EU unterzeichnet Handels- und Investitionsschutzabkommen mit Vietnam
Hanoi/Wien (bmdw) - „Eine aktive Handels- und Investitionspolitik ist ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche
Entwicklung einer offenen Volkswirtschaft wie Österreich. Wohlstandsgewinne, die durch den freien Handel und
grenzüberschreitende Investitionstätigkeit entstehen, sollten möglichst breiten Gesellschaftsschichten
zugutekommen,“ erklärte Wirtschaftsministerin Mag. Udolf-Strobl anlässlich der Unterzeichnung des Freihandelsabkommen
und Investitionsschutzabkommens der EU mit Vietnam. Am 30. Juni 2019 wurden das Freihandelsabkommen und das Investitionsschutzabkommen
der EU mit Vietnam durch Kommissarin Cecila Malmström und den rumänischen Wirtschaftsminister Stefan-Radu
Oprea in Hanoi unterzeichnet. Österreich unterzeichnete das Investitionsschutzabkommen durch EU-Botschafter
Marschik am 25. Juni.
Mit dem Handelsabkommen werden mehr als 99 Prozent der Zölle auf Waren, die zwischen beiden Seiten gehandelt
werden, abgeschafft. Vietnam wird mit Inkrafttreten des Abkommens 65 Prozent der Einfuhrzölle auf EU-Ausfuhren
beseitigen und die verbleibenden Zölle schrittweise über einen Zeitraum von zehn Jahren abbauen. Damit
wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Vietnam ein Entwicklungsland ist. Das Abkommen enthält auch besondere
Bestimmungen zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse im Automobilsektor und schützt in Vietnam 169
traditionelle europäische Nahrungsmittel und Getränke mit sogenannten geografischen Angaben (z. B. für
Österreich: Steirisches Kürbiskernöl, Tiroler Speck, Inländerrum und Jägertee). Mit diesem
Abkommen werden Unternehmen aus der EU gleichberechtigt mit inländischen Unternehmen an Ausschreibungen vietnamesischer
Behörden und staatlicher Unternehmen teilnehmen können. Zudem legt das Abkommen legt die höchsten
Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz fest.
Das Investitionsschutzabkommen sieht einerseits Mindeststandards für die Behandlung erfasster Investitionen
und Investoren vor und zeichnet sich andererseits durch eine effektive Berücksichtigung des staatlichen Regulierungsrechts
aus. Zur Beilegung von Streitigkeiten wird ein öffentliches, ständiges Investitionsgerichtssystem bestehend
aus einem Gericht erster Instanz sowie einer Rechtsbehelfsinstanz als Berufungsgericht eingerichtet. Die Mitglieder
beider Instanzen werden von der Europäischen Union und Vietnam bestellt.
Das bilaterale Handelsvolumen zwischen Österreich und Vietnam erhöhte sich zwischen 2008 und 2018 um
über 200 Prozent und betrug damit im letzten Jahr 1.046 Millionen Euro. Das bilaterale Dienstleistungsvolumen
stieg zwischen 2011 und 2018 um 372 Prozent von 22 Millionen Euro auf 104 Millionen Euro. Aktuell gibt es knapp
40 österreichische Unternehmen mit Niederlassungen in Vietnam
Mit dem Abkommen legt Vietnam den Grundstein, zur Produktionsdrehscheibe in Südostasien aufzusteigen und
wird durch den beidseitig erleichterten Zugang in die EU aber auch zur ASEAN Region als Niederlassungs- oder zumindest
Sourcingstandort an Attraktivität gewinnen.
Sobald das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat, kann das Handelsabkommen in Kraft treten. Das
Investitionsschutzabkommen bedarf im Anschluss an die Zustimmung durch das Europäische Parlament auch noch
der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten.
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