speisen ihre Daten bereits freiwillig ein. Damit wird die Transparenzdatenbank künftig von sechs Bundesländern und dem Bund befüllt. Wien, Kärnten und das Burgenland legen bislang nicht vollumfänglich alle Subventionen offen.

Staatssekretär Hubert Fuchs betonte: „Der wirtschaftliche, effiziente und effektive Einsatz öffentlicher Mittel ist für den Staatshaushalt von entscheidender Bedeutung. Wir haben uns auch bei der Steuerentlastungsreform gegenüber der Bevölkerung verpflichtet, dass wir diese ohne neue Steuern und ohne neue Schulden umsetzen und finanzieren. Ein wesentlicher Beitrag zu dieser Reform ist es daher auch, dass die öffentlichen Mittel effizient eingesetzt werden. Mehr Transparenz und das Lichten des Förderdschungels sind ein Gebot der Stunde. Eine befüllte Transparenzdatenbank verhindert Doppelgleisigkeiten im Subventionsbereich zwischen dem Bund und den Ländern und ist daher ein wichtiger Beitrag zu mehr Budgettransparenz und Sparsamkeit.“

 

 

 

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