Ein Zeichen des Respekts für die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen
Wien (bmasgk) - Seit 1. Juli 2018 haben AK und Gesundheit Österreich GmbH in Umsetzung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes
als Behörden rund 170.000 Beschäftigte registriert, gerechnet wurde nur mit etwa 100.000 Personen. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zehn Gesundheitsberufen erhielten im Zuge der Registrierung auch ihren Berufsausweis.
Basis dafür ist das Gesundheitsberuferegister, das erstmals Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Berufsangehörige,
Dienstgeber, Patientinnen und Patienten schafft. "Mit dem Gesundheitsberuferegister werden erstmals alle in
Österreich berechtigten und tätigen Angehörigen in Gesundheitsberufen erfasst. Das Gesundheitsberuferegister
gibt den Patientinnen und Patienten damit die Sicherheit, von einer gut ausgebildeten Fachkraft betreut zu werden,"
erklärt Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl den Vorteil des neuen Gesundheitsregisters.
"Die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen halten unser Gesundheitswesen am Laufen. Der neue Berufsausweis,
den sie seit der Registrierung haben, ist ein Zeichen der Wertschätzung und des Respekts gegenüber ihrer
Arbeit", sagt AK Präsidentin Renate Anderl. "Und die PatientInnen wissen durch die Registrierung
und den Berufsausweis, dass sie qualifiziert betreut werden. Es ist also eine Win-Win-Situation."
"Im österreichischen Gesundheitsberuferegister sind nunmehr ein Jahr nach Inkrafttreten bereits rund
170.000 Berufsangehörige eingetragen. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Erfassung des vorhandenen Personals
im Gesundheitswesen gemacht, der langfristig eine genauere Planung der Personalressourcen im Gesundheitswesen unterstützt.
Zudem dient das öffentlich zugängliche Register auch der Transparenz und der Qualität im Gesundheitswesen,"
so der Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) Herwig Ostermann.
Am 1.7.2018 wurde die Registrierung für die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen gestartet. Bis zum
30.6.2019 haben AK und GÖG rund 170.000 Beschäftigte registriert.
Neue Ausweise gab es für jene Berufsangehörige, die am 1.7.2018 in der Pflege bzw. in gehobenen medizinisch-technischen
Diensten tätig waren. Sie hatten bis Ende Juni 2019 Zeit, einen Antrag zu stellen, wenn sie unbürokratisch
ihre Berufsberechtigung behalten wollen. Absolventen und Wiedereinsteiger müssen sich ebenfalls seit 1.7.2018
vor der Aufnahme der Beschäftigung registrieren lassen, auch sie bekommen die Berufsausweise.
Die AK übernahm die Registrierung der Angestellten, für überwiegend freiberuflich Tätige war
die Gesundheit Österreich GmbH die zuständige Registrierungsbehörde. Die AK war österreichweit
in rund 1.300 Betrieben und Schulen, und hat somit die Berufsangehörigen direkte am Arbeitsort "abgeholt".
Rund 400 geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Anträge bearbeitet.
Aus folgenden Gesundheitsberufen haben sich Beschäftige registriert:
Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (141.096 Personen):
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und diplomierter
Gesundheits- und Krankenpfleger
- Pflegeassistentin und Pflegeassistent
- Pflegefachassistentin und Pflegefachassistent
Gehobene medizinisch-technische Dienste (26.852 Personen):
- Biomedizinische Analytikerin und Biomedizinischer Analytiker
- Diätologin und Diätologe
- Ergotherapeutin und Ergotherapeut
- Logopädin und Logopäde
- Orthoptistin und Orthoptist
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut
- Radiologietechnologin und Radiologietechnologe
Alle öffentlichen Daten der im Register eingetragenen Personen sind im öffentlichen Register abrufbar. Berufsangehörige können jederzeit einen Antrag
unter Nutzung einer Handy-Signatur oder Bürgerkarte online oder persönlich bei der jeweils zuständigen
Registrierungsbehörde stellen. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
(BMASGK) stellt die technische Infrastruktur des Gesundheitsberuferegisters zur Verfügung.
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