Auch soziale Vernetzung wird verbessert
Innsbruck (lk) - Barrierefreie Wohneinheiten in der Nähe einer Pflegeeinrichtung wurden bisher von
der Wohnbauförderung des Landes mit rund 1.150 Euro pro Quadratmeter bei der Errichtung unterstützt.
Mit 1. Juli 2019 tritt eine zusätzliche Förderung des Landes für die BewohnerInnen des betreuten
Wohnens in Kraft.
„Beim Betreuten Wohnen werden die BewohnerInnen durch eine Betreuungs- und Unterstützungsperson unterstützt.
Diese wird vom Land gefördert. Diese Unterstützung betrifft Botengänge, Unterstützung bei hauswirtschaftliche
Tätigkeiten, der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden, aber auch die Organisation eines
ansprechenden sozialen Angebotes für diese Menschen“, geben Pflegelandesrat Bernhard Tilg und Wohnbaulandesrätin
Beate Palfrader bekannt.
Die neue Förderung wurde in der Einrichtung Betreutes Wohnen in Mils präsentiert, die seit 2016 in Betrieb
ist und Modellcharakter für ganz Tirol besitzt. „Der möglichst lange Erhalt einer selbstständigen
Lebensführung in den eigenen vier Wänden wird mit der neuen Förderung wirksam unterstützt.
Die Betreuungs- und Unterstützungsperson besitzt zumindest die Qualifikation einer Pflegeassistenz, Heimhilfe
oder Diplomsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit“, informiert LR Tilg.
„Wie wir wissen, wird auch die Tiroler Bevölkerung immer älter. Uns ist dabei wichtig, den älteren
Menschen möglichst lange ein qualitätsvolles Leben in ihren eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Diesen Weg unterstützt die Wohnbauförderung tatkräftig. Die neue Richtlinie für das Betreute
Wohnen stellt dabei eine sinnvolle Ergänzung in der Betreuungskette dar. Bereits bisher wurden barrierefreie
Kleinwohnungen gefördert, mit der neuen Richtlinie wird das Angebot nun nochmals verbessert“, so LRin Palfrader.
Zwei Varianten der Förderung
Diese Landesförderung wird in zwei Varianten angeboten: Mit der einkommensabhängigen Förderung von
maximal 400 Euro pro Monat steht eine Unterstützungsperson für bis zu sechs BewohnerInnen im Ausmaß
von zumindest 18 Stunden wöchentlich zur Verfügung. Ohne die Leistungen der Wohnungsreinigung, der Körperpflege
und Nahrungsaufnahme ergibt die zweite Variante eine maximale Förderung von 200 Euro pro Monat bei wöchentlich
zumindest neun Stunden. Regelmäßige soziale Aktivitäten und die soziale Vernetzung der BewohnerInnen
untereinander besitzen in beiden Fällen einen sehr hohen Stellenwert.
Wie wird diese Förderung beantragt?
Der Antrag der BewohnerInnen erfolgt über den Leistungserbringer (etwa Gemeinde, Gemeindeverband, Orden, Träger,
Einrichtungen) im Rahmen einer Betreuungs- und Unterstützungsvereinbarung an die Abteilung Soziales des Landes
Tirol. Alle Details sind der beiliegenden Richtlinie für die Landesförderung des Betreuten Wohnens zu
entnehmen!
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