Massiver Anstieg an Beschwerden und Verfahren – Übergang zur DSGVO, 1.036 Individualbeschwerden,
430 grenzüberschreitende Fälle aus dem Ausland
Wien (pk) - Das Jahr 2018 war für die Datenschutzbehörde (DSB) geprägt vom Übergang
zur - ab dem 25. Mai 2018 geltenden - Rechtslage nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Bericht der
DSB für 2018, den das Justizministerium dem Nationalrat übermittelt hat, verzeichnet dabei einen massiven
Anstieg der Individual- und auch grenzüberschreitenden Beschwerden im Datenschutz sowie bei den Verfahrenszahlen.
Es sei der Behörde aber gelungen, fast alle Verfahren in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten
zu bearbeiten.
Die Eingangszahl an Individualbeschwerden belief sich auf 1.036, zudem gab es 430 grenzüberschreitende Fälle
aus dem Ausland, die die Behörde seit dem 25. Mai 2018 zu behandeln hat. Auch die Zahl der Rechtsauskünfte,
die die DSB erteilt hat, ist um fast 1.800 auf rund 4.000 Stück gestiegen.
Durch das neue Datenschutzrecht weggefallen ist für die DSB etwa das Datenverarbeitungsregister. Anstelle
einer Meldepflicht von Datenanwendungen hat der/die nunmehrige "Verantwortliche" bei Unternehmen und
anderen Rechtsträgern seither das Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten zu führen und gegebenenfalls
Datenschutz-Folgenabschätzungen vorzunehmen. Das Register wird von der DSB noch bis Ende 2019 als Archiv weitergeführt.
Als nationaler Kontrollstelle obliegt der Datenschutzbehörde seit 25. Mai 2018 die Führung von Individualverfahren
auf Antrag, die Führung amtswegiger Verfahren, die Führung internationaler, grenzüberschreitender
Verfahren, die Akkreditierung von Verhaltensregeln, die Bearbeitung von "Data Breach" Meldungen, die
Verordnungserlassung unter anderem betreffend die Datenschutz-Folgenabschätzung (black list/white list) sowie
die Führung von Verwaltungsstrafverfahren. Die Datenschutzbehörde ist darüber hinaus als aktives
Mitglied in zahlreichen internationalen und nationalen Gremien präsent, wird im Bericht zusammengefasst.
Entwicklungen durch neues Datenschutzregime
Während sich bis 25. Mai 2018 die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde zur Durchsetzung subjektiver
Rechte im privaten Bereich nur auf das Recht auf Auskunft erstreckte, ist sie seither im Inland für Beschwerden
gegen Rechtsträger öffentlichen und privaten Rechts, die personenbezogene Daten verarbeiten - mit Ausnahmen
etwa im Bereich Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit -, zuständig. Von den 1.036 Individualbeschwerden im Berichtsjahr
wurden 509 von der DSB mit Bescheid erledigt, 169 Verfahren wurden eingestellt. Selbst bei einer Zusammenrechnung
der Beschwerdeverfahren und der Kontroll- und Ombudsmannverfahren aus den Vorjahren sei von einer mehr als Verdreifachung
des Anfalls auszugehen, so der Bericht, wobei es sich nunmehr ausschließlich um Verfahren handle, die längstens
innerhalb von sechs Monaten durch einen Bescheid abgeschlossen werden müssen.
Die Statistik verzeichnet weiters 134 Verwaltungsstrafverfahren, etwa betreffend Videoüberwachung, 129 amtswegige
Prüfverfahren und 50 Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018. Die behördliche Zuständigkeit
zur Führung von Verwaltungsstrafverfahren im Bereich des Datenschutzrechts ist mit dem 25. Mai 2018 von den
Bezirksverwaltungsbehörden auf die Datenschutzbehörde übergegangen. Die Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
seien unter anderem deshalb angestiegen, weil die Datenschutzbehörde auch für den privaten Bereich in
vollem Umfang zuständig wurde und seither mit Bescheiden entscheidet, die beim Bundesverwaltungsgericht bekämpft
werden können, so der Bericht.
Darüber hinaus führt die DSB seit dem 25. Mai 2018 nicht nur nationale Verfahren, sondern behandelt auch
grenzüberschreitende Fälle. Diese umfassen sowohl von Betroffenen erhobene Beschwerden und amtswegige
Prüfverfahren, als auch Mitteilungen über Sicherheitsverletzungen. Im Jahr 2018 hat die DSB 153 nationale
Beschwerdefälle bearbeitet, die einen grenzüberschreitenden Sachverhalt aufwiesen. Des Weiteren hat die
DSB 427 grenzüberschreitende Verfahren geführt, die an die Datenschutzbehörde von einer anderen
Aufsichtsbehörde herangetragen wurden. Dabei führt die DSB drei Verfahren als federführende Aufsichtsbehörde.
Bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist nunmehr eine Pflicht des "Verantwortlichen" vorgesehen,
eine Meldung an die zuständige Datenschutzbehörde zu erstatten. Der Datenschutzbehörde wurden im
Jahr 2018 69 Sicherheitsverletzungen gemäß Telekommunikationsgesetz, sieben grenzüberschreitende
Sicherheitsverletzungen, 43 Sicherheitsverletzungen ausländischer Aufsichtsbehörden sowie 501 inländische
Sicherheitsverletzungen gemeldet.
Unter den ausgewählten höchstgerichtlichen Entscheidungen 2018 finden sich im Bericht etwa jene des Obersten
Gerichtshofs zur Zuständigkeit im Fall Max Schrems gegen Facebook und auch jene des Europäischen Gerichtshofs
betreffend die Frage des "für die Verarbeitung Verantwortlichen" auf einer Fan-Page eines sozialen
Netzwerks.
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