LR Teschl-Hofmeister: Finanzmittel dienen zum flächendeckenden Ausbau des Kinderbetreuungsangebots
in Niederösterreich
St. Pölten (nlk) - Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai Finanzmittel für
den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten in der Höhe von mehr als fünf Millionen Euro beschlossen. Davon
werden rund 1,2 Millionen Euro für die Errichtung neuer schulischer Tagesbetreuungseinrichtungen bzw. für
Qualitätsverbesserungen bei bereits bestehenden schulischen Tagesbetreuungseinrichtungen eingesetzt. Mit den
verbleibenden 3,8 Millionen Euro wird der Ausbau von institutionellen Kleinkindbetreuungseinrichtungen unterstützt.
„Neben 22 Gruppen schulischer Tagesbetreuungseinrichtungen werden somit auch 56 Tagesbetreuungseinrichtungen für
Kleinstkinder gefördert“, erklärt Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Auch zukünftig
werde das Land Niederösterreich in den Ausbau von Betreuungseinrichtungen investieren: „Wir wissen, dass die
Errichtung und der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen oft mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden
sind, der vor allem für kleinere Gemeinden in weniger bevölkerungsreichen Regionen schwer zu stemmen
sein kann. Dabei ist dieser Ausbau vor allem für strukturschwache Regionen, für die Stärkung des
ländlichen Raums, enorm wichtig“, so die Landesrätin weiter.
Niederösterreich möchte die Familien hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestmöglich
unterstützen. Vor allem der Ausbau der Betreuungsangebote ist eine wichtige Maßnahme, um entsprechende
Rahmenbedingungen schaffen zu können. Dazu unterstützt das Land über das blau-gelbe Familienpaket,
über die zwischen Bund und Ländern getroffene 15-a Vereinbarung und über EU-Mittel. Alle drei Maßnahmen
haben die Schaffung neuer Betreuungsplätze sowie die Ausweitung bestehender Angebote zum Ziel.
„Es ist unsere Aufgabe, den Bedürfnissen der Familien nachzukommen und dort bedarfsgerechte Angebote im Land
zu schaffen, wo entsprechender Bedarf besteht. Dazu nehmen wir viel Geld in die Hand“, erklärt Familien-Landesrätin
Teschl-Hofmeister. Es soll aber vor allem die Wahlfreiheit der Familien stets im Vordergrund stehen:
„Keiner muss, aber es soll die Möglichkeit geben, sofern Bedarf besteht“, so die Landesrätin.
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