UVP-Pflicht für eingereichtes Projekt wäre vorgelegen
Bregenz (vlk) - Das Projekt „Speicherteich Schwarzköpfle“ kommt in der geplanten Form nicht: Die Silvretta
Montafon Bergbahnen GmbH hat mit Schreiben vom 20. Mai 2019 dem Amt der Vorarlberger Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft
Bludenz und der Gemeinde St. Gallenkirch mitgeteilt, das Projekt so abzuändern und einzuschränken, dass
eine UVP-Pflicht auf jeden Fall ausgeschlossen werden kann. Ob beim neuen Projekt eine UVP-Pflicht vorliegt, wird
von der Behörde zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen sein, betont Umweltlandesrat Johannes Rauch.
„Als Umweltlandesrat begrüße ich diese neue Entwicklung ausdrücklich. Schwerwiegende Landschaftseingriffe
müssen einer besonders intensiven Umweltprüfung standhalten. Tun sie das nicht, müssen zu zurückgezogen
oder abgeändert werden. Dass das UVP-Gesetz keine Keule zur Verhinderung ist, sondern Wirtschaftsinteressen
und Umweltinteressen gleichermaßen abwägt erkennen vorbildliche Unternehmen mitunter auch aus eigenem
Antrieb: So hat die Firma Rhomberg-Bau angekündigt, die angestrebte Erweiterung des Steinbruchs in Hohenems
von sich aus einer UVP-Prüfung unterziehen zu wollen“, sagt Rauch.
Vorgeschichte
Das Projekt „Speicherteich Schwarzköpfle“ wurde von der Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH bei der Bezirkshauptmannschaft
Bludenz zur Genehmigung eingereicht und mit Bescheid vom 16.4.2018 von dieser Behörde bewilligt. Gegen diesen
Bewilligungsbescheid wurden zwei Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erhoben. Das Landesverwaltungsgericht
Vorarlberg hat in der Folge die Abteilung IVe des Amtes der Vorarlberger Landesregierung (Umweltabteilung) aufgefordert,
zu prüfen, ob das Projekt UVP-pflichtig ist.
Diese Prüfung ist mit großer juristischer Sorgfalt unter Beiziehung externer Experten und hohem Aufwand
erfolgt und kommt zum Ergebnis, dass eine UVP-Pflicht für das Projekt gegeben ist. Davon wurde im Zuge des
Stellungnahmeverfahrens auch die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH in Kenntnis gesetzt. Formal muss dieser Feststellungsbescheid
von der Landesregierung beschlossen werden.
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