Novelle des Sozialhilfegesetzes schafft
 Grundlage für Zukunftsplan Pflege

 

erstellt am
27. 05. 19
13:00 MEZ

Absicherung von pflegenden Angehörigen und Ausweitung der Leistungen für Menschen mit Behinderung sind Schwerpunkte der Novelle des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes
Eisenstadt (bmls) - Mit der Novelle des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes soll die rechtliche Grundlage für die weitere Umsetzung des „Zukunftsplans Pflege“ geschaffen werden. Soziallandesrat Christian Illedits informierte gemeinsam mit LAbg. KO Géza Molnár und LAbg. Christian Drobits am 24. Mai über die Eckpfeiler der Neuerungen. Die wichtigsten Inhalte betreffen die Anstellung von pflegenden Angehörigen, die Ausweitung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen und die Neuregelung der Freizeitassistenz. Die Beschlussfassung der Novelle in der Landesregierung ist für 2. Juli vorgesehen, die Beschlussfassung durch den Landtag soll im September erfolgen, das novellierte Gesetz ab 1.10.2019 gelten.

Illedits: „Novelle schafft Basis für die Umsetzung des Zukunftsplans Pflege“
„Die demografische Entwicklung bringt große Herausforderungen für das burgenländische Sozialsystem mit sich. Die Pflege einer stetig wachsenden Zahl immer älterer Menschen zählt dabei zu den wichtigsten Aufgaben, denen wir uns jetzt schon stellen müssen. Der Zukunftsplan Pflege soll dafür die nötigen Lösungen liefern. Mit der Novelle des Sozialhilfegesetzes wollen wir diese in einen legistischen Rahmen gießen, aber auch eine Klarstellung und Aktualisierung einiger Bestimmungen vornehmen und nicht zuletzt eine Reihe notwendiger legislativer Anpassungen vornehmen. Die Novelle soll die Grundlage für die Umsetzung des Zukunftsplans Pflege bilden“, erklärte Illedits.

Molnár: „Betreten mit diesem Modell Neuland“
„Wir haben uns die Stärkung der Pflege zuhause durch Angehörige, die wir sozialversicherungsrechtlich absichern wollen, die Stärkung der Pflege der Angehörigen selbst und deren Verbleib in den eigenen vier Wänden, so lange dies möglich ist, zum Ziel gesetzt. All das sieht das Pilotprojekt der Anstellung pflegender Angehöriger vor. Wir betreten mit diesem Modell Neuland, deshalb wollen wir auch nach absehbarer Zeit eine Evaluierung vornehmen“, betonte Molnár. Die Novelle sieht explizit eine Evaluierung der das Anstellungsmodell betreffenden Bestimmung durch die Landesregierung bis spätestens 31.3.2022 vor; danach soll über eine allfällige Adaptierung, Verlängerung oder das gänzliche Außerkrafttreten entschieden werden.

Drobits: Schwächste sollen besonders unterstützt werden
Die Novelle zum Sozialhilfegesetz zeige den Willen der Regierung, die Schwächsten der Gesellschaft - Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen – besonders zu unterstützen, so Drobits. „Die Persönliche Hilfe soll dahingehend erweitert werden, dass es eine Integrationsbegleitung gibt. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft, aber auch im Arbeitsleben mehr Chancen haben und integriert werden sollen. Auch der Bereich der Freizeitassistenz soll neu geregelt werden, um Menschen mit Behinderung auch in der Freizeit die Möglichkeit zu bieten, ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben zu führen“.

Anstellung pflegender Angehöriger nach Heimhelferausbildung
Der Wunsch pflegebedürftiger Menschen im Burgenland, so lange wie möglich zu Hause alt werden zu können, liege auch dem Gedanken des Zukunftsplans Pflege zugrunde, sagt Illedits. Im Hinblick auf die sozialrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger wird diesen künftig eine Anstellung ermöglicht. Bedingung ist eine davor zu absolvierende theoretische Heimhilfeausbildung, parallel dazu ist eine praktische Ausbildung bei einer stationären Einrichtung erforderlich. Innerhalb eines Jahres muss über die ganze Ausbildung eine Prüfung abgelegt werden; die Ausbildungskosten werden vom Land getragen.

Modell soll auch mehr Menschen für Pflegeberuf begeistern
Die Anstellung – bei einer im Rahmen der KRAGES noch zu schaffenden gemeinnützigen GmbH – wird ab 1.10.2019 möglich sein und auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung mit 1.700 Euro netto entlohnt. Illedits: „Es wird drei Anstellungsmodelle für die Pflegestufen 3, 4 und 5 geben, wobei die Pflegestufe das Ausmaß der Anstellung – 20, 30 oder 40 Stunden – bestimmt. Wir wollen mit einer adäquaten Bezahlung mehr Menschen für diesen Beruf begeistern und vielleicht auch dazu motivieren, nach Ende der Pflege des Angehörigen weiter in diesem Bereich tätig zu sein“.

Voraussetzung für eine Anstellung ist ein Verwandtschaftsverhältnis bis zur 2. Parentel – d.h. Ehepartner/in (auch eingetragene Partner/in und Personen, die miteinander in einer Lebensgemeinschaft leben und deren Kinder und Enkelkinder), Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder; auch Wahleltern/-kinder) und Verwandte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie (Seitenlinie: Bruder/Schwester, Tante/Onkel, Nichte/Neffe), Verschwägerte in gerader Linie und Verschwägerte zweiten Grades in der Seitenlinie.

Beim Ausfall des Pflegenden etwa durch Krankheit soll es aus einem Pool eine Ersatzpflege geben oder eine vorübergehende Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung erfolgen. Die Mehrkosten sollen durch eine Erhöhung der Tagsätze durch das Land abgedeckt werden, verspricht Illedits, der für diese Maßnahme eine Image- und Informationskampagne ankündigte.

Ausweitung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Mit der Novelle soll auch die Situation behinderter Menschen im Burgenland nachhaltig verbessert und deren Gleichbehandlung in allen Lebensbereichen gewährleistet werden. Ein wichtiger Punkt ist die gesetzliche Verankerung der Freizeitassistenz. War diese bisher ein Aspekt der Persönlichen Hilfe (§ 29), wird dafür nunmehr eine eigene umfassende rechtliche Basis geschaffen. Künftig soll die Persönliche Hilfe „Integrationsbegleitung“ heißen. Schließlich ergibt sich auch ein aktueller Novellierungsbedarf aus der Kündigung der Art. 15a B-VG-Vereinbarung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe durch das Land Burgenland.

Abschaffung des Pflegeregresses wird in der Novelle berücksichtigt
Schließlich soll auch die Abschaffung des Pflegeregresses durch den Bund per 1.1.2018 auch im Burgenländischen Sozialhilfegesetz – seither im Burgenland und in den anderen Bundesländern ohne gesetzliche Grundlage bereits praktiziert – berücksichtigt werden. Auch hier werde mit noch nicht zu beziffernden Mehrkosten gerechnet.

„Mit der geplanten Novelle des Sozialhilfegesetzes wollen wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Leistungen für die ältere Generation und Menschen mit Behinderungen ausgeweitet werden und so das Burgenland auch künftig ein soziales und menschliches Bundesland bleibt“, so Illedits abschließend.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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