Budgetausschuss diskutiert über
 Budgetentwicklungen in EU-Ländern…

 

erstellt am
27. 06. 19
13:00 MEZ

… und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung im heimischen Budgetvollzug – Anträge zu Berichtspflichten von Bundesbeteiligungen, Klimafolgenabschätzung und nachhaltiger Budgetpolitik vertagt
Wien (pk) - Der Budgetausschuss hatte am 26. Juni die aktuellen Situation der europäischen Krisenländer sowie die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung und das staatliche Beteiligungscontrolling zum Thema. Außerdem standen Anträge von SPÖ, JETZT und NEOS auf der Tagesordnung, die jedoch allesamt vertagt wurden.

Krisenländer: Portugal als positives Beispiel, Italien droht neues Defizitverfahren

Der Reformeifer Griechenlands habe nachgelassen, informierte Finanzminister Eduard Müller über den Stand der europäischen Krisenländer im ersten Quartal 2019 (45/BA und 46/BA). Deshalb wurde die verstärkte Überwachung verlängert, sagte er. Bruno Rossmann (JETZT) äußerte Bedenken angesichts des nachlassenden Willens zur Umsetzung von Austeritätsmaßnahmen. Schwierig sei auch die Lage Italiens, wo ein neues Defizitverfahren in Erwägung ist, ergänzte Minister Müller. Die wirtschaftliche Entwicklung Portugals sei hingegen sehr positiv, bestätigte er Abgeordnetem Rossmann gegenüber. Die beiden Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

WFA-pflichtige Vorhaben überwiegend positiv eingestuft
Das Bundesministerium für öffentlichen Dienst betrachtet die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung ex post und evaluiert die tatsächlichen Wirkungen und Kosten jedes Regelungsvorhabens im Vergleich zu den geplanten Wirkungen. In den Bericht über das Jahr 2018 (50/BA) sind 86 Vorhaben eingeflossen, dreiviertel davon mit finanziellen Auswirkungen. Die Wirkungen der Vorhaben wurden überwiegend erfolgreich eingestuft. Die 2015 eingeführte vereinfachte Wirkungsorientierte Folgenabschätzung konnte aus Sicht des Ministeriums erfolgreich den Verwaltungsaufwand reduzieren. Der Budgetausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen.

Positiver Trend bei Beteiligungen des Bundes
Eigenmittel, Umsatzerlöse und Ergebnis vor Steuern der Beteiligungen des Bundes zeigen im ersten Quartal 2019 einen positiven Trend (48/BA). Beschäftigte und Personalkosten stiegen nur geringfügig an. Die neue Universitätsfinanzierung schlägt sich mit höheren Auszahlungen zu Buche. Der Abbau der KA Finanz AG schreitet voran und wirkt sich positiv auf das Ergebnis vor Steuern aus, geht aus dem entsprechenden Bericht hervor, der im Budgetausschuss ohne Diskussion zur Kenntnis genommen wurde. Mandatar Markus Vogl (SPÖ) hätte eine konkrete Auseinandersetzung wünschenswert gefunden und bemängelte die Oberflächlichkeit des Berichtinhalts. Hier besteht seiner Ansicht nach Verbesserungsbedarf, um die Teilbereiche des Beteiligungs- und Finanzcontrollings im Detail darzustellen.

SPÖ für Überarbeitung der Berichtspflichten von Bundesbeteiligungen
Die SPÖ brachte erneut ihren Vorstoß zu einer Überarbeitung der Berichtspflichten von Bundesbeteiligungen auf den Tisch. Konkret sollen der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Bericht mit dem Ausgliederungsbericht zusammengeführt werden. Dazu schlägt Markus Vogl vor, dass börsenotierte Aktiengesellschaften künftig einem Beteiligungscontrolling unterliegen sollen (187/A). Diese sind derzeit gesetzlich ausgenommen, da die Kennzahlen im Ausgliederungsbericht zu finden sind. Über die Websites der Unternehmen seien diese Daten aber einsehbar, daher sollten sie auch dem Parlament vorgelegt werden, meinte der SPÖ-Mandatar. Im Sinne der Transparenz würde so ein umfassender Blick auf das Vermögen des Bundes ermöglicht werden. ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger meinte, dass diesbezüglich noch rechtliche Fragen zu klären wären. Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag mit Stimmenmehrheit erneut vertagt.

SPÖ urgiert Wiedervorlage des Berichts zur Wirkungsorientierung 2016
Zur Kenntnis genommen wurden von den MandatarInnen Berichte des Unterausschusses des Budgetausschusses über den Förderungsbericht 2016 (III-77 d.B.) und über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings vom März 2018 (19/BA). Ein im Unterausschuss vorbehandelter Antrag (228(A(E)) von SPÖ-Budgetsprecher Kai Jan Krainer wurde einstimmig vertagt. Ziel ist, den Wirkungsorientierungsbericht 2016 der ehemaligen Regierung zu diskutieren, weil dieser aufgrund der Neuwahlen im Oktober 2017 - anders als geplant - nicht mehr in der laufenden Gesetzgebungsperiode vom Budgetausschuss behandelt werden konnte. Krainer sprach sich für eine Diskussion im Unterausschuss aus, weil diese Sitzungen in Zusammenarbeit mit den Ministerien gute Wirkung zeigen würden.

Liste JETZT will Klimafolgenabschätzung gesetzlich verankern
Angesichts der Klimakrise sei es dringend notwendig, Maßnahmen zur Absenkung der CO2-Emissionen zu setzen und die Klimaauswirkungen bei allen Gesetzen zu berücksichtigen, meint die Liste JETZT (856/A). Daher kam Budgetsprecher Bruno Rossmann mit der Forderung in den Ausschuss, das Bundeshaushaltsgesetz entsprechend zu novellieren und die Klimafolgenabschätzung gesetzlich zu verankern. Bei der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung wären laut Rossmann neben den finanziellen auch die klimapolitischen Auswirkungen als wesentlich zu betrachten. SPÖ und NEOS zeigten Unterstützung für den Vorstoß, mit den Stimmen der ÖVP und FPÖ wurde der Antrag jedoch vertagt.

NEOS wollen nachhaltige Budgetpolitik sicherstellen
Ebenso erneut auf der Tagesordnung des Budgetausschusses stand die Forderung der NEOS für eine nachhaltige Budgetpolitik (76/A(E)). Überschüsse aus wirtschaftlich guten Jahren sollten für notwendige Investitionen in Zeiten eines konjunkturellen Abschwungs genutzt werden, demnach sei eine Schuldenbremse verfassungsrechtlich zu verankern, so NEOS-Budgetsprecherin Karin Doppelbauer, die eine Orientierung am schwedischen Modell vorschlug. Angesichts der Hochkonjunktur-Phase wäre nun der richtige Zeitpunkt. Generell würde der Staat zu viel konsumieren, und etwa sieben Mal so hohe Ausgaben wie Investitionen verzeichnen, rechnete Doppelbauer vor. Bruno Rossmann (JETZT) konnte diesem Vorschlag nichts abgewinnen, weil das Haushaltsrecht die Nachhaltigkeit des Budgets sicherstellen sollte. Für Hermann Brückl (FPÖ) gilt es, zunächst die Entwicklungen auf EU-Ebene abzuwarten. Außerdem, so betonte er, hätte die Vorgängerregierung bereits den Weg des Schuldenabbaus eingeschlagen. Kai Jan Krainer (SPÖ) teilte diese Einschätzung nicht. Auch dieser Antrag wurde vertagt

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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