Luxemburg/Wien (bmvrdj) - Am 6. Juni nahm Vizekanzler Clemens Jabloner am Rat der Justiz- und Innenminister
in Luxemburg teil. Vizekanzler Jabloner zeigte sich beeindruckt von den vielen interessanten Projekten im Justizbereich,
darunter „e-evidence“, die Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung im Strafvollzug und die Richtlinie
über Insolvenz, Restrukturierung und die zweite Chance.
„Es freut mich sehr, dass die Richtlinie heute von den Mitgliedsstaaten angenommen wurde. Während des österreichischen
EU-Ratsvorsitzes konnten wir die Verhandlungen über die Richtlinie erfolgreich abschließen, sodass wir
diese jetzt unter rumänischer Ratspräsidentschaft auch formell beenden können“, so Jabloner. „Hier
haben wir einen guten Kompromiss gefunden, der die Interessen aller Mitgliedsstaaten bestmöglich abdeckt“,
betont der Vizekanzler. Die Richtlinie sieht unter anderem eine Erleichterung der Aufnahme von Sanierungskrediten
und eine zweite Chance für insolvente Unternehmer auf einen Neustart vor.
Am Rande des Rates hatte Vizekanzler Jabloner auch die Möglichkeit mit seinen Amtskollegen über die Wichtigkeit
der Justizausbildung im europäischen Raum zu sprechen. „Die justizielle Ausbildung leistet einen ganz wesentlichen
Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums, der auf Rechtsstaatlichkeit, gegenseitiger Anerkennung
und gegenseitigem Vertrauen beruht“, so der Justizminister. „In Zeiten, in denen vermehrt grundlegende Werte wie
jene der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz in Frage gestellt werden, kann mithilfe der
Ausbildung sichergestellt werden, dass ebendiese Werte von den Angehörigen der Justiz weitergetragen, verinnerlicht
und durchgesetzt werden“, so Jabloner weiter.
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