Bilanz der Tagung 2018/19 des Nationalrats

 

erstellt am
08. 07. 19
13:00 MEZ

49 Sitzungen, 127 Gesetzesbeschlüsse und ein erfolgreicher Misstrauensantrag
Wien (pk) - Am 27. Mai 2019 versagte die Nationalratsmehrheit von SPÖ, FPÖ und JETZT der gesamten Regierung aus ÖVP und ExpertInnen das Vertrauen. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten in weiterer Folge, den Nationalrat am 29. September 2019 neu wählen zu lassen. Vorangegangen war diesen Beschlüssen der "Ibiza-Skandal", infolge dessen FPÖ-Chef Heinz Christian Strache sowie der geschäftsführenden FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus zurücktraten und die ÖVP ihre Koalition mit der FPÖ aufkündigte. Diese Entwicklungen prägten nachhaltig das Bild der vergangenen Tagung, in der es aber auch zuvor ausreichend politischen Zündstoff gab, etwa bei den Debatten zur Sozialversicherungsreform. Offizielles Tagungsende ist der 9. Juli 2019.

Begonnen hat das jüngste Parlamentsjahr schon vor Tagungsbeginn. Bereits Anfang September starteten der Eurofighter-Untersuchungsausschuss und der U-Ausschuss zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) mit den Befragungen. Beide U-Ausschüsse mussten ihre Arbeit aber aufgrund des Neuwahlbeschlusses vorzeitig beenden. Neben den außertourlichen Aktivitäten, zu denen nicht zuletzt der österreichische Ratsvorsitz zählte (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 794/2019), ruhte die alltägliche Arbeit des Nationalrats nicht. So fanden in der jüngsten Tagungsperiode 49 NR-Plenarsitzungen mit einer Gesamtdauer von 257 Stunden und 33 Minuten statt. Beschlossen wurden dabei 127 Gesetze, dazu kamen 21 Staatsverträge und 3 Vereinbarungen mit den Bundesländern. 31,46% der Gesetzesbeschlüsse erfolgten einstimmig.

Zusätzlich zu den Plenarsitzungen, von denen fünf Sondersitzungen auf Verlangen der Opposition waren, absolvierten die MandatarInnen der fünf Nationalratsfraktionen seit letztem September 171 Ausschusssitzungen, 27 Unterausschusssitzungen und 66 Sitzungen der beiden Untersuchungsausschüsse. Für den Parteinamen JETZT entschied sich vergangenen November die jüngste Fraktion im Nationalrat, die vormalige Liste Pilz.

Politische Kontrolle und gesetzliche Weichenstellungen durch Abgeordnete
Mit 9 Dringlichen Anfragen der Oppositionsparteien nahmen die Abgeordneten ihr politisches Kontrollrecht gegenüber der Regierung außerhalb der Untersuchungsausschüsse wahr. Einmal nutzte dieses Instrument zudem die damalige Regierungspartei FPÖ, um über die Sozialpolitik der Regierung zu diskutieren. Außerdem debattierten die Mitglieder des Nationalrats im Plenum über 8 Dringliche Anträge und hielten 9 Kurze Debatten zu schriftlichen Anfragebeantwortungen von Regierungsmitgliedern und Fristsetzungsanträgen, 9 Aktuelle Stunden, 6 Fragestunden, 4 Europastunden und 17 Erste Lesungen ab. In 75 Entschließungen richteten die Abgeordneten ihre Forderungen an die Regierung.

Dem Antrag auf vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode, eingebracht in der Sondersitzung vom 27. Mai 2019, als der Regierung das Misstrauen ausgesprochen wurde, stimmte der Nationalrat mit breiter Mehrheit zu.

In den Nationalratssitzungen vom 12. und 13. Juni – den ersten nach Einsetzung der Übergangsregierung aus unabhängigen ExpertInnen – stellten die Abgeordneten auf eigene Initiative die Weichen für zahlreiche Gesetzesbeschlüsse. Von 58 Fristsetzungsanträgen auf rasche Behandlung von Gesetzesmaterien nahmen sie 31 an. Neben Gesetzesanträgen der früheren Regierungsparteien ÖVP und FPÖ, etwa zum Verbot von Plastiksackerln, kamen somit auch Vorstöße von SPÖ, NEOS und JETZT noch vor der Sommerpause im Nationalratsplenum zur Abstimmung. Mit einigen Anträgen hatten die einstigen Oppositionsparteien Erfolg. Beschlossen wurde beispielsweise der SPÖ-Initiativantrag auf volle Anrechnung von Zeiten der Elternkarenz bei Gehaltsvorrückungen, eine NEOS-Initiative zur Beseitigung von letzten Hürden bei der "Ehe für alle" und die JETZT-Initiative, das Pflegegeld an die Inflation anzupassen.

Auch im September könnte der Nationalrat im freien Spiel der Kräfte noch einige Beschlüsse fassen, haben die Abgeordneten in den Juli-Sitzungen doch weitere 36 Fristsetzungsanträge – von mehr als 90 eingebrachten – angenommen. Die nächste reguläre Nationalratssitzung ist für den 25. September – vier Tage vor der Wahl – anberaumt, dazu sind jederzeit Sondersitzungen möglich.

Einer von sieben Misstrauensanträgen erfolgreich
Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik zeitigte ein Misstrauensantrag Erfolg: mehrheitlich versagte der Nationalrat bei einer Sondersitzung am 27. Mai 2019 auf Antrag der SPÖ der Regierung von Bundeskanzler Sebastian Kurz das Vertrauen. Ein in derselben Sitzung eingebrachter JETZT-Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Kurz wurde angesichts des weitergehenden SPÖ-Misstrauensantrags nicht mehr abgestimmt.

Zuvor hatte die Opposition am häufigsten – insgesamt vier Mal in der letzten Tagung – dem damaligen Innenminister Herbert Kickl ihr Misstrauen erklärt, unter anderem wegen seiner Aussage "das Recht muss der Politik folgen". Erfolg hatten die Oppositionsparteien mit ihrer Rücktrittsaufforderung an den Minister mangels erforderlicher Mehrheit aber nicht, ebenso scheiterte ein Misstrauensantrag gegen Ex-Vizekanzler Strache, dem die SPÖ Verbindungen mit Rechtsradikalen vorwarf.

Ausgangspunkt der jüngsten politischen Umwälzungen, die zum Regierungsbruch beziehungsweise zum Misstrauensvotum gegen die Regierung Kurz führten, bildete das sogenannte Ibiza-Video. Auf der spanischen Ferieninsel war 2017 ein Treffen von FPÖ-Chef Strache und seinem Parteikollegen Gudenus mit einer angeblichen russischen Geschäftsfrau geheim gefilmt worden. Von Strache dabei getätigte Aussagen weckten unter anderem den Verdacht auf illegale Parteienfinanzierung. Nachdem die ÖVP infolge der Ibiza-Aufnahmen auch den Rücktritt von Innenminister Herbert Kickl – 2017 Generalsekretär der FPÖ – einforderte, legte die gesamte FPÖ-Regierungsriege ihre Ämter nieder. Die Leitung der FPÖ-Ressorts übernahmen kurzzeitig unabhängige Expertinnen und Experten, bis eben der gesamten Regierung das Vertrauen des Nationalrats entzogen wurde. Bundespräsident Alexander Van der Bellen betraute die entlassene Regierung kurzzeitig mit der Amtsweiterführung, bevor er am 30. Juni 2019 Verfassungsgerichtshofpräsidentin Brigitte Bierlein als Übergangskanzlerin mit der Zusammenstellung eines Expertenkabinetts beauftragte.

Bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode leiten nun diese InterimsministerInnen die Ressorts. Die nächste Legislaturperiode beginnt mit dem erstmaligen Zusammentreten des neuen Nationalrats, der am 29. September 2019 gewählt wird. Diese konstituierende Sitzung ist für den 23. Oktober 2019 geplant. Für die vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode stimmten bei der Nationalratssitzung am 12. Juni 2019 die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS. Ohne Gegenstimme wurde im Hauptausschuss des Nationalrats der 29. September 2019 als Neuwahltermin gemäß entsprechender Regierungsverordnung genehmigt.

Gesetzesbeschlüsse von Sozialversicherungsreform bis Kopftuchverbot
Die Reform der Sozialversicherungen prägte die politische Debatte beinahe das gesamte Jahr 2018, auch nachdem der Weiterbestand der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) nicht mehr in Frage gestellt wurde. Am 13. Dezember 2018 beschloss der Nationalrat in einer emotional geführten Debatte mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit die Zusammenlegung von 21 Versicherungsträgern zu fünf Versicherungen: Österreichische Gesundheitskasse, Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst und Schienenverkehrsunternehmen, Sozialversicherung der Selbstständigen, Pensionsversicherungsanstalt und AUVA. Während ÖVP und FPÖ mit Verweis auf Verwaltungseinsparungen mehr Geld für Gesundheitsleistungen erwarten, warnten SPÖ und Liste Pilz vor Leistungskürzungen für Versicherte. Die NEOS bekrittelten, dass die Krankenfürsorgeanstalten nicht von der Reform umfasst sind. Wieder zurückgenommen wurde von den Regierungsfraktionen eine zuvor beschlossene Bestimmung, wonach die zuständige Ressortleitung notwendige "Vorbereitungshandlungen" für jedwedes Gesetzesvorhaben im Bereich der Sozialversicherungsgesetze setzen darf, sofern ein entsprechender Entwurf bereits in parlamentarischer Behandlung steht. Kritiker dieses Vorhabens hatten es als Ermächtigungsgesetz, mit dem das Parlament umgangen werden kann, angeprangert.

Einig zeigte sich der Nationalrat bei der Beschlussfassung einer Novelle zum Ärztegesetz, mit der unter anderem die Anstellung von Ärzten und Ärztinnen durch BerufskollegInnen, etwa in Gruppenpraxen, erlaubt wird. Für Dissens sorgte bei einer weiteren Änderung im Medizinrecht – konkret im Kranken- und Kuranstaltengesetz – ein Passus, der laut Erläuterungen zum Entwurf Sonderklassegebühren für ambulante Leistungen einräumte. Die Regierung stellte aufgrund der öffentlichen Proteste dagegen klar, dass es weiterhin für alle PatientInnen die gleichen medizinischen Leistungen geben wird; dennoch verweigerte die Opposition die Zustimmung zu dieser Novelle.

Ende 2018 beschloss die ÖVP-FPÖ-Koalition, kleine und mittlere Pensionen heuer um bis zu 2,6% zu erhöhen. Kürzungen nahmen die Regierungsfraktionen dagegen mittels Sozialhilfe-Grundsatzgesetz bei der Mindestsicherung für bestimmte Personengruppen vor. So wird es ab 2020 reduzierte Geldleistungen bei mangelhaften Sprachkenntnissen und gestaffelte Zuschläge für Kinder geben. Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus werden nur noch Grundversorgungsleistungen erhalten, Menschen mit Behinderung hingegen einen Bonus. Grundsätzlich dürfen die Bundesländer bei der Auszahlung der Sozialhilfe bestimmte Höchstgrenzen nicht mehr überschreiten.

Weiteres Streitthema der vergangenen Tagung war die Indexierung der Familienbeihilfe. Diese Anpassung der Leistungen für im Ausland lebende Kinder auf das Preisniveau des jeweiligen Landes argumentierten ÖVP und FPÖ als Maßnahme für mehr Gerechtigkeit; SPÖ, NEOS und Liste JETZT sehen dagegen einen Widerspruch zum EU-Recht. Den Bundesländern gestanden die Abgeordneten 2018 mit insgesamt 340 Mio. € Zweckzuschüsse zur Abgeltung von Pflegekosten zu, nachdem 2017 der Pflegeregress abgeschafft worden war. Generell blieb die langfristige Finanzierung der Pflege die gesamte Tagung hindurch eine entscheidende Frage, ohne gelöst zu werden.

Kurz vor ihrem Koalitionsbruch brachten Volkspartei und Freiheitliche die Errichtung einer staatlichen Agentur für die Erstbetreuung und Rechtsberatung von Flüchtlingen auf Schiene. Diese Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) wird schrittweise ab 2020 die gesamte Flüchtlingsversorgung und -beratung in Österreich übernehmen. Gemeinsam mit den NEOS beschlossen ÖVP und FPÖ Einschränkungen bei konsularischer Hilfe durch österreichische Auslandsbehörden, wodurch vor allem IS-RückkehrerInnen Unterstützungsleistungen versagt werden.

Die Fortschreibung der Förderung von Biomasseanlagen durch ein novelliertes Ökostromgesetz scheiterte zunächst an der SPÖ, die sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat die Zustimmung verweigerte. Dadurch kam die verfassungsrechtlich erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nicht zustande. ÖVP und FPÖ lösten dies mit einem Grundsatzgesetz zur Biomasseförderung durch die Bundesländer, für das die Regierungsmehrheit ausreichte. Um allgemein Bürokratie zu verringern, wurden in einem Dutzend Gesetzen Melde- und Prüfpflichten gestrichen (Anti-Gold-Plating-Gesetz). Nichts wird es hingegen vorerst mit einem neuen Staatsziel Wirtschaft: Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung scheiterte an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Mit einer Gesetzesreparatur infolge eines Erkenntnisses des Obersten Gerichtshofs wurden vom Nationalrat Krisenpflegeeltern hinsichtlich Kindergeldanspruch mit allen anderen Eltern gleichgestellt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs veranlasste ÖVP und FPÖ im Februar 2019, den Karfreitag von einem gesetzlichen Feiertag für ProtestantInnen, AltkatholikInnen und MethodistInnen in einen "persönlichen Urlaubstag" für alle umzuwandeln. Die Opposition kritisierte diesen Schritt unter anderem deswegen, weil dafür kein zusätzlicher Urlaubstag vorgesehen ist. Eine breite Mehrheit im Nationalrat begrüßte hingegen die Streichung der Ökostromabgabe für einkommensschwache Haushalte. Grünes Licht gaben die Abgeordneten überdies einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die klarere Regeln für E-Scooter bringt.

Im Sinne der Kompetenzentflechtung zwischen Bund und Ländern übertrug der Nationalrat die Gesetzgebungszuständigkeit für die "Kinder- und Jugendhilfe" zur Gänze an die Bundesländer. Für dieses Verfassungsgesetz sicherte die SPÖ die notwendige Zweidrittelmehrheit, nachdem Bund und Länder in einer diesbezüglichen 15a-Vereinbarung Qualitätsstandards festgelegt hatten. Weitere vom Plenum befürwortete Entscheidungen des Verfassungsausschusses waren eine "Nulllohnrunde" für SpitzenpolitikerInnen, die Erhöhung der Parteienförderung und eine Novelle zum E-Government-Gesetz für elektronische Behördenwege.

Im Bildungsbereich beschlossen ÖVP und FPÖ die Eingliederung des Bildungsforschungsinstituts BIFIE in das Bildungsministerium, die teilweise Wiedereinführung von Ziffernnoten an Volksschulen und ein Kopftuchverbot für Volksschülerinnen. Das Verhüllungsverbot von Mädchen in Kindergärten wurde vom Nationalrat einstimmig im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Ausbaufinanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen festgelegt.

Erfolg für Nichtraucherschutz in der Gastronomie
Keine konkreten Beschlüsse gibt es vorerst zu zwei der drei Volksbegehren, die den Nationalrat 2018 erreichten. Konkret waren dies das Frauenvolksbegehren und das Volksbegehren "ORF gegen Zwangsgebühren". Im Sinne des Nichtraucherschutzes erfüllte jedoch der Nationalrat am 2. Juli 2019 mit breiter Mehrheit auf Grundlage eines SPÖ-NEOS-JETZT-Antrags die Forderung des Don't Smoke-Volksbegehrens, ein generelles Rauchverbot in Gaststätten umzusetzen. Nur die FPÖ stimmte dagegen. Das Rauchen in der Gastronomie wird damit in Österreich ab November 2019 untersagt sein.

Weitere Gesetzesbeschlüsse, die nach dem Ende der ÖVP-FPÖ-Koalition auf Anträge von Abgeordneten zurückgingen, führten unter anderem zum Verbot des Pestizids Glyphosat in Österreich, zum Rechtsanspruch auf den Papamonat, zur Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes und zum verfassungsrechtlichen Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Überdies sicherte der Nationalrat Förderungen aus Bundesmitteln für die schulische und außerschulische Nachmittagsbetreuung von PflichtschülerInnen und eine höhere Mindestpension bei zumindest 40 Arbeitsjahren. Mittels gemeinsamen Antrags erwirkten SPÖ, FPÖ und JETZT eine Höchstgrenze für Spenden an politische Parteien.

In 23 Petitionen und 19 Bürgerinitiativen wurden die Abgeordneten während der letzten Tagung außerdem auf konkrete Wünsche der Bevölkerung aufmerksam gemacht. Viele dieser Bürgeranliegen vertagte der zuständige Ausschuss mangels rechtzeitigen Einlangens eingeholter Stellungnahmen der Ministerien und anderer Stellen. Bürgerinitiativen verlieren jedoch anders als Petitionen nicht mit dem Ende der Gesetzgebungsperiode ihre Gültigkeit. Die parlamentarischen Verhandlungen darüber werden also nahtlos fortgesetzt.

Volksanwaltschaft erhielt neue Köpfe
Nachdem die sechsjährige Amtsperiode der VolksanwältInnen Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer am 30. Juni 2019 auslief, wählte der Nationalrat auf Vorschlag des Hauptausschusses ein neues Kollegium der Ombudsstelle. Die aktuellen Volksanwälte heißen Werner Amon (ÖVP), Bernhard Achitz (SPÖ) und Walter Rosenkranz (FPÖ). In seiner letzten Sitzung mit den scheidenden VolksanwältInnen am 12. Juni 2019 bekannte sich der Nationalrat mit einer Entschließung zur finanziellen Absicherung der Volksanwaltschaft.

243 Gesetzesvorschläge, 2.342 schriftliche Anfragen
83 Regierungsvorlagen, davon 66 Bundesgesetze, 14 Staatsverträge und 3 Bund-Länder-Vereinbarungen, langten in der letzten Tagung im Nationalrat ein. Dazu kamen 650 Anträge von Abgeordneten in Form von selbständigen Gesetzesinitiativen (177) und Resolutionsentwürfen (473). Den Antrag auf Neuwahl des Nationalrats infolge des Bruchs der ÖVP-FPÖ-Koalition brachten ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS gemeinsam ein.

Bei den seit September eingelangten 2.342 schriftlichen Anfragen an Regierungsmitglieder sowie an die PräsidentInnen von Nationalrat und Rechnungshof lag die SPÖ mit 1.078 Anfragen an der Spitze. Die meisten Anfragen erhielt das Innenministerium (344) gefolgt von den Ministerien für Justiz (247) und Soziales (235). Eifrigste Anfragesteller waren SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried (180) sowie die NEOS-Mandatare Gerald Loacker (131) und Nikolaus Scherak (122).

In ihren Ausschusssitzungen diskutierten die Abgeordneten neben Regierungsvorlagen und Anträgen auch mehr als 50 Berichte der Bundesregierung, 11 davon wurden an das Plenum weitergeleitet. Daneben nahm der Nationalrat 62 Berichte des Rechnungshofs und einen Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis. Die EU-Ausschüsse (EU-Hauptausschuss und EU-Unterausschuss) diskutierten in insgesamt 14 Sitzungen zahlreiche Initiativen der Europäischen Kommission, bei denen die Neugestaltung der Union – gerade in Hinblick auf den nunmehr mit 31. Oktober 2019 geplanten EU-Austritt des Vereinigten Königreichs – eine bedeutende Rolle spielte. In einer einstimmigen Stellungnahme sprach sich der EU-Hauptausschuss für den Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aus.

Eurofighter und BVT: Parallellauf an U-Ausschüssen
Die im April 2018 eingesetzten Untersuchungsausschüsse des Nationalrats starteten beide im September mit der Befragung von Auskunftspersonen. Aktenlieferungen von über 2,2 Millionen Seiten (Eurofighter: 1,9 Millionen Seiten, BVT: 335.820 Seiten) standen den Abgeordneten in einem eigens gesicherten Akteneinsichtsraum zur Verfügung. Der dritte Eurofighter-Untersuchungsausschuss nahm seine Arbeit auf, da der letzte aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen im Oktober 2017 nicht abgeschlossen werden konnte. Am Untersuchungsgegenstand änderte sich kaum etwas, vorrangig ging es um vermutete unzulässige Zahlungsflüsse beim Kauf der Kampfflugzeuge.

Im BVT-Untersuchungsausschuss durchleuchteten die Abgeordneten die Hintergründe der im Februar 2018 erfolgten Hausdurchsuchung im Bundesamt. Die Auswirkungen der BVT-Affäre auf die öffentliche Sicherheit und die Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten anderer Staaten waren ebenfalls Thema. Neben BeamtInnen aus dem Innen- und dem Justizressort, die mit der BVT-Affäre befasst waren, befragten die Ausschussmitglieder auch die damaligen Minister Kickl (Inneres), Josef Moser (Justiz) und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, vormals Leiter des Innenressorts. Für Aufregung abseits der Befragungen sorgten die Sicherheitsvorkehrungen der U-Ausschüsse. Wie im Herbst 2018 publik wurde, unterhielt ein mittlerweile nicht mehr eingesetzter externer Security-Mitarbeiter, der bei den Ausschüssen Dienst tat, enge Verbindungen zur rechtsextremen Szene. Präsident Sobotka veranlasste daraufhin zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen.

Derzeit wird an den Abschlussberichten der beiden Untersuchungsausschüsse gearbeitet. Die Diskussion darüber wird voraussichtlich bei der für 25. September geplanten Nationalratssitzung erfolgen

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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