Brüssel (ec) - Ab dem 15. Mai gelten neue Preisobergrenzen für alle Anrufe und SMS ins EU-Ausland:
Verbraucher, die von ihrem Land aus in ein anderes EU-Land telefonieren, zahlen somit einen Höchstbetrag von
19 Cent pro Gesprächsminute (zzgl. MwSt.) und 6 Cent pro SMS-Nachricht (zzgl. MwSt.).
Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, sagte dazu: „Die Preisobergrenzen
für Anrufe innerhalb der EU sind ein konkretes Beispiel dafür, wie sich der digitale Binnenmarkt positiv
auf den Alltag der Menschen auswirkt. So wurden mit dem Aufbau eines digitalen Binnenmarkts bisher 35 neue digitale
Rechte und Freiheiten geschaffen. Die neuen Telekommunikationsvorschriften werden der EU insgesamt helfen, den
wachsenden Konnektivitätsbedarf der Europäerinnen und Europäer zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit
der EU zu steigern.“
Die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin, Mariya Gabriel, ergänzte:
„Nach Abschaffung der Roaminggebühren im Jahr 2017 hat die EU nun Maßnahmen gegen überhöhte
Gebühren für grenzüberschreitende Anrufe aus dem Heimatland ergriffen. Dank dieser beiden Maßnahmen
sind die europäischen Verbraucher nun umfassend gegen unerwartet hohe Rechnungen für Anrufe innerhalb
Europas geschützt, und zwar sowohl im In- als auch im Ausland. Dies ist eine der zahlreichen konkreten Errungenschaften
des digitalen Binnenmarkts.“
Nach der Abschaffung der Roaminggebühren im Juni 2017 sind diese neuen Preisobergrenzen für Anrufe und
SMS ins EU-Ausland Teil der Überarbeitung des EU-weiten Telekommunikationsrechts. Diese soll die Koordinierung
der elektronischen Kommunikation und die Rolle des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische
Kommunikation (GEREK) stärken.
Eine neue Eurobarometer-Umfrage zu Auslandsgesprächen zeigt, dass vier von zehn Befragten (42 Prozent) im
vergangenen Monat eine Person in einem anderen EU-Land kontaktiert haben. 26 Prozent der Befragten gaben an, dass
sie über Festnetz, Mobiltelefon oder SMS eine Person in einem anderen EU-Land erreicht haben.
Telekommunikationsbetreiber in der gesamten EU müssen die Verbraucher über die neuen Preisobergrenzen
informieren. Die Vorschriften gelten ab dem 15. Mai in allen 28 EU-Ländern und bald auch in Norwegen, Island
und Liechtenstein.
Die Preisobergrenze ist auf den privaten Gebrauch, d. h. auf Privatkunden, begrenzt. Geschäftskunden sind
von dieser Preisregelung ausgenommen, da mehrere Anbieter spezielle Tarife anbieten, die für Geschäftskunden
besonders attraktiv sind.
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