Wien (pk) - Das Bundesministerium für öffentlichen Dienst evaluiert die tatsächlichen Wirkungen
und Kosten jedes Regelungsvorhabens im Vergleich zu den geplanten Wirkungen und legt dazu dem Parlament einen jährlichen
Bericht vor (50/BA). Im Jahr 2018 wurden 265 Vorhaben durchgeführt, wovon 86 in den Bericht einflossen, die
restlichen 179 Vorhaben erfüllten die Kriterien für eine vereinfachte Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
(WFA) und wurden nicht in den Bericht aufgenommen.
2018: 86 WFA-pflichtige Vorhaben
Bei den 86 WFA-pflichtigen Vorhaben, welche im Jahr 2018 evaluiert wurden, handelt es sich um 39 rechtsetzende
Maßnahmen (davon 18 Bundesgesetze) und 47 sonstige Vorhaben, die sich auf zwölf Ressorts verteilen.
Sieht man sich die Wirkungen an, so waren 64% der Vorhaben zur Gänze erfolgreich, 11% der Vorhaben wurden
sogar als überplanmäßig eingestuft. Weitere 20% der evaluierten Vorhaben erreichten ihre intendierten
Wirkungen überwiegend. Lediglich zwei Vorhaben sind hinsichtlich ihrer erreichten Wirkungen in die Kategorie
"teilweise erreicht", jedoch keines als "nicht erreicht" einzuordnen, heißt es in dem
Bericht.
Dreiviertel der im Jahr 2018 evaluierten Vorhaben war mit finanziellen Auswirkungen verbunden. Am meisten wurde
dabei für die Erhöhung der Familienbeihilfe(828 Mio. €) ausgegeben. Zwei ebenfalls finanzintensive Vorhaben
waren die Wildbach- und Lawinenverbauung (Jahre 2013–2017)" (475 Mio. €) sowie das Beihilfeprogramm für
die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich (454
Mio. €).
Vereinfachte WFA weiterhin erfolgreich
Die vereinfachte WFA wurde 2015 eingeführt, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, was laut Bericht erfolgreich
war. 2018 wurden rund 220 vereinfachte WFAs zwecks Prüfung der Zulässigkeit an die ressortübergreifende
Wirkungscontrollingstelle übermittelt. Bei dem Großteil der Fälle, für welche eine vereinfachte
WFA erstellt wurde, handelt es sich um Regelungsvorhaben oder sonstige Vorhaben, welche nicht im Kerninteresse
der Abgeordneten zum Nationalrat liegen und auch nicht von diesen beschlossen werden, lautet das Ergebnis der Analyse
des Ministeriums.
Verbesserungspotentiale sollen mehr Aussagekraft erhalten
Die Ressorts wurden im Rahmen der Evaluierung nach Verbesserungspotentialen befragt. In der Hälfte der Fälle
führten die haushaltsleitenden Organe Verbesserungspotentiale an – gleichviele wie im Vorjahr. Laut Ministerium
besteht jedoch hinsichtlich deren Aussagekraft noch Optimierungsbedarf. Während bei einigen der Vorhaben eindeutige
Änderungsbedürfnisse erkannt wurden, bleiben die Aussagen bei anderen Evaluierungen eher allgemein gehalten.
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