Sicher Wandern in OÖ

 

erstellt am
13. 06. 19
13:00 MEZ

Für ein gutes Miteinander auf Almen und landwirtschaftlichen Flächen
Linz (lk) - Ein Gerichtsurteil aufgrund eines tödlichen Unglücksfalls mit Kühen auf einer Alm hat auch in Oberösterreich für Diskussionen gesorgt. Seitens der Landespolitik wurde daher rasch gehandelt. Um das konstruktive Zusammenspiel von Landwirtschaft und Tourismus bei der Nutzung der oberösterreichischen Kulturlandschaft auch weiterhin sicherzustellen, haben Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner und Agrar- Landesrat Max Hiegelsberger zweimal zu einem "Runden Tisch" geladen, um gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten, die das "Sicher Wandern in Oberösterreich" gewährleisten. Beim 2. "Runden Tisch" wurden am 12. Juni nun die Ergebnisse fixiert.

Gegenseitige Rücksichtnahme auf landwirtschaftlichen Flächen ist oberstes Gebot
Ziel der "Runden Tische" zum Thema "Sicher Wandern in Oberösterreich", zu dem Landesrat Hiegelsberger und Landesrat Achleitner eingeladen haben, war es, nach der Lösung der Haftungsfrage für Wegehalter gemeinsam weitere Schritte zu setzen, um das bisherige gute Auskommen von Landwirtschaft und Tourismus bei der Nutzung der oberösterreichischen Kulturlandschaft auch in Zukunft zu sichern. Daher wurden neben Fragen der Almnutzung auch Themen wie die Vermüllung landwirtschaftlicher Flächen entlang vielbefahrener Straßen und die Verkotung von Grünland entlang von Spazierwegen erörtert.

Eingeladen zu diesem "Runden Tisch" zum Thema "Sicher Wandern in Oberösterreich" wurden folgende Teilnehmer:

  • OÖ Landwirtschaftskammer
  • Verein der Almbauern
  • Oberösterreich Tourismus
  • OÖ Wirtschaftskammer
  • Einforstungsverband


Österreichische Bundesforste
In den Prozess eingebunden wurden auch die Alpin-Organisationen Alpenverein und die Naturfreunde. Diese sind insbesondere in der Bewusstseinsbildung entscheidende Partner.

"Die bewirtschafteten Flächen sind die Existenzgrundlage unserer Landwirtschaft. Gerne werden diese auch für die Freizeitnutzung zur Verfügung gestellt. Nicht tragbare Risiken oder Schäden infolge der Freizeitnutzung müssen aber verhindert werden", unterstreicht Agrar- Landesrat Hiegelsberger die Relevanz dieser Themen: "Hundekot und besonders auch Dosen oder Flaschen im Grünfutter sind eine richtiggehende Bedrohung für die Kühe. Um ein gutes Miteinander sicher zu stellen, braucht es gegenseitige Rücksichtnahme auf der Alm genauso wie beim täglichen Spaziergang und bei jeder Autofahrt vorbei an landwirtschaftlichen Flächen. Wertschätzung für das bäuerliche Wirtschaften wird im Umgang sichtbar."

"Die herrliche Kulturlandschaft ist ein wichtiges Motiv für einen Urlaub in Oberösterreich und damit ein zentraler Faktor für den Tourismus in unserem Bundesland. Auch für die Bevölkerung ist der Aufenthalt in der gepflegten Landschaft von unschätzbarem Wert. Der Zugang zu den Naturräumen für Freizeitzwecke muss daher auch weiterhin ohne Gefährdungen und Einschränkungen möglich sein", betont auch Wirtschafts- und Tourismus- Landesrat Achleitner.

In der abschließenden Sitzung heute Vormittag wurden konkrete Maßnahmen festgelegt, die nun rasch umgesetzt werden.

"Es ist unser gemeinsames Ziel, das Erwandern und Genießen unserer schönen Kulturlandschaft in Oberösterreich auch weiterhin sicher zu ermöglichen. Sicher einerseits für erholungsuchende Einheimische und Gäste, sicher aber vor allem auch für unsere bäuerlichen Betriebe durch Vermeidung von finanziellen Risiken und Schäden. Die heute fixierten Maßnahmen sollen dies sicherstellen", betonen Landesrat Hiegelsberger und Landesrat Achleitner.

"Während die Umsetzung des auf Bundesebene erarbeiteten Maßnahmenpaketes aufgrund der aktuellen Ereignisse in Schwebe ist, wird in Oberösterreich - zeitgerecht zum Start der Almsaison - gehandelt", unterstreichen Landesrat Achleitner und Landesrat Hiegelsberger weiters.

Das Maßnahmenpaket im Überblick

  • Unmittelbar nach dem Gerichtsurteil wurde auf Initiative von Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner eine umfassende Versicherungslösung für Wanderwege inklusive Unfälle mit Weidevieh geschaffen: Dazu wurde die bereits bestehende Wegehalter- Haftpflichtversicherung explizit auch auf "Schadensfälle mit Weidevieh" erweitert, um die Haftungsfrage für Wegehalter zu lösen. Diese erweiterte Versicherung ist bereits gültig.
  • Bei den "Runden Tischen" hat sich herausgestellt, dass zu wenig Wissen über den Umgang mit Weidevieh auf den Almen vorhanden ist. Besonders Mutterkühe, deren Zahl auf den Almen zunimmt, sollten mit entsprechendem Respekt behandelt werden. Daher wird in Zukunft mit zwei Arten von Beschilderung die Bewusstseinsbildung gestärkt. An den Ausgangspunkten beliebter Wanderwege wird mittels 10 Verhaltensregeln ausführlich über das Verhalten auf Almen informiert. Bei den Überstiegen auf bewirtschaftete Almflächen weisen dann prägnant formulierte Tafeln noch einmal explizit auf den richtigen Umgang mit Hunden hin. Auf diese Weise sollten wirklich alle Almbesucherinnen und -besucher erreicht werden.
  • Um die Bevölkerung aktiv über das richtige Verhalten auf Almen und landwirtschaftlichen Flächen aufzuklären, hat das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus eine Broschüre mit zehn Verhaltensweisen erarbeitet. Diese dient als Grundlage für eine eigene oberösterreichische Broschüre, die um Hinweise auf die Gefahren der Vermüllung und Verkotung von Grünflächen erweitert wurde.
  • Ein generelles Hundeverbot auf Almen wird nicht kommen. Die eingehende Prüfung hat ergeben, dass ein generelles Verbot weder rechtlich umsetzungsfähig noch im Sinne eines guten Miteinanders auf den Almen ist. Ein klares Ergebnis der "Runden Tische" ist aber, dass falsche Verhaltensweisen von Hundehalterinnen und Hundehaltern eine zunehmende Belastung für die Landwirtschaft darstellen. Neben den möglichen Konfliktfällen auf Almen ist vor allem die Verkotung und Vermüllung von Grünland ein wachsendes Problem.
  • Weiterhin angestrebt wird eine Änderung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch durch den Bund, um die Eigenverantwortung von Wanderern klar zu benennen. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen auf Bundesebene wird diese Regelung aber wohl erst mit Verzögerung umgesetzt werden können und dann für die Almsaison 2020 wirksam werden.


Ungehinderter Zugang zur Natur, den Bergen und den Almen für Tourismuswirtschaft von entscheidender Bedeutung
"Aus Sicht der Gäste und damit der Tourismuswirtschaft ist entscheidend, dass der ungehinderte Zugang zur Natur, den Bergen und damit auch den Almen gewährleistet bleibt. Es ist daher wichtig, dass Risiken für Wegehalter in Zusammenhang mit Weidevieh wirksam ausgeschlossen werden", unterstreicht Landesrat Achleitner die Bedeutung der erweiterten Versicherungslösung für alle Beteiligten.

"Aus Sicht der Landwirtinnen und Landwirte ist es entscheidend, dass sie ihre Almweideflächen auch künftig bewirtschaften können und bei Unfällen zwischen Wanderern und Almweidevieh nicht durch finanzielle Haftungen unter Druck geraten", zeigt sich auch Landesrat Hiegelsberger mit der neuen Versicherungslösung zufrieden.

Denn das Wandern und die Naturräume haben für den oberösterreichischen Tourismus eine ganz zentrale Bedeutung: "Nach dem Erholungsurlaub (39%) ist der Wander-/und Bergsteig-Urlaub (37%) die zweitbeliebteste Sommerurlaubsart in Oberösterreich. "'Wandern' ist mit 66% der Nennungen die beliebteste Urlaubsaktivität im oberösterreichischen Sommertourismus, vor ‚Spazierengehen/bummeln' (60%) und ‚Schwimmen/baden' (57%)", so Landesrat Achleitner. In Oberösterreich gibt es auch mehr als 1.700 gemeldete Wanderwege.

In der Landes-Tourismusstrategie 2022 sind deshalb die "Naturräume" als einer von vier zu entwickelnden Meilensteinen definiert. Naturräume sind die Bühne des touristischen Erlebnisses. Damit möchte Oberösterreich die vermehrte Sehnsucht nach aktiven und passiven Erlebnissen in intakten Naturräumen bedienen. Sowohl aus Markt- als auch Angebotsperspektive ist es Ziel, Oberösterreichs Naturräume in die touristische Produktentwicklung und Marktkommunikation zu integrieren - und das ganzjährig.

"Mir war es daher wichtig, rasch für eine Lösung der Haftungsfrage für Wegehalter zu sorgen, um eine Absicherung für alle Wegehalter von Wander-, Rad-, Erlebnis- und Reitwegen ebenso wie für Einheimische und Gäste, die diese Naturräume nutzen, sicherzustellen. Daher wurde in die seit 1997 bestehende Wegehalter- Haftpflichtversicherung, deren Kosten das Land OÖ über die Landes-Tourismusorganisation ‚Oberösterreich Tourismus' trägt, auch ‚Schadensfälle durch Weidevieh' explizit aufgenommen. Diese Versicherung wird dann schlagend, wenn ein allfälliger Schaden etwa durch eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt wird. Die Mehrkosten für die Erweiterung trägt ebenfalls das Land OÖ", erläutert Landesrat Achleitner. Die erweiterte Wegehalter-Haftpflichtversicherung ist bereits gültig.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

 

 

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at