ICOMOS International empfiehlt Erstellung einer Thematischen Studie zu Panoramastraßen
sowie Ergänzung des Managementplans um konkrete Denkmalpflege-Anleitungen
Paris/Salzburg (grohag) - Nun ist es soweit, die mit Spannung erwartete Stellungnahme von ICOMOS International
empfiehlt für die Großglockner Hochalpenstraße einen Aufschub von zwei Jahren, um vor allem eine
Thematische Studie zu „Scenic Roads im globalen Vergleich“ zu erstellen. Da es sich bei der Großglockner
Hochalpenstraße um die erste Straße im eigentlichen Sinn handelt, die als Welterbe der UNESCO anerkannt
würde, kommt dies nicht überraschend. Weiters wird die Ergänzung des Managementplans um konkrete
Denkmalpflege-Anleitungen und Inventarisierungsmaßnahmen empfohlen. Von Seiten der Großglockner Hochalpenstraße
(GROHAG) wird darüber hinaus ein Welterbe-Manager nominiert, als nationaler Monitor wurde Herr DI Thomas Mitterecker
von Seiten ICOMOS Austria bereits designiert.
Das bestehende Management und Monitoring der Großglockner Hochalpenstraße auf Basis von anerkannten
QM- und integrierten Management-Prozessen (gemäß ISO 9001 und Umweltnorm ISO 14001) sowie die touristische
Infrastruktur und die Bildungsarbeit werden in der Expertenstellungnahme von ICOMOS International explizit gelobt.
ICOMOS unterstreicht ebenfalls, dass das bisherige Management umsichtig und vorausschauend mit dem Denkmal umgeht
und auch auf potentielle Besucheranstiege ausreichend vorbereitet ist.
„Die Empfehlung von ICOMOS International zur Erarbeitung vertiefter Informationen zum Nominierungsvorhaben sind
sehr konkret. Dies ist für uns als Bewerber wichtig, denn damit steigen die Chancen für eine erfolgreiche
Überarbeitung des erst 2017 an die UNESCO übergebenen Dossiers“, so Mag.a Ruth Pröckl, UNESCO-Welterbekoordinatorin,
Bundeskanzleramt (BKA). „Auch im Vorfeld der Nominierung des 'Donaulimes', der in diesem Jahr dem Welterbe-Komitee
zur Entscheidung vorliegt und an dessen Erarbeitung Österreich seit vielen Jahren maßgeblich beteiligt
war, wurde eine umfassende Thematische Studie gefordert, bevor der Welterbe-Antrag überhaupt eingereicht werden
konnte.“, so Pröckl weiter.
„Erfreulich ist, dass das bisherige Management und Monitoring der Großglockner Hochalpenstraße sowie
die touristische Infrastruktur und die Bildungsarbeit in der Expertenstellungnahme von ICOMOS explizit gelobt werden.
ICOMOS International hat ebenfalls unterstrichen, dass das bisherige Management umsichtig und vorrausschauend mit
dem Denkmal umgeht und auf potentielle Besucheranstiege ausreichend vorbereitet ist. Bis dato haben wir die Experten
des Bundeskanzleramtes und von ICOMOS als äußerst kompetent und unterstützend wahrgenommen. Wir
dürfen davon ausgehen, dass wir auch weiterhin mit allen Experten konstruktiv und engagiert weiterarbeiten
werden.“, so Dr. Johannes Hörl, Vorstand des Betreibers Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG).
Nächste Schritte
Das Bundeskanzleramt wird nun umgehend ein Arbeitstreffen, voraussichtlich in Paris, organisieren, an welchem internationale
Experten, das Welterbe-Zentrum, die Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG) sowie Vertreter von ICOMOS
Austria und ICOMOS International teilnehmen und die Thematische Studie vorbereiten werden. Daneben stehen noch
offene Inventarisierungsarbeiten sowie die detaillierte Ausarbeitung eines Denkmalpflegeplans unter Anleitung des
Bundesdenkmalamtes auf dem Programm. Dies wäre dann ein Novum für Österreich; damit würde die
Großglockner Hochalpenstraße ein weiteres Mal ihre Funktion als international anerkanntes „Role Model“
unterstreichen.
„Der weitere Prozess wird daher eng mit ICOMOS Austria, ICOMOS International sowie mit dem Welterbe-Zentrum in
Paris gestaltet, alle Beteiligten haben ihre Unterstützung zugesagt. Dies ist besonders hervorzuheben, da
die Idee als solche, die Großglockner Hochalpenstraße als Welterbe zu nominieren von keiner Seite,
weder in den Gesprächen mit den Spitzen der UNESCO in Paris noch in der Expertenstellungnahmen in Frage gestellt
wurde.“, so Ruth Pröckl, UNESCO-Welterbekoordinatorin (BKA).
Was ist Welterbe
Mit der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 das Prädikat „UNESCO-Welterbe“
geschaffen. Entscheidend für das UNESCO-Welterbe ist der „Außergewöhnliche Universelle Wert“ (Outstanding
Universal Value ? OUV). Über die Eintragung in die Welterbeliste entscheidet das jährlich einmal tagende
UNESCO-Welterbe Komitee. Der Welterbestatus an sich stellt keinen zusätzlichen Schutz zu nationalen Schutzmechanismen
dar, sondern einen international anerkannten Status einer materiellen Stätte als ‚Erbe der Menschheit‘ (wie
zum Beispiel: Chinesische Mauer, Tower of London, Kölner Dom, Schloss Versailles, Schloss und Gärten
von Schönbrunn, Kathedrale Notre-Dame usw). Immaterielles Kulturerbe der UNESCO hingegen umfasst kulturelle
Ausdrucksformen, Bräuche und Traditionen (wie zum Beispiel das Wissen um die Lippizanerzucht, der Montafoner
Dialekt, das Stille Nacht-Lied, die Lesachtaler Brotherstellung oder auch die Heiligenbluter Sternsinger) stellen
daher kein materielles UNESCO-Welterbe (verkürzt ‚Welterbe‘) im obigen Sinne dar.
Mit dem Beitritt zur Welterbe Konvention hat Österreich anerkannt, dass Erfassung, Schutz und Erhaltung in
Bestand und Wertigkeit seines in die Welterbeliste aufgenommenen Kultur- und Naturerbes sowie dessen Weitergabe
an künftige Generationen sichergestellt werden müssen. In Österreich ist das Bundeskanzleramt bei
der Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt federführend und dient
als Anlaufstelle für alle das Welterbe betreffenden Anfragen der UNESCO und wurde gemäß Artikel
5(b) der Konvention innerhalb des Ministeriums eine nationale Kontaktstelle (Fokus-Point) eingerichtet.
Was ist ICOMOS
ICOMOS ist die Abkürzung für „International Council on Monuments and Sites“ und wird in der deutschen
Version als „Internationaler Denkmalrat“ bezeichnet. Die derzeit weltweit etwa 10.000 Mitglieder aus den weit gefächerten
Fachbereichen der Denkmalpflege umfassende Institution, ist als NGO (nicht staatliche Organisation) aufgestellt.
Dadurch wird die Unabhängigkeit von politischen und partikularen Interessen deklariert und die Ausrichtung
auf die rein fachliche Expertise unterstrichen. ICOMOS ist insbesondere auch eine von drei unabhängige Fach-
und Expertenkommissionen die als Berater des UNESCO Welterbe-Komitees eine wesentliche Rolle bei der Einschreibung
von Welterbe-Stätten übernimmt. Für die Evaluation und Bewertung der Großglockner Hochalpenstraße
wurde – aus Gründen der Unabhängigkeit und Transparenz - ICOMOS International mit Sitz in Paris (also
nicht das österreichische Nationalkomitee ICOMOS Austria) beauftragt.
Welterbe und Großglockner Hochalpenstraße
Die Großglockner Hochalpenstraße wurde 2017 von Seiten der Republik Österreich zum Welterbe der
UNESCO offiziell nominiert. Dem ging die Unterschutzstellung als Denkmal nach Denkmalschutzgesetz (DMSG) im selben
Jahr voraus, womit die Großglockner Hochalpenstraße nicht nur zum größten (und mit 48 km
vor allem auch zum längsten) Denkmal Österreichs und auch zum potentiellen Welterbe wurde, da bisweilen
das Bundesdenkmalamt und die Fachwelt die Großglockner Hochalpenstraße „zweifellos als Erbe der Menschheit“
bezeichnet haben. Die Großglocknerstraße wurde bereits im Jänner 2016 in die Vorschlagsliste der
UNESCO (Tentativliste), eingetragen:
http://whc.unesco.org/en/tentativelists/6074/.
Nunmehr erfolgte die offizielle Information über die (im Sommer 2018 durchgeführte) technische Evaluierung
von ICOMOS International samt Empfehlung für die weitere Vorgehensweise im Rahmen des Verfahrens auf Anerkennung
als materielles Welterbe der UNESCO.
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