NEOS und JETZT für Reform des Bestellmodus und transparentes Auswahlverfahren
Wien (pk) - Die neuen Volksanwälte heißen Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz.
Dies beschloss der Nationalrat am 13. Juni mit Mehrheit und schloss sich somit dem Wahlvorschlag des Hauptausschusses
an. Das Trio wird am 1. Juli 2019 die Nachfolge von Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer
antreten, denen - ebenso wie schon tags zuvor im Plenum anlässlich der Debatte über den aktuellen Volksanwaltschaftsbericht
- ausdrücklich für ihre Arbeit und ihr Engagement gedankt wurde. Die Abgeordneten von NEOS übten
Kritik am Nominierungsrecht durch die drei größten Fraktionen, auch die Liste JETZT hielt den Bestellmodus
für reformbedürftig.
Die Volksanwaltschaft geht in ihre achte Funktionsperiode
Eingerichtet wurde die Volksanwaltschaft im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung.
Gemäß der Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, ein Mitglied
der Volksanwaltschaft zu nominieren. Sie werden vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von sechs Jahren
gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Ihre Aufgabe ist es, behauptete oder vermutete
Missstände in der Verwaltung zu prüfen, sie können aber auch von Amts wegen tätig werden. Seit
Juli 2012 fungiert die Volksanwaltschaft außerdem als zentrale Anlaufstelle zur Verhütung von Folter
und zur Prüfung von Foltervorwürfen gemäß der UN-Antifolterkonvention (OPCAT). Eingebunden
ist die Volksanwaltschaft darüber hinaus in bestimmten Fällen in die Gewährung von Heimopferrenten.
NEOS und JETZT für Änderung des Bestellmodus und Durchführung eines öffentlichen Hearings
Deutliche Kritik am Bestellmodus der VolksanwältInnen kam von Seiten der NEOS und der Liste JETZT. Stephanie
Krisper (NEOS) sprach von einem "massiven Schönheitsfehler", da sich derzeit die drei größten
Parteien die Volksanwälte aussuchen können. In Wahrheit handle es sich um keine Wahl, sondern um ein
Entsendungsrecht durch die mandatsstärksten Fraktionen im Nationalrat. Die zukünftigen Regierungsparteien
können sich somit ihre Kontrolleure selbst wählen, zeigte Krisper auf. Das sei vor allem auch deshalb
bedenklich, weil die Volksanwaltschaft seit einigen Jahren auch als nationaler Präventionsmechanismus zum
Schutz der Menschenrechte in Bezug auf die Einhaltung des UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter
fungiere. Es gab im Hauptausschuss auch keine Möglichkeit zu fragen, inwiefern die Kandidaten die notwendigen
Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen, bedauerte Krisper. Überdies handle es sich um drei Männer,
was im Jahr 2019 einfach inakzeptabel sei.
In eine ähnliche Kerbe schlug Klubobmann Wolfgang Zinggl (JETZT), der ebenso die Bestellung durch die drei
großen Fraktionen in Frage stellte. Schließlich seien die großen Parteien zumeist in der Regierung
vertreten und es sei Aufgabe der Volksanwaltschaft, die Verwaltung zu kontrollieren. Es sollte zudem im Interesse
des Parlaments ein, die Besten für diesen Job im Rahmen eines öffentlichen Hearings zu ermitteln.
ÖVP, SPÖ und FPÖ: Kandidaten bringen hohe Expertise und menschliche Kompetenz mit
Demgegenüber stellten sich die VertreterInnen von ÖVP, SPÖ und FPÖ hinter den Gesamtwahlvorschlag.
Die Volksanwaltschaft leiste seit dem Ende der 1970er-Jahre eine hervorragende Arbeit, sie werde von der Bevölkerung
als niederschwellige Einrichtung wahrgenommen und sehr geschätzt, war Nationalratspräsident Wolfgang
Sobotka überzeugt. Da sie die Vollziehung kontrolliere, sei eine starke Nähe zum Nationalrat gegeben.
Im Jahr 2012 kam es auf Basis von zwei UN-Verträgen zu einer wesentlichen Kompetenzerweiterung, nämlich
den Schutz der Menschenrechte als "Nationaler Präventionsmechanismus". Überall dort, wo Menschen
die Freiheit entzogen werden könne – von Alten- und Pflegeheimen bis hin zu Einrichtungen für Menschen
mit Behinderungen – können Kontrollbesuche durchgeführt werden. Was den Bestellvorgang angeht, so sei
dieser vollkommen rechtskonform abgelaufen, hielt Sobotka der Abgeordneten Krisper entgegen. Die Kandidaten würden
zudem die Voraussetzungen in einem hohen Maß erfüllen, da sie aus dem Verwaltungsbereich kommen und
mit der Menschenrechtsthematik bestens vertraut sind. Sie verdienen daher das vollste Vertrauen des Nationalrats.
Das Prozedere für die Wahl der Volksanwälte habe sich in der Vergangenheit bewährt, urteilte ÖVP-Klubobmann
August Wöginger, deshalb halte man daran fest. Alle drei nominierten Personen seien höchstqualifiziert,
unterstrich auch Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP).
Die Volksanwaltschaft sei eine wichtige Kontrollinstanz in Österreich, die im Interesse der BürgerInnen
arbeitet, betonte Abgeordnete Andrea Kuntzl (SPÖ). Dass sich diese Einrichtung einer großen Beliebtheit
erfreut, zeige nicht zuletzt die Bilanz der scheidenden Volksanwälte, die darauf verweisen können, dass
sich 16.000 Menschen im Jahr 2018 an sie gewandt haben. Allein 30% der Prüfverfahren fielen dabei in die Bereiche
Soziales, Gesundheit und Arbeitsmarktverwaltung, für die bisher Günther Kräuter zuständig war.
Aus diesem Grund habe die SPÖ mit Bernhard Achitz einen exzellenten Experten für diese Themen nominiert.
Im Rahmen seiner Mitarbeit im Verfassungskonvent war Achitz außerdem im Ausschuss für Grundrechte tätig,
informierte Reinhold Einwallner (SPÖ).
Die Volksanwaltschaft helfe Menschen bei Problemen mit Behörden und habe sich dabei einen hervorragenden Ruf
erarbeitet, schloss sich Norbert Hofer (FPÖ) den positiven Kommentaren seiner VorrednerInnen an. Alle drei
VolksanwältInnen, die vielen Menschen durch die TV-Sendung sehr bekannt sind, haben seiner Meinung nach eine
großartige Arbeit geleistet. Er sei sich sicher, dass auch Walter Rosenkranz, der als Klubobmann eine wichtige
Position innehatte, über Parteigrenzen Anerkennung finden wird. In ihrer Funktion als Obfrau des Volksanwaltschaftsausschusses
bedankte sich Carmen Schimanek (FPÖ) nochmals bei Brinek, Kräuter und Fichtenbauer für die gute
Zusammenarbeit mit dem Parlament.
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