Weiterer Beschluss: Novelle der Transparenzdatenbank
Wien (pk) - Das Pflegegeld wird künftig valorisiert und damit jährlich dem Pensionsanpassungsfaktor
entsprechend erhöht, so der Beschluss im Finanzausschuss vom 25. Juni. Die Abgeordneten stimmten einhellig
dem von JETZT initiierten Antrag zu, der mittels Abänderungsantrag von einer Anlehnung an den Verbraucherpreisindex
an den Pensionsanpassungsfaktor geändert wurde. Einigkeit zeigte der Ausschuss auch zur Transparenzdatenbank.
Aufgrund dieses Beschlusses müssen Förderungen künftig schon bei deren Gewährung gemeldet werden.
Finanzausschuss einig über Valorisierung des Pflegegelds
Das Bundespflegegeldgesetz wird dahingehend novelliert, dass Beitragshöhe des Pflegegeldes sich am Pensionsanpassungsfaktor
orientiert und ab 2020 jährlich erhöht wird (678/A). Bruno Rossmann (JETZT) begründet seine Forderung
damit, dass die Wertverluste der letzten Jahre erheblich seien und die Regierungsparteien erst kürzlich für
eine automatische Anpassung an die Inflation stimmten – allerdings bei der Parteienförderung. Wahlzuckerl
sei dies jedenfalls keines, vielmehr handle es sich um eine notwendige, kleine Verbesserung, so Rossmann. Die Kosten
dafür wurden mit 50 Mio. € jährlich beziffert.
Trotz Kritik am freien Spiel der Kräfte stimmte Gerald Loacker seitens der NEOS zu. Obwohl sich Gerhard Kaniak
(FPÖ) ein größeres Paket, insbesondere die Evaluierung der Höhe des Pflegegeldes, gewünscht
hätte, stimmte auch die FPÖ für die Valorisierung. Andreas Hanger (ÖVP) argumentierte für
eine Differenzierung zwischen Betreuung und Pflege. Obwohl Kosten von 50 Mio. € jährlich nicht viel seien,
belaufen sich die Kosten der Maßnahme in der mittelfristigen Finanzplanung zwischen 400 und 500 Mio. €, sagte
er. Schließlich wurde die jährliche Anhebung des Pflegegeldes einstimmig beschlossen.
Transparenzdatenbank - Meldung von Förderungen künftig bereits bei Gewährung
Förderungen müssen künftig bereits bei Gewährung, statt bisher bei Auszahlung, an die Transparenzdatenbank
gemeldet werden, so der heutige Beschluss (626 d.B.). Konkret müssen deren Höhe und Datum sowie eine
Beschreibung des Förderungsgegenstandes angegeben werden. Die Novelle tritt ab November 2019 in Kraft. Mit
der Verpflichtung zur Einmeldung der Förderungsgewährung soll das Zeitfenster zwischen Gewährung
und Auszahlung geschlossen werden.
Daten können sodann in anonymisierter Form zu bestimmten Zwecken verarbeitet und an Dritte übermittelt
werden. Kai Jan Krainer setzte sich dafür ein, an dieser Stelle den gleichberechtigten Zugang der Forschungsinstitute
sicherzustellen und kündigte einen Abänderungsantrag im Plenum an. Karlheinz Kopf (ÖVP) zeigte sich
diesbezüglich gesprächsbereit. Finanzminister Müller unterstrich das Gebot des Finanzministeriums
zur Gleichbehandlung aller Antragsteller.
Die Kritik seitens der Abgeordneten galt der mangelnden Einmeldung der Daten durch Bundesländer und Gemeinden.
Gebietskörperschaften wüssten nicht, welche Förderungen die anderen vergeben, so etwa Gerald Loacker
(NEOS). Für Bruno Rossmann (JETZT) ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Einmeldung erforderlich. Gerhard
Kaniak (FPÖ) unterstrich, dass jene Körperschaften, die keine Meldungen abgeben, der Zweckmäßigkeit
der Datenbank entgegenstünden. Finanzminister Eduard Müller hielt fest, dass Oberösterreich und
Niederösterreich die Datenbank weiterhin erfolgreich befüllen. Meldungen gebe es auch von Vorarlberg
und Tirol, sagte Müller und zeigte sich zuversichtlich, dass Salzburg und die Steiermark ihr Wort halten,
künftig Meldungen abzugeben. Wien, Kärnten und das Burgenland müssten erst überzeugt werden,
informierte er in Richtung Andreas Hanger (ÖVP). Gemeinden seien es gewohnt, in kleinen Dimensionen zu denken,
so Maximilian Linder (FPÖ) in Replik auf die Kritik der NEOS. Die Regierungsvorlage wurde ohne Zustimmung
der SPÖ beschlossen.
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