Nationaler Qualifikationsrahmen wurde 2018 neuerlich erweitert
Wien (pk) – Die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen und Kompetenzen zu erhöhen, und zwar
in ganz Europa, das war 2016 die Motivation für den Nationalrat, in Anlehnung an eine EU-Initiative ein Register
zur Einordnung von Qualifikationen gesetzlich zu verankern. Ein einheitliches lernorientiertes Kompetenz-Vergleichsschema
solle die Lern- und Arbeitsmobilität in der gesamten EU fördern, hieß es damals. Über Tätigkeit
und Pläne dieses Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) berichtet seither die dazugehörige Koordinierungsstelle
(NKS) im Auftrag des Bildungsministeriums regelmäßig an den Nationalrat. Verortet ist die NKS im Österreichischen
Austauschdienst (OeAD).
Als wichtige Erweiterung des formalen Qualifikationsrahmens nennt der Tätigkeitsbericht 2018 (III-281 d.B.)
die Aufnahme der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie. Mit dem Ziel, das Register zur Stärkung
des nationalen und europäischen Bildungsraums auf alle Bereiche auszudehnen, strebt man auch die Einbeziehung
nicht-formaler Qualifikationen der Aus- und Weiterbildung an.
Systematische Zuordnung
Die Systematik des NQR geht von acht Qualifikationsniveaus aus, denen Abschlüsse anhand von erworbenen Kenntnissen,
Fertigkeiten und Kompetenzen zugeordnet werden. Das Ersuchen um Zuordnung hat vom zuständigen Qualifikationsanbieter
zu kommen, normalerweise sind das Bundesministerien oder das zuständige Amt einer Landesregierung. Für
die Gesundheitspsychologie beispielsweise wandte sich das Gesundheitsministerium an die Koordinierungsstelle, die
nach formaler und inhaltlicher Prüfung sowie Befassung der NQR-Steuerungsgruppe dem Ersuchen stattgab. GesundheitspsychologInnen
verfügen demnach über Expertenwissen, das sie befähigt, Erfahrungen aus Praxis und Forschung eigenverantwortlich
für Innovationen bei der Gesundheitsförderung von behandelten Personen zu nutzen. Der Gesundheitspsychologie
wurde somit das höchste Qualifikationsniveau (NQR-Niveau VIII) zuteil.
Einem bestimmten Niveau zugeordnete Qualifikationen werden als gleichwertig angesehen, unabhängig von ihrem
Arbeits- oder Lernbereich. Auch Unterschiede bei Ausbildungsdauer und Bildungssektor sind dem Bericht zufolge bei
der Niveauzuordnung belanglos. Ausschlaggebend seien einzig die Lernergebnisse, mit denen die Qualifikationen verbunden
sind.
NQR-Weiterentwicklung als europäisches Thema
Neben der Gesundheits- und der Klinischen Psychologie sind derzeit folgende Qualifikationsbereiche im NQR-Register
veröffentlicht: Berufsbildende mittlere und höhere Schulen, Lehrberufe, IngenieurIn, Meisterprüfung,
Landwirtschaftliche Fachschulen und MilitärberufsunteroffizierIn. Ein sachverständiger Beirat unterstützt
die NKS inhaltlich bei ihrer Tätigkeit, etwa bei der Überarbeitung der Formatvorlage für Zuordnungsersuchen
aus dem nicht-formalen Bereich. Im Sinne der Lernergebnisorientierung werden neue Parameter entwickelt, mit denen
nicht-formales und informelles Lernen in das Register integriert werden können. Bei einer "Peer Learning
Activity" zu diesem Thema, die 2018 von der NKS gemeinsam mit der Europäischen Kommission in Wien organisiert
wurde, tauschten ExpertInnen aus dem In- und Ausland Meinungen und Erfahrungen darüber aus. Anhand von sechs
Länderbeispielen wurden Möglichkeiten aufgezeigt, nicht-formale Qualifikationen in den jeweiligen nationalen
Qualifikationsrahmen aufzunehmen.
Dank ihrer Verankerung im Österreichischen Außendienst kann die NKS viele Synergie- und Kooperationsmöglichkeiten
im europäischen Bildungssektor und bei der Öffentlichkeitsarbeit nutzen. So beherbergt der OeAD auch
Österreichs Agentur zur Umsetzung des EU-Programms Erasmus+ im Bereich Bildung, wodurch sich direkte Verbindungen
zu Servicestellen in dieser Nationalagentur ergeben. Unter anderem führt der Bericht dabei die Kontaktstelle
des europäischen Netzwerks für Bildungs- und Berufsberatung, Euroguidance Österreich, an.
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