… möglichst unbürokratisch und einheitlich sicherstellen – Landesrechnungshof mit
Gutachten beauftragt“
Linz (lk) - Die Mindestsicherung soll Menschen in sozialen Notlagen durch bedarfsorientierte Leistungen
unterstützen. In Oberösterreich kann diese Unterstützung unter anderem über Einrichtungen der
Wohnungslosenhilfe erfolgen, die dafür auch Geldleistungen auszahlen können. Entsprechend der bewährten
Praxis der früheren Sozialhilfe sollte dadurch sichergestellt sein, dass in akuten Notlagen eine Soforthilfe
möglich ist. Eine Überprüfung durch die Abteilung Soziales hat nun ergeben, dass in den einzelnen
Einrichtungen in diesem Spezialfall der Mindestsicherung unterschiedlich vorgegangen wird. Um mehr Rechtssicherheit
und eine fundierte Grundlage für einen einheitlichen Vollzug auch bei dieser besonderen Form der sozialen
Hilfe zu erhalten, hat Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer den Landesrechnungshof um ein Gutachten über
die bisherige Vollzugspraxis gebeten.
„Im Vordergrund muss die bestmögliche und vor allem rasche Hilfe für Menschen stehen, die die Unterstützung
der Gesellschaft brauchen. Ich möchte nicht, dass einem armen Menschen in einem heißen Sommer das Geld
für ein Getränk oder in einem kalten Winter die Mittel für eine wärmende Jacke vorenthalten
werden, bis die Mühlen der Bürokratie fertiggemahlen haben. Das wurde bisher gewährleistet, allerdings
auf unterschiedliche Art und Weise. Mein Ziel ist eine möglichst unbürokratische, aber in ganz Oberösterreich
einheitliche Vorgehensweise. Dafür soll zusätzlich zu unseren Überlegungen das Gutachten des Rechnungshofes
wertvolle Erkenntnisse beisteuern“, erklärt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Entsprechend dem oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetz hat das Land Oberösterreich unter anderem
die Aufgabe, Personen zu unterstützen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Zur Erfüllung
dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe arbeitet das Land OÖ mit Wohnungsloseneinrichtungen zusammen.
Träger dieser Wohnungsloseneinrichtungen sind der Sozialverein B37 in Linz, das Soziale Wohnservice
E37 in Wels, der Verein Wohnen Steyr, die Wohnungslosenhilfe Mosaik in Vöcklabruck und die Caritas für
Menschen in Not.
Ziel der Wohnungslosenhilfe ist es, drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden und die Lebensweise der Betroffenen schrittweise
so zu verbessern, damit sie langfristig wieder selbstständig in einer eigenen Wohnung leben können. Sie
ist nicht nur an der kurzfristigen Unterbringung von Menschen ohne Wohnung orientiert, sondern zielt auch auf eine
dauerhafte soziale und materielle Stabilisierung ab. Die Wohnungsloseneinrichtungen sind zur Direktauszahlung
von Leistungen im Rahmen des Bedarfsorientierten Mindestsicherungsgesetzes berechtigt.
Da im Zuge einer Prüfung durch die Abteilung Soziales eine unterschiedliche Vollzugspraxis in den einzelnen
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe festgestellt wurde, hat Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer den oberösterreichischen
Landesrechnungshof um ein Gutachten über die bisherige Anwendungspraxis ersucht. Ziel ist es, einen
einheitlichen Vollzug zu gewährleisten. Konkret geht es um eine Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe
über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung
zu erfolgen hat.
Ab 1. Jänner 2020 gelten die Grundlagen der Sozialhilfe-Neu. Auch dahingehend soll das Gutachten die rechtlichen
Vorgaben garantieren. Gleichzeitig ist es das Ziel, den von Obdachlosigkeit betroffenen und meist in einer akuten
Notsituation befindlichen Klient/innen der Wohnungsloseneinrichtungen in Oberösterreich so rasch
und unbürokratisch wie möglich innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu helfen.
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