Keine gemeinsame Durchführung von Nationalrats- und Landtagswahl empfohlen; erhebliche
Fehlerquellen in der Abwicklung und hohes Anfechtungsrisiko
Bregenz (vlk) – Nachdem nun aller Voraussicht nach im September neben den Vorarlberger Landtagswahlen nun
auch Wahlen zum Nationalrat stattfinden werden, werden immer mehr Stimmen laut, die eine Zusammenlegung der beiden
Wahlen fordern. Eine rechtliche Abklärung mit dem Innenministerium hat aber ergeben, dass eine gemeinsame
Durchführung am selben Tag im Grunde nicht administrierbar ist und aufgrund stark divergierender Regelungen
eine enorme Zahl an Fehlerquellen birgt. Eine Anfechtung im Nachhinein wäre also sehr wahrscheinlich, erklärt
der Leiter der Abteilung Inneres im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Gernot Längle.
„Wir haben uns im Laufe des vergangenen Wochenendes intensiv mit der zuständigen Abteilung im Innenministerium
ausgetauscht und um eine rechtliche Abklärung gebeten. Die klare Empfehlung nach dieser Prüfung lautet,
die anstehenden Wahlen zum Nationalrat und zum Vorarlberger Landtag nicht gemeinsam durchzuführen. Dies deckt
sich auch mit unserer rechtlichen Beurteilung“, so Abteilungsvorstand Längle. Mehrere Gründe sprechen
dafür.
Hohes Anfechtungsrisiko
Zum einen fehlen in Vorarlberg die gesetzlichen Grundlagen. Es gibt keine gesetzliche Regelung für eine „gemeinsame
Durchführung“ der beiden Wahlen. Das heißt, dass beide Wahlen parallel abzuwickeln wären. Dies
ist äußerst kompliziert, wenig bürgernahe und vor allem sehr fehleranfällig. Das Anfechtungsrisiko
wäre zu hoch.
Getrennte Wahllokale
Die Abwicklung der beiden Wahlen wäre klar zu trennen, um Verwechslungen bzw. das Abgeben von ungültigen
Stimmen zu vermeiden. Das bedeutet, dass die Wahlen in getrennten Wahllokalen durchgeführt werden müssten.
In weiterer Folge würden jene Personen, die bei beiden Wahlen stimmberechtigt sind, in zwei unterschiedlichen
Wahllokalen ihre Stimme abgeben müssen. Dies bedeutet auch, dass die doppelte Anzahl an Wahlbeisitzern gefunden
werden müssten. Dazu kommt, dass sich auch der Kreis der wahlberechtigten Personen bei den beiden Wahlen unterscheidet–
ein weiterer Grund der zu einer erheblichen Unübersichtlichkeit beiträgt. Verschiedene Kuverts für
beide Wahlen und unterschiedliche Regelungen bei den Briefwahlstimmen erhöhen zudem das Risiko von Verwechslungen
und damit ungültigen Stimmen enorm. Gerade auch im Hinblick auf die Ereignisse der Bundespräsidentenwahl
2016 und die die darauffolgenden Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs ist man in den Wahlbehörden besonders
sensibilisiert.
„All dies führt dazu, dass eine ordentliche Abwicklung der beiden Wahlen an einem gemeinsamen Tag weder rechtlich
sinnvoll noch administrierbar ist. Wir empfehlen daher – in Übereinstimmung mit dem Innenministerium – von
einem sog. Superwahlsonntag abzusehen“, so Gernot Längle. Angesichts der derzeitigen Rechtslage und der damit
verbundenen Komplexität sieht auch der Vorarlberger Gemeindeverband das Durchführen der beiden Wahlen
am selben Tag sehr kritisch.
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