Linz (lk) - Im Zuge des Begutachtungsverfahrens eingegangene, fachlich wertvolle Stellungnahmen wurden in die
Novelle aufgenommen. So wird etwa hinsichtlich der NGOs nunmehr – wie mehrmals gefordert – auf das Anerkennungsverfahren
nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) verwiesen. Oder auch im Uferschutzbereich, wo zusätzliche
Tatbestände aufgenommen wurden, gab es Anpassungen.
„Wir haben alle eingegangenen Einwendungen ernst genommen und genau geprüft. Das, was aus fachlicher Sicht
gerechtfertigt und wichtig war, ist auch in die Novelle eingeflossen. Wir haben uns auch intensiv mit NGOs und
dem politischen Mitbewerber beraten, um so einen Weg der größtmöglichen Akzeptanz zu gehen“, resümiert
Landeshauptmann-Stv. Dr. Haimbuchner am 4. Juli den Gesetzwerdungsprozess.
Die Kernpunkte der Novelle bleiben eine Deregulierung bei naturschutzrechtlichen Bestimmungen für Forststraßenprojekte
und im Uferschutzbereich von Seen, Flüssen und Bächen einerseits und andererseits die Umsetzung der "Aarhus-Konvention"
im unionsrechtlich gebotenen Ausmaß. Durch die Novelle wird nun die – in der Aarhus-Konvention festgeschriebene
– verstärkte Bürgerbeteiligung durch Einräumung einer Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis
verwirklicht.
„Naturschutz muss dort wirken, wo er gebraucht wird und wo eine behördliche Aufsicht und Mitwirkung erforderlich
und sinnvoll sind. Überall dort, wo Schutzgüter vorhanden sind, prüfen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Abteilung Naturschutz auf das Schutzgut genau und die Behörde entscheidet allein gemäß
ihrem gesetzlichen Auftrag, der auch die Abwägung der Interessen beinhaltet. Diese Balance ist die Richtschnur,
die sich durch die Arbeit der Naturschutzbehörde zieht. Der Weg dorthin darf aber nicht über unzählige
parallel laufende Verfahren und durch ein unentwirrbares Dickicht aus Vorschriften führen, sondern soll transparent
und für die Beteiligten nachvollziehbar bleiben“, beschreibt Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner
den eingeschlagenen Weg.
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