Als überzeugter Europäer halte ich das Urteil des EuGH für ein wichtiges Signal
Luxemburg/Wien (bmvit) - Die Richter des EuGHs haben am 18. Juni die deutsche Maut für diskriminierend
erklärt. Nun wurde im zentralen Streitpunkt Klarheit geschaffen: Ist die Nutzungsgebühr mit eingebauter
Komplett-Entlastung nur für Deutsche europarechtlich korrekt oder eine verbotene Benachteiligung von Pkw-Lenkern
aus dem EU-Ausland? Deutschen Bürgern hätte nämlich durch dieses Modell die Pkw-Maut durch eine
niedrigere Kfz-Steuer komplett refundiert werden sollen.
Verkehrsminister Andreas Reichhardt dazu: „Als überzeugter Europäer halte ich dieses Urteil im Sinn eines
funktionierenden Binnenmarktes und fairen Wettbewerbs für ein richtiges Signal - auch im Hinblick auf andere
Bereiche“, so Reichhardt. Für Österreich lag eine klare Diskriminierung anderer Staatsangehöriger
vor, weshalb im Oktober 2017 das Vertragsverletzungsverfahren von österreichischer Seite angestoßen
wurde. "Diesbezüglich möchte ich mich bei meinen Vorgängern Jörg Leichtfried und Norbert
Hofer bedanken, die ein Einbringen sowie die Weiterführung dieses Verfahrens ermöglicht haben“, sagt
Reichhardt.
Aus dem Urteil des EuGH:
„In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung
bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, eine mittelbare
Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien
Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt.
Hinsichtlich des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stellt der Gerichtshof
fest, dass die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen
Fahrzeugen bewirkt, dass die von diesen entrichtete Infrastrukturabgabe vollständig kompensiert wird, so dass
die wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten
zugelassenen Fahrzeugen liegt.
Hinsichtlich des freien Warenverkehrs stellt der Gerichtshof fest, dass die streitigen Maßnahmen geeignet
sind, den Zugang von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten zum deutschen Markt zu behindern. Die Infrastrukturabgabe,
der tatsächlich ausschließlich die Fahrzeuge unterliegen, die diese Erzeugnisse befördern, ist
nämlich geeignet, die Transportkosten und damit auch die Preise dieser Erzeugnisse zu erhöhen, und beeinträchtigt
damit deren Wettbewerbsfähigkeit.“
Die Beurteilung der EU-rechtlichen Zulässigkeit bzw. der Nicht-Zulässigkeit der Bevorzugung einheimischer
Autofahrer ist somit eindeutig. Dementsprechend ist festzuhalten, dass sämtliche Kritikpunkte der Europäischen
Kommission aber auch jene Österreichischer EU-Rechtsexperten durchaus berechtigt waren. "Es hat sich
gezeigt, dass Österreich hier den richtigen Weg eingeschlagen hat, um seine Bürgerinnen und Bürger,
aber auch jene aus anderen EU-Staaten vor einer ungerechtfertigten Diskriminierung zu schützen“, schließt
der Verkehrsminister.
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