Innsbruck (lk) - Mit insgesamt vier neuen Maßnahmen, für die die Tiroler Landesregierung jährlich
über 4,8 Millionen Euro bereitstellt, werden weitere Schritte in Richtung leistbares Wohnen gesetzt. Das gaben
LH Günther Platter, LHStvin Ingrid Felipe und Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader am 14. Mai im
Anschluss an die Regierungssitzung bekannt.
Die Neuerungen in der Wohnbauförderung
Damit mehr Menschen in den Genuss der Wohnbauförderung kommen, werden die Einkommensgrenzen für den Erhalt
der Wohnbauförderung angehoben. Außerdem wird die Förderung von Eigenheimen um 6.000 Euro erhöht.
Völlig neu sind Extra-Zuschüsse für den Bau von kleinen Wohnanlagen in ganz Tirol. Außerdem
werden künftig Bauprojekte in ländlichen, strukturschwachen Gegenden extra gefördert – insgesamt
wird die Bevölkerung in 80 der 279 Tiroler Gemeinden unmittelbar von dieser neuen Förderung profitieren.
„Uns ist es ein wesentliches Anliegen, dass sich Tirolerinnen und Tiroler ein eigenes Zuhause leisten können.
Dazu zählt auch, dass mehr Menschen – auch der Mittelstand – Anspruch auf die Wohnbauförderung haben,
weshalb wir die Einkommensobergrenzen erhöhen. Besonders unterstützen wollen wir den Bau von Eigenheimen
und Wohnanlagen vor allem in abgelegenen, strukturschwachen Gegenden“, betont LH Platter. Die Änderungen treten
bereits mit 1. Oktober 2019 in Kraft. LRin Palfrader ergänzt: „Mit der neuen Förderung für Kleinbauvorhaben
wollen wir einen neuen Akzent setzen, damit mehr kleinere Bauvorhaben zu leistbaren Mietkosten umgesetzt werden
können.“
Stärkung des strukturschwachen, ländlichen Raumes
So wird beim Bau von Eigenheimen, die vielfach am Land vorzufinden sind, künftig ein Wohnbauförderungskredit
in Höhe von 45.000 anstatt 39.000 Euro gewährt. „Der Sinn hinter den Neuerungen ist, dass Menschen in
ländlichen Räumen eine besondere Wohnunterstützung erfahren. Damit soll gleichzeitig die Landflucht
in Richtung Zentralräume vermindert werden“, so LRin Palfrader.
Neu: Extra-Zuschüsse für Kleinbauvorhaben
Wichtig ist vor allem, dass nicht rückzahlbare Extra-Zuschüsse ausbezahlt werden – zusätzlich zum
gewährten Wohnbauförderungskredit. Für kleine Wohnanlagen zwischen drei und zwölf Wohneinheiten
werden ebenfalls Förderungen in Form von Zuschüssen ausbezahlt. „Mit diesen Zusatzförderungen, die
im Gegensatz zum Kredit nicht zurückbezahlt werden müssen, wollen wir die höheren Baukosten am Land
ausgleichen und auch dort das Wohnen leistbarer machen. Sich Wohnen leisten zu können, ist und bleibt für
uns ganz klarer Handlungsauftrag“, sind sich LH Platter und LRin Palfrader einig.
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