Was man wissen muss: Stau-Hotspots, sonderbare Kennzeichen, höhere Verkehrsstrafen
Wien (öamtc) - Italien wird auch heuer für viele Österreicher das ausgewählte Reiseziel
für den Sommerurlaub sein. Wer sich vor der Reise mit einigen italienischen Gepflogenheiten und aktuellen
Herausforderungen auseinandersetzt, kann Ärger und Strafen vermeiden. ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner
hat die sechs wichtigsten Fakten parat:
Staugefahr
Auf der Autobahn A4 wird zwischen Palmanova und Portogruaro eine zusätzliche Fahrspur in jede Richtung
gebaut. "Wegen der Bauarbeiten kommt es in beiden Fahrtrichtungen zu Staus und längeren Wartezeiten.
Sofern möglich, sollte man den Autobahnbereich umfahren und auf die Bundesstraßen ausweichen",
empfiehlt die Expertin.
Verwirrung um Kennzeichen
Derzeit sorgt bei Urlaubern ein bisher unbekanntes Verkehrszeichen für Verwirrung: Es schreibt den einzuhaltenden
Sicherheitsabstand zwischen zwei Pkw vor. Zum Einsatz kommt die Beschilderung vor Tunneleinfahrten auf der Autobahn,
insbesondere im Kanaltal (z.B. vor Udine). Hintergrund: Bei und in Tunneln ist die Unfallgefahr oft größer
und die Unfallfolgen schwerwiegender als gewöhnlich. Ein größerer Sicherheitsabstand soll das erhöhte
Risiko entschärfen.
Höhere Verkehrsstrafen
"Die Strafen für Verkehrsdelikte sind in Italien oftmals viel höher als hierzulande", warnt
die ÖAMTC-Expertin. So kostet das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung mindestens 165 Euro, 20
km/h zu viel am Tacho kosten Minimum 175 Euro und für das Fahren ohne Gurt zahlt man mindestens 85 Euro (nachts
sind Strafen nochmal um ein Drittel höher). Bezahlt man die Strafe innerhalb von fünf Tagen, werden 30
Prozent nachgelassen. Zahlt man allerdings nicht innerhalb von 60 Tagen, verdoppelt sich die Forderung.
Achtung ZTL
Möchte man eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die "ZTL" kennen, die "Zona
traffico limitato". "Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung
– sonst drohen mindestens 80 Euro Strafe", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. "Befindet
sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine Sondergenehmigung
zu beantragen."
Eintritt für Venedig-Besuch
Die geplante "Eintrittsgebühr" für Venedig, die bereits im Mai eingeführt werden sollte,
tritt nun voraussichtlich ab September in Kraft. Dann müssen Tagestouristen drei Euro pro Person zahlen –
ab 2020 bereits doppelt so viel. Je nach Touristenansturm kann die Gebühr auf bis zu zehn Euro angehoben werden.
Besucher, die eine Übernachtung in der Stadt gebucht haben, sind nach den Plänen von der Zahlung befreit.
Kindersitze mit Alarm
Voraussichtlich ab November 2019 gelten in Italien neue Vorschriften für die Kindersicherung – dann dürfen
Kinder bis vier Jahre nur noch in Sitzen mit Alarmsignal befördert werden. Der Alarm soll verhindern, dass
Kinder im Auto vergessen werden. Ursprünglich war diese Neuerung bereits für Juni geplant. "Die
Regelung betrifft nur in Italien zugelassene Fahrzeuge – damit aber auch Mietwagen", weiß ÖAMTC-Expertin
Renner. "Hier sollte bereits bei der Anmietung geklärt werden, ob entsprechende Kindersitze vorhanden
sind."
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Reise-Checkliste, Reise-Kassa und Audio-Sprachführer Italienisch. Dank Nothilfe-Assistent können Mitglieder
mit einem Klick den Mobilitätsclub erreichen.
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