LH Kaiser: Regierungskollegium wird Landesförderung von 11,5 Millionen Euro für den
Zeitraum September 2019 bis Juli 2020 beschließen
Klagenfurt (lpd) - In der Regierungssitzung am 4. Juni wird seitens des Regierungskollegiums die Landesförderung
von Elternbeiträgen für das Kärntner Kinderstipendium beschlossen. Das teilte Bildungsreferent Landeshauptmann
Peter Kaiser am 1. Juni mit. Bezüglich der Finanzierung des Kärntner Kinderstipendiums für
das Kindergartenjahr 2019/2020 wird auf Grund der derzeitigen Einschätzung von einem Bedarf von rund 11,5
Millionen Euro ausgegangen.
„Gemäß dem Regierungsprogramm 2018 -2023 wollen wir Kärnten zum kinderfreundlichsten Land Europas
machen. Daher werden von der Regierung für die elementare Kinderbetreuung die entsprechenden Fördermaßnahmen
für das Kindergartenjahr 2019/2020 angepasst bzw. verlängert“, gab Kaiser bekannt. Die Landesförderung
für das Kärntner Kinderstipendium wurde erstmals im Kindergartenjahr 2018/2019 beschlossen. In der Sitzung
wird nun das Kärntner Kinderstipendium von 50 Prozent des durchschnittlichen Elternbeitrages auf 66 Prozent
angehoben.
Uns ist es wichtig, allen Familien bzw. Kindern in Kärnten die Möglichkeit zu geben, eine hochqualitative
und leistbare Betreuung zur Verfügung zu stellen. Eltern sollen wissen, dass das Land Kärnten alles tut,
um sie und ihre Kinder bestmöglich zu unterstützen, Kindern gleichberechtigte Ausbildungschancen zu geben
und gleichzeitig für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Mit dem Kärntner
Kinderstipendium schaffen wir diese Möglichkeit“, betont eder Landeshauptmann. Zusätzlich soll bis 2020
ein neues Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz fertiggestellt sein, das die Qualität in der Elementarpädagogik
erhöht, und Kriterien wie flexiblere Öffnungszeiten, Betreuungsschlüssel usw. weiter verbessert.
Mit dem ab September 2019 erhöhten Kinderstipendium ersparen sich Kärntner Familien jährlich
zwischen 308 und 1.507 Euro an Betreuungskosten. Ausgenommen davon sind die Kosten für die Verpflegung. Sie
müssen weiterhin von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten übernommen werden“ konkretisierte der Landeshauptmann.
Adaptiert wird auch die Förderrichtlinie für das Kindergartenjahr 2019/2020. Demnach kommen in den Genuss
der Förderung, auf sie besteht kein Rechtsanspruch, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit Hauptwohnsitz
in Kärnten, deren Kind zwischen den vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine öffentliche
oder private elementare Bildungseinrichtung in Kärnten besucht, die seitens der Kärntner Landesregierung
bewilligt wurde. Ebenso gefördert werden Tagesmütter bzw. Tagesväter.
Die Förderung beträgt für den halbtägigen Besuch einer Kindertagesstätte bzw. Krippe 92
Euro pro Monat bzw. 139 Euro für einen ganztägigen Besuch. Für den Besuch eines Kindergartens oder
einer Alterserweiterten Gruppe beträgt die monatliche Förderung 56 Euro (halbtags) bzw. 83 Euro (ganztags).
Die Förderung wird für die Dauer von maximal elf Monaten (September 2019 – Juli 2020) gewährt.
Klar geregelt ist auch die Betreuungsdauer in den Kindergärten. Bei der halbtägigen Betreuung muss das
Kind den Kindergarten mindestens 20 bis 35 Wochenstunden besuchen. Bei der ganztägigen Betreuung mehr als
35 Stunden.
Die Förderung der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr erfolgt weiterhin im Rahmen der Art. 15a BV-G-Vereinbarung
mit 85 Euro pro Monat. Jene Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kind sich im verpflichtenden Kindergartenjahr
befindet und den Kindergarten ganztags (länger als 7 Stunden täglich) besucht, erhalten eine zusätzliche
monatliche Förderung in Höhe von 28 Euro.
Die Förderung des Elternbeitrags bei Tagesmüttern und Tagesvätern wird monatlich ab 60 Betreuungsstunden
eines Kindes pro Monat und pro Betreuungsstunde gewährt. Im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 beträgt
die Förderung pro Stunde 0,66 Euro.
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