Nach der Europawahl - was als Nächstes passiert

 

erstellt am
14. 06. 19
13:00 MEZ

Brüssel (ep) - Mehr als 200 Millionen Europäer haben bei der Europawahl 2019 ihre Stimme abgegeben. Damit ist die Wahlbeteiligung EU-weit auf 51% gestiegen. Die neue Legislaturperiode beginnt am 2. Juli.

Das sind die nächsten Schritte
Vor der ersten Plenarsitzung Anfang Juli halten die Fraktionen ihre konstituierenden Sitzungen ab. Eine Fraktion muss aus mindestens 25 Abgeordneten bestehen, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten (also mindestens 7) gewählt werden. Um ab dem 2. Juli offiziell anerkannt zu werden, müssen die Fraktionen ihre Zusammensetzung dem Präsidenten bis zum 1. Juli mitteilen.

Wahl des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Quästoren
Die neu gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden vom 2. bis 4. Juli in der konstituierenden Plenarsitzung des Parlaments in Straßburg zusammenkommen, um ihren Präsidenten, 14 Vizepräsidenten und fünf Quästoren zu wählen.

Das Parlament wird auch über die zahlenmäßige Zusammensetzung der Ausschüsse abstimmen und damit die neue Legislaturperiode beginnen. In den folgenden Wochen werden die Ausschüsse dann ihre ersten Sitzungen abhalten, um ihre jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.

Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission
Die erste Möglichkeit für das Europäische Parlament, die Präsidentin oder den Präsidenten der Kommission zu wählen, ist die zweite Juli-Plenartagung (vom 15. bis 18. Juli). Sie oder er braucht die absolute Mehrheit im Parlament, also die Hälfte der derzeitigen Mitglieder des Parlaments plus einen (376). Erreicht die Kandidatin oder der Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit, müssen die Mitgliedstaaten innerhalb eines Monats einen anderen Kandidaten vorschlagen. Der Europäische Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

Zur Europawahl 2019 nominierten die europäischen politischen Parteien erneut Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten. In einer Erklärung vom 28. Mai hat sich die Konferenz der Präsidenten des EP (EP-Präsident und Fraktionsvorsitzende) wiederholt zum Spitzenkandidaten-Prozess bekannt. Der nächste Kommissionspräsident muss demnach eine EU-weite Kampagne geführt und sein Programm und seine Persönlichkeit vor der Europawahl bekanntgemacht haben.

Und die Kommissare?
Der Europäische Rat nimmt im Einvernehmen mit dem gewählten Kommissionspräsidenten eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommission an. Diese designierten Kommissionsmitglieder erscheinen dann vor den parlamentarischen Ausschüssen in ihren künftigen Aufgabenbereichen zu Anhörungen, die voraussichtlich im Oktober stattfinden werden.

Unerledigte Arbeit
Die Ergebnisse sämtlicher Abstimmungen des Parlaments, die vor der Wahl am Ende einer Legislaturperiode durchgeführt wurden, bleiben für das Parlament der nächsten Legislaturperiode rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass das neu gewählte Parlament genau an der Stelle an den Vorlagen weiterarbeitet, wo das Parlament in seiner alten Zusammensetzung aufgehört hat, und zur nächsten Etappe in der Entscheidungsfindung voranschreitet.

Für all jene Gesetzesvorlagen, über die das Plenum vor den Wahlen nicht mehr abgestimmt hat, gibt es keine rechtswirksame Position des Europäischen Parlaments. Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht daher vor, dass in solchen Fällen die Arbeit der Abgeordneten (zum Beispiel in Form von Beschlüssen auf Ausschussebene) verfällt. Allerdings kann die neue Konferenz der Präsidenten zu Beginn der neuen Legislaturperiode beschließen, die Arbeit an diesen Gesetzesvorlagen ab dem bisher erreichten Stand fortzusetzen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/portal/de

 

 

 

 

 

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