In 44 Sitzungen wurden 88 Auskunftspersonen befragt - Bures mit Ausschussarbeit zufrieden
Wien (pk) - Die Vorsitzende des BVT-Untersuchungsausschusses Doris Bures zieht nach Beendigung der Ausschussbefragungen
eine positive Bilanz: "Untersuchungsausschüsse sind ein bedeutendes Instrument der parlamentarischen
Kontrolle, mit dem Ziel einer objektiven und sachlichen Aufklärungsarbeit. Das ist den Abgeordneten im BVT-Untersuchungsausschuss
mit viel Engagement und trotz einiger Hürden gelungen." Zwischen 4. September 2018 und 5. Juni 2019 führten
die Abgeordneten insgesamt 102 Befragungen von 88 Auskunftspersonen durch. Die längste Befragung dauerte 3
Stunden und 58 Minuten, die kürzeste 14 Minuten. Insgesamt trat der Ausschuss zu 44 Sitzungen mit einer Befragungsdauer
von rund 125 Stunden zusammen.
Kritisch sieht die Zweite Nationalratspräsidentin Bures den Umstand, dass etwa 70% der insgesamt rund 336.000
Aktenseiten einer Geheimhaltungsstufe unterliegen (Beim Hypo-Untersuchungsausschuss waren dies lediglich 6,5%).
"Bei allem Verständnis für geschützte Daten und der gebotenen Sensibilität halte ich die
Transparenz politischer Entscheidungen für enorm wichtig. Es geht schließlich um das Vertrauen der Menschen
in die Politik und in ihre RepräsentantInnen. Dabei spielt eine kritische mediale Auseinandersetzung und Berichterstattung
eine wichtige Rolle. Dem versuchte der Ausschuss trotz allem Rechnung zu tragen. Von den Verhandlungen waren über
80% medienöffentlich", so Bures.
Vorsitzende Doris Bures bedankt sich schon jetzt für die ausgezeichnete Zusammenarbeit aller Fraktionen sowie
bei Verfahrensrichter Eduard Strauss, seinem Stellvertreter Wolfgang Pöschl sowie bei Verfahrensanwalt Arthur
Mikesi für die juristische Expertise. Großer Dank gebührt, so Bures, auch den Abgeordneten und
FraktionsmitarbeiterInnen, die trotz der verkürzten Fristen und der bis zuletzt einlangenden Akten, nun die
umfassenden Abschlussarbeiten bewältigen.
Mit der Kundmachung des Beschlusses über die vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
endete am 14. Juni die Beweisaufnahme des BVT-Untersuchungsausschusses. Es können ab nun weder weitere Auskunftspersonen
befragt noch Akten entgegen genommen werden. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses geht dennoch weiter. Zunächst
wird Vorsitzende Bures den Fraktionen bis 21. Juni den vom Verfahrensrichter erstellten Berichtsentwurf vorlegen.
Die Fraktionen haben eine weitere Woche Zeit, um ihrerseits Fraktionsberichte abzugeben. Im Anschluss prüft
der Verfahrensrichter, ob Personen in ihren Rechten oder Geheimhaltungsinteressen verletzt sind. Formal beendet
ist der Ausschuss schließlich, wenn der Ausschussbericht dem Nationalrat voraussichtlich im September vorgelegt
und in einer seiner Sitzungen behandelt wird. Ob in der neuen Gesetzgebungsperiode die Aufklärungsarbeit in
der Causa BVT fortgesetzt wird, obliegt den Abgeordneten des neugewählten Nationalrats.
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