Udolf-Strobl: Abkommen mit Vietnam sichert
 Rahmenbedingungen für österreichische Exporteure

 

erstellt am
01. 07. 19
13:00 MEZ

EU unterzeichnet Handels- und Investitionsschutzabkommen mit Vietnam
Hanoi/Wien (bmdw) - „Eine aktive Handels- und Investitionspolitik ist ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Entwicklung einer offenen Volkswirtschaft wie Österreich. Wohlstandsgewinne, die durch den freien Handel und grenzüberschreitende Investitionstätigkeit entstehen, sollten möglichst breiten Gesellschaftsschichten zugutekommen,“ erklärte Wirtschaftsministerin Mag. Udolf-Strobl anlässlich der Unterzeichnung des Freihandelsabkommen und Investitionsschutzabkommens der EU mit Vietnam. Am 30. Juni 2019 wurden das Freihandelsabkommen und das Investitionsschutzabkommen der EU mit Vietnam durch Kommissarin Cecila Malmström und den rumänischen Wirtschaftsminister Stefan-Radu Oprea in Hanoi unterzeichnet. Österreich unterzeichnete das Investitionsschutzabkommen durch EU-Botschafter Marschik am 25. Juni.

Mit dem Handelsabkommen werden mehr als 99 Prozent der Zölle auf Waren, die zwischen beiden Seiten gehandelt werden, abgeschafft. Vietnam wird mit Inkrafttreten des Abkommens 65 Prozent der Einfuhrzölle auf EU-Ausfuhren beseitigen und die verbleibenden Zölle schrittweise über einen Zeitraum von zehn Jahren abbauen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Vietnam ein Entwicklungsland ist. Das Abkommen enthält auch besondere Bestimmungen zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse im Automobilsektor und schützt in Vietnam 169 traditionelle europäische Nahrungsmittel und Getränke mit sogenannten geografischen Angaben (z. B. für Österreich: Steirisches Kürbiskernöl, Tiroler Speck, Inländerrum und Jägertee). Mit diesem Abkommen werden Unternehmen aus der EU gleichberechtigt mit inländischen Unternehmen an Ausschreibungen vietnamesischer Behörden und staatlicher Unternehmen teilnehmen können. Zudem legt das Abkommen legt die höchsten Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz fest.

Das Investitionsschutzabkommen sieht einerseits Mindeststandards für die Behandlung erfasster Investitionen und Investoren vor und zeichnet sich andererseits durch eine effektive Berücksichtigung des staatlichen Regulierungsrechts aus. Zur Beilegung von Streitigkeiten wird ein öffentliches, ständiges Investitionsgerichtssystem bestehend aus einem Gericht erster Instanz sowie einer Rechtsbehelfsinstanz als Berufungsgericht eingerichtet. Die Mitglieder beider Instanzen werden von der Europäischen Union und Vietnam bestellt.

Das bilaterale Handelsvolumen zwischen Österreich und Vietnam erhöhte sich zwischen 2008 und 2018 um über 200 Prozent und betrug damit im letzten Jahr 1.046 Millionen Euro. Das bilaterale Dienstleistungsvolumen stieg zwischen 2011 und 2018 um 372 Prozent von 22 Millionen Euro auf 104 Millionen Euro. Aktuell gibt es knapp 40 österreichische Unternehmen mit Niederlassungen in Vietnam

Mit dem Abkommen legt Vietnam den Grundstein, zur Produktionsdrehscheibe in Südostasien aufzusteigen und wird durch den beidseitig erleichterten Zugang in die EU aber auch zur ASEAN Region als Niederlassungs- oder zumindest Sourcingstandort an Attraktivität gewinnen.

Sobald das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat, kann das Handelsabkommen in Kraft treten. Das Investitionsschutzabkommen bedarf im Anschluss an die Zustimmung durch das Europäische Parlament auch noch der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten.

 

 

 

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