Höchststand bei Versicherten und Pensionen, Tiefststand bei Bundesbeitrag und Pensionsbelastungsquote.
Wien (pva) - Im Rahmen der Generalversammlung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) am 24. Juni 2019 wurde
der Rechnungsabschluss 2018 beschlossen. „Auch im Jahr 2018 setzte die PVA eine Vielzahl an Maßnahmen zum
Wohle der Versicherten sowie der Pensionistinnen und Pensionisten und kam so ihrem gesetzlichen Auftrag nach“,
sagte der Obmann der Pensionsversicherungsanstalt, Manfred Anderle. Er hob dabei die österreichweite Ausrollung
der Gesundheitsvorsorge Aktiv für Leiden des Bewegungs- und Stützapparates, den RehaJET® – die erstmalige
Verknüpfung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation - und den Ausbau der stationären psychiatrischen
Rehabilitation hervor. „Gerade im medizinischen Bereich haben wir einen verstärkten Fokus auf jene Bereiche
gelegt, in denen es noch Nachholbedarf gibt. Die Pensionsversicherungsanstalt ist und bleibt damit ein Vorreiter
und Impulsgeber für die Rehabilitation in Österreich“, so Anderle.
Generaldirektor Dr. Winfried Pinggera erläuterte die Zahlen des Rechnungsabschlusses. „Im Jahr 2018 stieg
die Zahl der ausgezahlten Pensionen auf monatlich durchschnittlich 1,954 Millionen, was einem Anstieg von etwa
20.000 Pensionen gegenüber 2017 entspricht. Auf Grund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist aber
auch die Zahl der Pflichtversicherten deutlich angestiegen und betrug im Jahr 2018 durchschnittlich 3,4 Millionen.
Damit stieg die Zahl um beinahe 100.000 oder 2,8%“, so Pinggera.
Pensionsbelastungsquote und Bundesbeitrag gesunken
Die Pensionsbelastungsquote, die Zahl der ausbezahlten Pensionen im Verhältnis zu 1000 Pflichtversicherten
ist auch im Jahr 2018 weiter gesunken. Sie beträgt nun 574 und ist damit in den vergangenen fünf Jahren
von 610 auf diesen Wert gesunken. Der Bundesbeitrag betrug im Jahr 2018 3,7 Milliarden Euro. Nach 3,2 Milliarden
im vergangenen Jahr bedeutet dies heuer in nominellen Zahlen wieder einen Anstieg. „Allerdings gab es im vergangenen
Jahr mit den Zahlungen der Bank Austria in der Höhe von 768 Millionen Euro für die Überführung
ihrer Pensionsanspruchsberechtigten in die ASVG-Pension einen starken Einmaleffekt. Wenn man diesen nicht berücksichtigt,
ist der Bundesbeitrag auch in diesem Jahr gesunken“, so Anderle.
Insgesamt betrugen die Gesamtaufwendungen der PVA im Jahr 2018 37,855 Milliarden Euro. Der größte Teil
mit 31,666 Milliarden Euro entfiel dabei auf die Aufwendungen für Pensionen. Die Beiträge der Versicherten
machten im selben Zeitraum 31,216 Milliarden Euro aus. Die Ausgaben für Pensionen waren damit zu 98,5% durch
Beiträge der Versicherten gedeckt. „Das Umlageverfahren ist nicht nur sicher, sondern deckt auch den überwiegenden
Teil der Kosten des Systems selbst. Das Schwarzmalen entbehrt jeglicher Grundlage“, betonen Anderle und Pinggera.
Durchschnittliche Pensionshöhe
Die durchschnittliche Pensionshöhe ist im vergangenen Jahr um 30 Euro gestiegen und beträgt nun 1.157,80
Euro. Bei den verschiedenen Arten der Alterspensionen liegt der Wert bei 1.300,54 Euro. Weiterhin hoch ist allerdings
der Unterscheid zwischen der Höhe der Pensionen von Frauen und Männern. „Während die durchschnittliche
Pension bei Männern 1.509,52 Euro betrug, lag diese bei Frauen bei nur 939,56 Euro. Auch bei den Alterspensionen
zeigt sich ein ähnliches Bild: Männer haben eine durchschnittliche Pensionshöhe von 1.663,96 Euro
und Frauen 1.033,24 Euro. „Man kann hier nur eindringlich vor der Falle Teilzeitarbeit warnen, die einen starken
Einfluss auf die spätere Pensionshöhe hat“, erläutern Anderle und Pinggera.
Verwaltungsaufwand weiterhin auf sehr niedrigem Niveau
Wie auch schon im vergangenen Jahr betrug der eigene Verwaltungsaufwand der PVA im Jahr 2018 exakt 0,86% des
Gesamtaufkommens. „Damit zeigt die PVA wieder vor, dass es ein sparsames und effizientes System ist, das die Gelder
in Leistungen für Versicherte und Pensionistinnen und Pensionisten investiert und nicht in sich selbst“, betont
Anderle.
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