Rüdisser: Nachhaltige Integration von wohnungslosen Menschen
Bregenz (vlk) - Seit 2006 betreiben das Land Vorarlberg und seine Partner das Projekt Soziales Netzwerk
Wohnen (SNW), um Menschen aus Krisensituationen herauszuhelfen, damit sie den Weg zurück in ein selbstbestimmtes
Leben finden und wieder gesellschaftlich Tritt fassen können. Seit Anfang 2018 haben sich neun weitere Gemeinden
diesem Netzwerk mit zusätzlichen 27 Wohnungen angeschlossen, berichtet Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser:
„Somit stehen insgesamt 164 Wohnungen in 46 Gemeinden zur Verfügung.“
„Wohnen ist ein fundamentales Bedürfnis des Menschen“, betont der Landesstatthalter. Gerade für Menschen
in Krisensituationen ist es aber sehr schwer, am freien Wohnungsmarkt eine passende und finanzierbare Wohnung zu
bekommen. Es sind hauptsächlich Alleinstehende, die aus verschiedensten Gründen in existenziellen Schwierigkeiten
stecken – nach Arbeitsplatzverlust, oder Scheidung, wegen psychischen Erkrankungen oder Zugehörigkeit zu einer
Rand- oder Problemgruppe. „Das Soziale Netzwerk Wohnen ist im Ländervergleich ein einzigartiges Erfolgsmodell“,
unterstreicht Rüdisser. Ziel sei es, die Menschen möglichst wieder in ein normales Wohnumfeld zu integrieren
– eigenverantwortlich und mit eigenem Mietvertrag.
Die ambulante Betreuung wird durch die ambulanten Stellen der Vorarlberger Wohnungslosenhilfe Caritas, Kaplan Bonetti
Beratungsstelle und das IfS sichergestellt, ergänzt um den Verein Neustart. Das Modell funktioniert so, dass
die Klienten einen Drei-Jahres-Mietvertrag erhalten und in dieser Zeit eine ambulante Wohnbetreuung angeboten wird.
Gelingt die wohnliche Integration, kann das Mietverhältnis im normalen Prozedere verlängert werden.
Das landesweite Projekt hat sich klar durchgesetzt, betont Landesstatthalter Rüdisser: „Der aktuelle Bericht
zeigt auf, dass es dabei zu keiner ‚Sogwirkung‘ in die Ballungszentren kommt, sondern eine landesweite Verteilung
möglich ist.“ Die Wohnbauförderungsabteilung des Landes stellt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden sicher,
dass parallel zum Bau einer neuen Wohnanlage stets zumindest eine Wohnung für die Vergabe im Rahmen des Sozialen
Netzwerks Wohnen zur Verfügung gestellt wird. Diese Verpflichtung ist seit 2016 in den Wohnbauförderungsrichtlinien
des Landes verankert. „Aufgrund der positiven Erfahrungen soll das Erfolgsmodell gemeinsam mit den Gemeinden weitergeführt
und künftig noch stärker in allen Landesteilen verankert werden“, sagt Rüdisser abschließend.
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