Resolution an den Städtetag 2019 mit Forderungen zum Klimaschutz
Wien (städtebund) - Zahlreiche Städte zeigen derzeit auf die bedrohlichen Auswirkungen des Klimawandels
insbesondere auf die Menschen in Städten auf. Der Österreichische Städtebund hat bereits in seiner
Resolution beim Österreichischen Städtetag in Rust im Mai 2019 weitreichende Maßnahmen gefordert
und ein Bekenntnis zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung den Sustainable Development Goals (SDGs) abgelegt.
Die Resolution wurde am 23. Mai 2019 einstimmig von den Delegierten beschlossen.
„Die Lebensgrundlagen der Menschen und die ökologischen Ressourcen müssen für alle Menschen und
für alle Generationen erhalten und verbessert werden“, heißt es in der Resolution. „Städte und
Gemeinden sind wichtige Akteure beim Klimaschutz und der Energiewende. Wir, die Städte und Gemeinden, werden
die energetische Gebäudesanierung, die Erzeugung und den Einsatz erneuerbarer Energien sowie nachhaltige Siedlungs-
und Verkehrskonzepte in unseren Städten und Gemeinden weiter vorantreiben.“
„Die Bundesregierung wird aufgefordert mit der #mission2030 die vorgesehenen klimapolitischen Ziele konsequent
und mit ausreichenden Maßnahmen umzusetzen2, heißt es weiter. „Es besteht also dringender Handlungsbedarf
– zumal bis Jahresende ein Nationaler-Klima- und Energieplan an die Europäische Kommission mit Maßnahmen
zur Erreichung der Klimaziele gemeldet werden muss“. Und weiter: „Strafzahlungen sind nicht nachhaltig, vielmehr
gilt es, in sinnvolle Sofort-Maßnahmen für den Klimaschutz zu investieren. Damit erzielt man den doppelten
positiven Effekt – eine Verbesserung der CO2-Bilanz und eine Ankurbelung der regionalen Wirtschaft.
Konkret fordern die Städte:
- Streichung klimaschädigender Subventionen durch den
Bund
- Umsetzung einer aufkommensneutralen ökosozialen Steuerreform
- Ohne eine staatliche Lenkung im steuerlichen Bereich mit
einer entsprechenden Zweckbindung der lukrierten Mittel wird eine weitgehende „Dekarbonisierung“ insbesondere im
Sektor Verkehr nicht umsetzbar sein.
- Neuausrichtung des Steuer- und FördersystemsRechtliche
Rahmenbedingungen und Kompetenzverteilung
- Gesetze und Regelungen, die der Klima- und Energiestrategie
entgegenstehen, sind dringend anzupassen bzw Kompetenzen neu zu regeln, darunter Mietrecht, Landesbaurecht und
das Wohnungseigentumsgesetz.
Behebung der mangelhaften Datenlage
Aufgrund der Abschaffung der flächendeckenden Volks- und Wohnungsstättenzählung (letzte erfolgte
2001!) fehlen mittlerweile für viele einschlägige Planungen verlässliche Daten (z.B. Ist-Stand bei
der Anzahl bestimmter Heizungsarten).
Verkehrspolitik ist ein Schlüsselelement zum Klimaschutz
Für eine Dekarbonisierung im Verkehrsbereich können nur 50% der nötigen CO2- Einsparungen aus
der Umstellung auf alternative Antriebe erzielt werden, weitere 50% der CO2-Einsparungen müssen durch eine
Veränderung der Verkehrsmittelwahl in Richtung Umweltverbund eingespart werden. Dies bedeutet, dass die öffentliche
Hand einerseits entsprechende Anreize (v.a. fiskalisch) setzen muss, um eine Änderung der Verkehrsmittelwahl
bei jedem einzelnen/jeder einzelnen zu bewirken, gleichzeitig mehr Kapazitäten beim Öffentlichen Verkehr
bereitstellen muss.
Der öffentliche Verkehr selbst muss auf umweltfreundliche Technologien umgestellt werden. Laut Schätzungen
des deutschen Kompetenzzentrums KCW (www.kcw-online.de) wären von 2020-2050 in den Landeshauptstädten
zusätzlich 160 Mio. Euro jährlich notwendig, um entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Hier sind die Bedarfe im Stadtumland (S-Bahnausbauten, Regionalbusverdichtungen) noch gar nicht inkludiert.
- Förderung des Radverkehrs in Städten bis 30.000
EW durch den Fördertopf „Klimaaktiv mobil“. Städte über 30.000 EW unterliegen dieser Fördermaßnahme
nicht.
- Einführung eines EU-weiten CO2-Mindestpreises auf EU
Ebene
- Förderung des Biolandbaus im Rahmen der Verhandlungen
zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union
- Forcierung der Nutzung (betrieblicher) Abwärme im städtischen
Umfeld
- Als Hemmnis erweist sich hier bei höheren erforderlichen
Investitionen der Umstand, dass in Zeiten kurzer wirtschaftlicher Planungsperioden ein Bestand eines Betriebes
und damit einer Abwärmequelle nicht ausreichend lange zugesichert werden kann. Hilfreich wäre hier die
Schaffung eines Fonds, in den im Sinne einer Rückversicherung mit einem überschaubaren Prozentsatz des
Projektbudgets eingezahlt und bei bestimmten Ausfallkriterien der Abwärmequelle ein Schaden im Einzelfall
minimiert wird. Dies würde zahlreiche Abwärmenutzungen hinsichtlich der Realisierung unterstützen.
- „Städte und Gemeinden sind wichtige Akteure beim Klimaschutz.
Wir, die Städte und Gemeinden des Österreichischen Städtebundes, empfehlen und unterstützen
daher die „Musterresolution zur Agenda 2030 für Städte und Gemeinden“, deren Inhalte vom Bundesministerium
für Nachhaltigkeit und Tourismus, dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund
erarbeitet wurden. Die Musterresolution wurde im April 2019 vorgelegt.
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