Neue Vorsitzende LRin Eisenkopf: „Starker Impuls für die heimischen Betriebe“ / Förderungen
in der Höhe von rund 260.000 Euro beschlossen / Ölkesseltauschförderaktion bis 31.12.2019 verlängert
Eisenstadt (blms) - Die für Energie zuständige Landesrätin Astrid Eisenkopf übernahm
am 13. Mai den Vorsitz des Burgenländischen Ökoenergiefonds (BOEF). Ihr Regierungskollege Landesrat
Heinrich Dorner wurde ebenfalls in den Vorstand aufgenommen. Der BOEF leistet mit seinen Förderungen einen
wichtigen Teil zum Klimaschutz, indem erneuerbare Energieträger und neue Technologien zur Ökostromerzeugung
gefördert werden. „Durch diese Fördermaßnahmen löst der Burgenländische Ökoenergiefonds
wichtige Impulse für heimische Betriebe aus und sichert Arbeitsplätze. Der Einsatz von Alternativenergieanlagen
stellt zudem einen ganz wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz dar“, so Landesrätin Astrid Eisenkopf. „Als Wohnbaulandesrat
steht für mich leistbares Wohnen in hoher Qualität an erster Stelle. Der Einsatz von Alternativenergieanlagen
ist ein wichtiger Eckpfeiler für den Klimaschutz. Zusätzlich wird die Wohn- und Lebensqualität gesteigert
und in der Folge werden die Energiekosten für Warmwasser und Heizung gesenkt“, hebt Landesrat Heinrich Dorner
hervor.
Förderungen in der Höhe von rund 260.000 Euro beschlossen
In der gestrigen Beiratssitzung des BOEF wurden 148 Förderansuchen für Alternativenergieanlagen mit
einer Förderhöhe von 183.018 Euro, 6 Ansuchen für Alternative Mobilität (Fördersumme 2.500
Euro) und 60 Förderansuchen im Bereich der Photovoltaik (Fördersumme 73.550 Euro) bewilligt.
Ölkesseltauschförderaktion bis 31.12.2019 verlängert
In der gestrigen Sitzung des Ökoenergiefonds wurde auch die Verlängerung der Sonderförderaktion
des burgenländischen Ökoenergiefonds zum Tausch von Ölkesseln bis 31.12.2019 beschlossen. Ziel der
Sonderförderaktion ist es, einen kräftigen Impuls für den Umstieg auf hocheffiziente alternative
Heizsysteme zu setzen und Anreize zur Einsparung von Energie zu schaffen. Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
soll vorangetrieben und eine Reduktion der Treibhausgase erreicht werden.
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen die Rechnungen spätestens bis 31.12.2019 ausgestellt
sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2019 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Ölkesseltausch
vorgelegt werden.
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