Breite Zustimmung für Bund-Länder-Vereinbarung im Verfassungsausschuss
Wien (pk) -Im Dezember vergangenen Jahres hat das Parlament per Verfassungsnovelle beschlossen, den Ländern
die alleinige Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe zu übertragen und künftig auf gesetzliche
Vorgaben des Bundes zu verzichten. Um sicherzustellen, dass das bestehende Schutzniveau in diesem Bereich erhalten
bleibt und bundesweit weiter einheitliche Qualitätsstandards gelten, soll diese Kompetenzentflechtung allerdings
nur dann wirksam werden, wenn eine begleitende Bund-Länder-Vereinbarung in Kraft tritt. Am 11. Juni hat
der Verfassungsausschuss des Nationalrats den Weg für diese Vereinbarung mit breiter Mehrheit geebnet.
Lediglich NEOS und JETZT stimmten gegen den innerstaatlichen Vertrag, sie lehnen die Kompetenzverschiebung insgesamt
ab. Hohe einheitliche Qualitätsstandards seien nur dann gesichert, wenn die Kompetenz für die Kinder-
und Jugendhilfe beim Bund bleibt, sagte Nikolaus Scherak (NEOS). Alfred Noll teilte diese Auffassung vollinhaltlich
und wies seitens der Liste JETZT darauf hin, dass vereinbarte Standards wenig nützten, wenn die Kontrollmechanismen
dezentralisiert sind und der Bund nicht prüfen kann.
Demgegenüber unterstützten die Abgeordneten der anderen Fraktionen die Vereinbarung. So unterstrichen
Eva Maria Holzleitner (SPÖ) und Wolfgang Gerstl (ÖVP), dass die Qualitätsstandards nun abgesichert
seien. Den Bund dürfe man in diesem Bereich nicht aus der Verantwortung entlassen, sagte Holzleitner, die
die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Standards besonders hervorhob. FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert
sprach von einer zweckmäßigen Regierungsvorlage.
Mit der – noch von der Regierung Kurz vorgelegten – Vereinbarung (573 d.B.) verpflichten sich die Länder dazu,
ihre Gesetze und die Vollziehung weiterhin an den Bestimmungen und Mindeststandards des künftig obsoleten
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes auszurichten. Zudem bekennen sie sich dazu, die geltenden Standards gemeinsam
weiterzuentwickeln, insbesondere wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Expertisen vorliegen.
Aufgabe des Bundes ist es unter anderem, durch bundesgesetzliche Regelungen auch in Hinkunft einen Informationsfluss
zwischen verschiedenen Institutionen wie Schulen und Krankenhäusern und den Kinder- und Jugendhilfeträgern
sicherzustellen, wenn ein Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch besteht. Zudem wird der Bund die
Länder bei der Erstellung von Statistiken und bei der Kinderschutzforschung unterstützen. Die Bund-Länder-Vereinbarung
ist unbefristet gültig und kann nur im Einvernehmen aller Vertragsparteien aufgelöst werden.
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