Präsidentin Brigitte Bierlein von Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit der
Bildung der Übergangsregierung beauftragt.
Wien (vfgh) - Vizepräsident Univ. Prof. DDr. Christoph Grabenwarter übernimmt mit der Zurücklegung
der Funktion durch die bisherige Präsidentin Dr. Brigitte Bierlein interimistisch die Leitung des Verfassungsgerichtshofes
(VfGH). Brigitte Bierlein war dem Gerichtshof seit Februar 2018 als Präsidentin vorgestanden und war damit
die erste Frau in diesem Amt. Seit 2003 hatte sie dem Gerichtshof zunächst als Vizepräsidentin und ständige
Referentin angehört. In ihre Amtszeit fielen mehrere bedeutende Entscheidungen des Gerichtshofes, etwa zur
Bankomatgebühr, zur Mindestsicherung sowie zum Pflegeregress. Unter anderem wirkte Bierlein - damals als Vizepräsidentin
- an der Entscheidung zur Bundespräsidentenwahl 2016 mit.
Grabenwarter seit 2018 VfGH-Vizepräsident
Christoph Grabenwarter, geboren 1966 in Bruck/Mur, ist seit 2008 Universitätsprofessor für Öffentliches
Recht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist seit 2005 Mitglied des VfGH sowie seit
Februar 2018 dessen Vizepräsident. Die interimistische Leitung des VfGH durch den Vizepräsidenten ist
im Verfassungsgerichtshofgesetz geregelt. Bis zur Bestellung eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin
leitet der Vizepräsident den VfGH und die Beratungen. Die Funktion des Vizepräsidenten wird bis dahin
nicht nachbesetzt. Eine ähnliche Situation war bereits in den ersten Monaten des Jahres 2018 gegeben.
Juni-Session findet planmäßig statt
Die Beratungen im Rahmen der Juni-Session des VfGH finden wie geplant statt. Die Session beginnt am 11. Juni, für
die Beratungen sind wie üblich rund 3 Wochen veranschlagt. Eine gesonderte Presseinformation zur Tagesordnung
ergeht in der kommenden Woche.
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