Amon, Achitz und Rosenkranz zu
 neuen Volksanwälten gewählt

 

erstellt am
14. 06. 19
13:00 MEZ

NEOS und JETZT für Reform des Bestellmodus und transparentes Auswahlverfahren
Wien (pk) - Die neuen Volksanwälte heißen Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz. Dies beschloss der Nationalrat am 13. Juni mit Mehrheit und schloss sich somit dem Wahlvorschlag des Hauptausschusses an. Das Trio wird am 1. Juli 2019 die Nachfolge von Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer antreten, denen - ebenso wie schon tags zuvor im Plenum anlässlich der Debatte über den aktuellen Volksanwaltschaftsbericht - ausdrücklich für ihre Arbeit und ihr Engagement gedankt wurde. Die Abgeordneten von NEOS übten Kritik am Nominierungsrecht durch die drei größten Fraktionen, auch die Liste JETZT hielt den Bestellmodus für reformbedürftig.

Die Volksanwaltschaft geht in ihre achte Funktionsperiode
Eingerichtet wurde die Volksanwaltschaft im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung. Gemäß der Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, ein Mitglied der Volksanwaltschaft zu nominieren. Sie werden vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von sechs Jahren gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Ihre Aufgabe ist es, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen, sie können aber auch von Amts wegen tätig werden. Seit Juli 2012 fungiert die Volksanwaltschaft außerdem als zentrale Anlaufstelle zur Verhütung von Folter und zur Prüfung von Foltervorwürfen gemäß der UN-Antifolterkonvention (OPCAT). Eingebunden ist die Volksanwaltschaft darüber hinaus in bestimmten Fällen in die Gewährung von Heimopferrenten.

NEOS und JETZT für Änderung des Bestellmodus und Durchführung eines öffentlichen Hearings
Deutliche Kritik am Bestellmodus der VolksanwältInnen kam von Seiten der NEOS und der Liste JETZT. Stephanie Krisper (NEOS) sprach von einem "massiven Schönheitsfehler", da sich derzeit die drei größten Parteien die Volksanwälte aussuchen können. In Wahrheit handle es sich um keine Wahl, sondern um ein Entsendungsrecht durch die mandatsstärksten Fraktionen im Nationalrat. Die zukünftigen Regierungsparteien können sich somit ihre Kontrolleure selbst wählen, zeigte Krisper auf. Das sei vor allem auch deshalb bedenklich, weil die Volksanwaltschaft seit einigen Jahren auch als nationaler Präventionsmechanismus zum Schutz der Menschenrechte in Bezug auf die Einhaltung des UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter fungiere. Es gab im Hauptausschuss auch keine Möglichkeit zu fragen, inwiefern die Kandidaten die notwendigen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen, bedauerte Krisper. Überdies handle es sich um drei Männer, was im Jahr 2019 einfach inakzeptabel sei.

In eine ähnliche Kerbe schlug Klubobmann Wolfgang Zinggl (JETZT), der ebenso die Bestellung durch die drei großen Fraktionen in Frage stellte. Schließlich seien die großen Parteien zumeist in der Regierung vertreten und es sei Aufgabe der Volksanwaltschaft, die Verwaltung zu kontrollieren. Es sollte zudem im Interesse des Parlaments ein, die Besten für diesen Job im Rahmen eines öffentlichen Hearings zu ermitteln.

ÖVP, SPÖ und FPÖ: Kandidaten bringen hohe Expertise und menschliche Kompetenz mit
Demgegenüber stellten sich die VertreterInnen von ÖVP, SPÖ und FPÖ hinter den Gesamtwahlvorschlag. Die Volksanwaltschaft leiste seit dem Ende der 1970er-Jahre eine hervorragende Arbeit, sie werde von der Bevölkerung als niederschwellige Einrichtung wahrgenommen und sehr geschätzt, war Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka überzeugt. Da sie die Vollziehung kontrolliere, sei eine starke Nähe zum Nationalrat gegeben. Im Jahr 2012 kam es auf Basis von zwei UN-Verträgen zu einer wesentlichen Kompetenzerweiterung, nämlich den Schutz der Menschenrechte als "Nationaler Präventionsmechanismus". Überall dort, wo Menschen die Freiheit entzogen werden könne – von Alten- und Pflegeheimen bis hin zu Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – können Kontrollbesuche durchgeführt werden. Was den Bestellvorgang angeht, so sei dieser vollkommen rechtskonform abgelaufen, hielt Sobotka der Abgeordneten Krisper entgegen. Die Kandidaten würden zudem die Voraussetzungen in einem hohen Maß erfüllen, da sie aus dem Verwaltungsbereich kommen und mit der Menschenrechtsthematik bestens vertraut sind. Sie verdienen daher das vollste Vertrauen des Nationalrats. Das Prozedere für die Wahl der Volksanwälte habe sich in der Vergangenheit bewährt, urteilte ÖVP-Klubobmann August Wöginger, deshalb halte man daran fest. Alle drei nominierten Personen seien höchstqualifiziert, unterstrich auch Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP).

Die Volksanwaltschaft sei eine wichtige Kontrollinstanz in Österreich, die im Interesse der BürgerInnen arbeitet, betonte Abgeordnete Andrea Kuntzl (SPÖ). Dass sich diese Einrichtung einer großen Beliebtheit erfreut, zeige nicht zuletzt die Bilanz der scheidenden Volksanwälte, die darauf verweisen können, dass sich 16.000 Menschen im Jahr 2018 an sie gewandt haben. Allein 30% der Prüfverfahren fielen dabei in die Bereiche Soziales, Gesundheit und Arbeitsmarktverwaltung, für die bisher Günther Kräuter zuständig war. Aus diesem Grund habe die SPÖ mit Bernhard Achitz einen exzellenten Experten für diese Themen nominiert. Im Rahmen seiner Mitarbeit im Verfassungskonvent war Achitz außerdem im Ausschuss für Grundrechte tätig, informierte Reinhold Einwallner (SPÖ).

Die Volksanwaltschaft helfe Menschen bei Problemen mit Behörden und habe sich dabei einen hervorragenden Ruf erarbeitet, schloss sich Norbert Hofer (FPÖ) den positiven Kommentaren seiner VorrednerInnen an. Alle drei VolksanwältInnen, die vielen Menschen durch die TV-Sendung sehr bekannt sind, haben seiner Meinung nach eine großartige Arbeit geleistet. Er sei sich sicher, dass auch Walter Rosenkranz, der als Klubobmann eine wichtige Position innehatte, über Parteigrenzen Anerkennung finden wird. In ihrer Funktion als Obfrau des Volksanwaltschaftsausschusses bedankte sich Carmen Schimanek (FPÖ) nochmals bei Brinek, Kräuter und Fichtenbauer für die gute Zusammenarbeit mit dem Parlament.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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