Städtebund: Klima – jetzt Taten setzen!

 

erstellt am
27. 06. 19
13:00 MEZ

Resolution an den Städtetag 2019 mit Forderungen zum Klimaschutz
Wien (städtebund) - Zahlreiche Städte zeigen derzeit auf die bedrohlichen Auswirkungen des Klimawandels insbesondere auf die Menschen in Städten auf. Der Österreichische Städtebund hat bereits in seiner Resolution beim Österreichischen Städtetag in Rust im Mai 2019 weitreichende Maßnahmen gefordert und ein Bekenntnis zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung den Sustainable Development Goals (SDGs) abgelegt. Die Resolution wurde am 23. Mai 2019 einstimmig von den Delegierten beschlossen.

„Die Lebensgrundlagen der Menschen und die ökologischen Ressourcen müssen für alle Menschen und für alle Generationen erhalten und verbessert werden“, heißt es in der Resolution. „Städte und Gemeinden sind wichtige Akteure beim Klimaschutz und der Energiewende. Wir, die Städte und Gemeinden, werden die energetische Gebäudesanierung, die Erzeugung und den Einsatz erneuerbarer Energien sowie nachhaltige Siedlungs- und Verkehrskonzepte in unseren Städten und Gemeinden weiter vorantreiben.“

„Die Bundesregierung wird aufgefordert mit der #mission2030 die vorgesehenen klimapolitischen Ziele konsequent und mit ausreichenden Maßnahmen umzusetzen2, heißt es weiter. „Es besteht also dringender Handlungsbedarf – zumal bis Jahresende ein Nationaler-Klima- und Energieplan an die Europäische Kommission mit Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele gemeldet werden muss“. Und weiter: „Strafzahlungen sind nicht nachhaltig, vielmehr gilt es, in sinnvolle Sofort-Maßnahmen für den Klimaschutz zu investieren. Damit erzielt man den doppelten positiven Effekt – eine Verbesserung der CO2-Bilanz und eine Ankurbelung der regionalen Wirtschaft.

Konkret fordern die Städte:

  • Streichung klimaschädigender Subventionen durch den Bund
  • Umsetzung einer aufkommensneutralen ökosozialen Steuerreform
  • Ohne eine staatliche Lenkung im steuerlichen Bereich mit einer entsprechenden Zweckbindung der lukrierten Mittel wird eine weitgehende „Dekarbonisierung“ insbesondere im Sektor Verkehr nicht umsetzbar sein.
  • Neuausrichtung des Steuer- und FördersystemsRechtliche Rahmenbedingungen und Kompetenzverteilung
  • Gesetze und Regelungen, die der Klima- und Energiestrategie entgegenstehen, sind dringend anzupassen bzw Kompetenzen neu zu regeln, darunter Mietrecht, Landesbaurecht und das Wohnungseigentumsgesetz.


Behebung der mangelhaften Datenlage
Aufgrund der Abschaffung der flächendeckenden Volks- und Wohnungsstättenzählung (letzte erfolgte 2001!) fehlen mittlerweile für viele einschlägige Planungen verlässliche Daten (z.B. Ist-Stand bei der Anzahl bestimmter Heizungsarten).

Verkehrspolitik ist ein Schlüsselelement zum Klimaschutz
Für eine Dekarbonisierung im Verkehrsbereich können nur 50% der nötigen CO2- Einsparungen aus der Umstellung auf alternative Antriebe erzielt werden, weitere 50% der CO2-Einsparungen müssen durch eine Veränderung der Verkehrsmittelwahl in Richtung Umweltverbund eingespart werden. Dies bedeutet, dass die öffentliche Hand einerseits entsprechende Anreize (v.a. fiskalisch) setzen muss, um eine Änderung der Verkehrsmittelwahl bei jedem einzelnen/jeder einzelnen zu bewirken, gleichzeitig mehr Kapazitäten beim Öffentlichen Verkehr bereitstellen muss.

Der öffentliche Verkehr selbst muss auf umweltfreundliche Technologien umgestellt werden. Laut Schätzungen des deutschen Kompetenzzentrums KCW (www.kcw-online.de) wären von 2020-2050 in den Landeshauptstädten zusätzlich 160 Mio. Euro jährlich notwendig, um entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Hier sind die Bedarfe im Stadtumland (S-Bahnausbauten, Regionalbusverdichtungen) noch gar nicht inkludiert.

  • Förderung des Radverkehrs in Städten bis 30.000 EW durch den Fördertopf „Klimaaktiv mobil“. Städte über 30.000 EW unterliegen dieser Fördermaßnahme nicht.
  • Einführung eines EU-weiten CO2-Mindestpreises auf EU Ebene
  • Förderung des Biolandbaus im Rahmen der Verhandlungen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union
  • Forcierung der Nutzung (betrieblicher) Abwärme im städtischen Umfeld
  • Als Hemmnis erweist sich hier bei höheren erforderlichen Investitionen der Umstand, dass in Zeiten kurzer wirtschaftlicher Planungsperioden ein Bestand eines Betriebes und damit einer Abwärmequelle nicht ausreichend lange zugesichert werden kann. Hilfreich wäre hier die Schaffung eines Fonds, in den im Sinne einer Rückversicherung mit einem überschaubaren Prozentsatz des Projektbudgets eingezahlt und bei bestimmten Ausfallkriterien der Abwärmequelle ein Schaden im Einzelfall minimiert wird. Dies würde zahlreiche Abwärmenutzungen hinsichtlich der Realisierung unterstützen.
  • „Städte und Gemeinden sind wichtige Akteure beim Klimaschutz. Wir, die Städte und Gemeinden des Österreichischen Städtebundes, empfehlen und unterstützen daher die „Musterresolution zur Agenda 2030 für Städte und Gemeinden“, deren Inhalte vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund erarbeitet wurden. Die Musterresolution wurde im April 2019 vorgelegt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.staedtebund.at

 

 

 

 

 

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