Verschärfungen im Strafrecht, verbesserte Maßnahmen beim Opferschutz sowie neue
Wege im Bereich der Täterarbeit
Wien (bmi) - "Im Lauf des letzten Jahres hat es eine Vielzahl an tragischen und dramatischen Ereignissen
im Zusammenhang mit Gewaltausübung gegen Frauen gegeben, weshalb wir alle Hebel in Bewegung gesetzt haben,
dieser negativen Entwicklung den Kampf anzusagen", sagte Innenminister Herbert Kickl am 13. Mai in Wien. "Das
Gesamtpakt der Task-Force ‚Strafrecht‘ liegt nun vor – es beinhaltet für den Bereich des Innenressorts unter
anderem Verschärfungen im Bereich des Strafrechts, verbesserte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Opferschutz
sowie neue und verstärkte Wege im Bereich der Täterarbeit."
"Ein Jahr und zwei Monate nachdem die ‚Task-Force Strafrecht‘ ins Leben gerufen wurde, werden in zwei Tagen
vier Gesetzespakete unter dem Namen ‚Gewaltschutzgesetz 3‘ in Begutachtung geschickt – das freut mich sehr",
sagte Karoline Edtstadler, Staatssekretärin im Innenministerium, und Leiterin der Task-Force Strafrecht. "Insgesamt
werden 24 Gesetze geändert, in enger Abstimmung mit sieben Ministerien. Ich möchte mich bei allen Ministern
für die gute ressortübergreifende Zusammenarbeit bedanken."
Opferschutz
Der Ansatzpunkt im Innenministerium liege im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), einerseits im Opferschutz, andererseits
im Bereich der Täterarbeit, sagte der Innenminister. "Wir haben eine gesetzliche Regelung aktualisiert,
die schon jetzt einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Gewaltopfern brachte – das Betretungsverbot." Es
werde ausgeweitet, betonte Kickl. "Das heißt, um Frauen und Kinder vor der Gewalt vor Gefährdern
schützen zu können, wird die Schutzzone auf einen räumlichen Umkreis von 50 Metern ausgeweitet,
unabhängig davon, wo sich diese Person gerade aufhält." Auch die Verwaltungsstrafen würden
erhöht, sagte der Innenminister. "Diese können hinaufgehen bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall
bis 5.000 Euro, bzw. bis zu einer Gefängnisstrafe von mehreren Wochen."
Täterarbeit
"Es ist notwendig, dass wir die Eskalationsspirale, in der sich Täter manchmal befinden, möglichst
frühzeitig durchbrechen", sagte Kickl. "Deshalb ist künftig eine Gewaltpräventionsberatung
nach einem Betretungsverbot verpflichtend. Der Täter hat sich binnen fünf Tagen nachdem das Betretungsverbot
ausgesprochen wurde, bei einem Gewaltinterventionszentrum zu melden. Es besteht also eine Meldepflicht, und binnen
14 Tagen muss er die entsprechende Beratung durchmachen."
Gehe von Gefährdern oder Tätern ein besonders hohes Gewaltpotenzial aus, seien Fallkonferenzen vorgesehen,
bei denen Einzelfälle "genau unter die Lupe genommen und Lösungen erarbeitet werden"; unter
Teilnahme aller Beteiligten aus dem Umfeld des Täters sowie der Sicherheitsbehörden. "Damit das
alles auf soliden Beinen steht, müssen rechtliche Anpassungen durchgeführt werden, bspw. im Bereich der
Verschwiegenheitspflicht", sagte der Innenminister.
"Das sind die Bereiche, die das Innenressort betreffen, und ich glaube, dass wir damit einen wesentlichen
Beitrag zu diesem Gesamtpaket der Task-Force leisten."
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