Fristsetzungen zum Raucherschutz, Glyphosatverbot, Papamonat, Schutz der Trinkwasserversorgung,
Absicherung von Freiwilligen
Wien (pk) – Trotz der kommenden Neuwahlen wollen die Abgeordneten noch einige Initiativen vor dem Sommer
diskutieren und eventuell auf den Weg bringen. Dazu gab es am 12. Juni im Nationalrat (80. und 81. Sitzung)
Fristsetzungsanträge, die teilweise angenommen wurden.
Einstimmig sind die Abgeordneten dafür, dem Landwirtschaftsausschuss zur Beratung über die SPÖ-Forderung
nach einem sofortigen Glyphosat-Verbot eine Frist bis zum 1. Juli 2019 zu setzen. Auch eine ÖVP- Initiative
zu diesem Thema soll bis dahin im Ausschuss diskutiert werden.
Der Verfassungsausschuss soll sich bis 1. Juli 2019 mit dem FPÖ-Vorstoß zum verfassungsrechtlichen Schutz
der öffentlichen Trinkwasserversorgung befassen. Für diese Fristsetzung gab es ebenfalls ein einstimmiges
Votum. Keine Mehrheit gab es jedoch dafür, einen Antrag von JETZT mit gleicher Intention noch vor dem Sommer
im Ausschuss zu behandeln.
Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie könnte nun doch noch kommen. Der Gesundheitsausschuss soll sich
jedenfalls mit einem entsprechenden gemeinsamen Antrag von SPÖ, NEOS und JETZT bis zum 1. Juli dieses Jahres
befassen und dem Nationalrat Bericht erstatten.
Zur Debatte stehen werden auch die SPÖ-Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf den Papamonat und nach einer
besseren arbeitsrechtlichen Absicherung von freiwilligen HelferInnen. Hier wurde eine Frist für die Ausschussberatungen
bis zum 13. Juni gesetzt. Die Änderungsvorschläge zum Mutterschutzgesetz mit dem Ziel der vollen Anrechnung
von Elternkarenz-Zeiten sollen bis 1. Juli beraten werden. Bis zum gleichen Zeitpunkt soll im Justizausschuss über
die Halbierung der Gerichtskosten bei sofortigem Vergleich - eine Initiative von JETZT - diskutiert werden.
Keine Mehrheit gab es für eine baldige Behandlung im Gesundheitsausschuss von drei Anträgen von JETZT
zum Tierschutzgesetz. Darin geht zum einen um das Verbot des Tötens männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen
Gründen, das Verbot des betäubungslosen Kastrierens männlicher Ferkel sowie das Verbot, Schweine
auf vollständig perforiertem Boden zu halten. Ebenso wenig kam die Mehrheit der Abgeordneten dem Antrag der
SPÖ nach, ihre Forderung nach Beschränkung der LeiharbeiterInnen in Unternehmen durch eine Änderung
des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes vom Sozialausschuss so bald wie möglich plenumsreif zu machen.
Auch das Anliegen der NEOS, dem Verfassungsausschuss eine Frist bis zum 1. Juli 2019 zu setzen, um über ihren
Antrag auf Bestellung eines unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalts bzw. einer Bundesstaatsanwältin
zu beraten, fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Ehemalige ÖVP-Regierungsmitglieder kehren in den Nationalrat zurück
Zu Beginn der heutigen Sitzung wurden fünf ÖVP-Abgeordnete angelobt. Es sind dies die drei ausgeschiedenen
MinisterInnen Juliane Bogner-Strauß, Elisabeth Köstinger und Josef Moser. Ihnen wurde das Mandat, das
sie aus Anlass ihrer Ernennung zu Mitgliedern der Bundesregierung zurückgelegt haben, erneut zugewiesen. Als
neue Abgeordnete wurden auch Lukas Brandweiner und Christian Stocker begrüßt. Ausgeschieden sind Angela
Fichtinger, Franz Hörl, Johann Rädler, Angelika Kuss-Bergner, und Josef Smolle.
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