Bundesverwaltungsgericht bestätigt UVP-Bescheid
Feldkirch/Bregenz (vlk) - Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Wien hat am 24. Juni den UVP-Genehmigungsbescheid
in zweiter Instanz bestätigt. Damit liegt ein konsumierbarer Baubescheid vor. „Unter Berücksichtigung
der erteilten Auflagen kann nun mit dem Bau des Stadttunnel Feldkirch begonnen werden“, erklärt der Projektleiter
des Stadttunnel Feldkirch, Bernhard Braza. Auch Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser begrüßt die
Entscheidung und bestätigt die professionelle Vorbereitung und die hervorragende Arbeit, die von den Mitarbeitern
geleistet wurden. „Nun können die nächsten Schritte in Angriff genommen werden, dazu zählen die
restlichen Grundablösen sowie die notwendigen Bauvorarbeiten.“
Genau vier Jahre nach dem positiven UVP-Bescheid für den Stadttunnel Feldkirch liegt jetzt die Bestätigung
des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) Wien vor. Und damit gibt es grünes Licht für die ersten Baumaßnahmen,
die im Vorfeld der Arbeiten am Haupttunnel durchgeführt werden müssen. Konkret können nun die Arbeiten
für die Umlegung der L191a im Bereich des Schulbrüder-Areals, für die Lärmschutzwände
in Frastanz-Fellengatter sowie für den Erkundungsstollen in Richtung Altstadt ausgeschrieben werden.
Die ersten Bauarbeiten beginnen im Oktober 2019 mit den Vorbereitungen für den Einbau der Weiche, damit das
Aushubmaterial umweltfreundlich und leise mit der Bahn abtransportiert werden kann. Dadurch können ca 100.000
LKW-Fahrten eingespart werden. Die Arbeiten für den Erkundungsstollen stehen im Sommer 2020 auf dem Programm.
Projektleiter Bernhard Braza betont, dass damit der Zeitplan für den Bau des Stadttunnels eingehalten werden
kann. Die erste Bauphase des Haupttunnels ist ab 2022 geplant.
Erfüllbare Auflagen
Das positive Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts enthält eine Reihe von Auflagen, die beim Bau und auch
beim Betrieb des Stadttunnels Feldkirch eingehalten werden müssen. Die zusätzlichen Auflagen beziehen
sich vor allem auf die Verkehrsentwicklung, die Luft- und Lärmsituation sowie auf die Auswirkungen während
der Bauphase und haben laut Bernhard Braza keine Überraschungen gebracht. Die meisten Auflagen wurden vom
erstinstanzlichen UVP-Bescheid übernommen und präzisiert, dazu kommen noch ausführliche Bedingungen
hinsichtlich der Begleitmaßnahmen.
Eine der zusätzlichen Auflagen betrifft das Lüftungsbauwerk oberhalb von Feldkirch. Dieses Gebäude
darf demnach nicht architektonisch gestaltet werden, sondern soll sich zurückhaltend in die Landschaftsraum
einfügen und in den Wald integriert werden. Weiters sollen zusätzliche Auflagen für den Lärmschutz
erfüllt werden wie die Einhaltung von klar definierten Ruhezeiten in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen. Die
Bereitschaft für den Einbau von Flüsterasphalt in den Portalbereichen ist eine freiwillige Maßnahme
der Projektbetreiber.
Erkenntnis ermöglicht Baubeginn
Das Erkenntnis bedeutet, dass der ordentliche Rechtsweg hiermit beendet ist und mit dem Bau begonnen werden kann.
Innerhalb von sechs Wochen können jedoch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof
oder eine Erkenntnisbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden. Aber auch diesen beiden außerordentlichen
Rechtsmitteln kommt keine automatisch aufschiebende Wirkung zu, somit ist das Erkenntnis formell rechtskräftig,
so Braza.
Die Gesamtkosten für das Projekt betragen ca 253 Millionen Euro (Stand 2016), davon werden ca 200 Millionen
Euro vom Land finanziert, ca 10 Millionen Euro durch die Stadt Feldkirch, 40 Millionenaus Finanzausgleichsmittel
des Bundes und ca 3 Millionen als Beitrag der Energienetze Vorarlberg für die Verlegung der Freileitung Fellengatter
unter die Tunnelfahrbahn. Jedes Jahr Bauverzögerung führt zu einer nominellen Kostenerhöhung von
ca 4 bis 6 Millionen Euro.
Erleichterung in Feldkirch
Mit dem positiven Erkenntnis erfüllt sich für die Stadt Feldkirch ein lang gehegter Wunsch, erklärt
Bürgermeister Wolfgang Matt: „Die Bevölkerung der Stadt erhält nun die dringend notwendige Verkehrsentlastung
und wird von Feinstaub und Lärm maßgeblich entlastet werden. Bereits 95 Prozent der Grundablösen
und notwendigen Dienstbarkeiten sind abgeschlossen, die Vorbereitungsarbeiten laufen ebenfalls seit Monaten und
damit steht der Umsetzung dieses Projektes nichts mehr im Wege. Mit der Realisierung dieses Entlastungstunnels
wird nicht nur die Lebensqualität von tausenden Feldkircherinnen und Feldkirchern erhöht, sondern auch
in punkto Stadtentwicklung ein weiterer Meilenstein gesetzt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Projektverantwortlichen
für ihren Einsatz bedanken und bin überzeugt, dass diese ganzheitliche Verkehrslösung unsere Stadt
noch lebenswerter machen wird.“
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