Neue Regeln gelten bereits für den bevorstehenden Wahlkampf
Wien (pk) - Nur einen Tag nach der Beschlussfassung im Nationalrat passierte am 4. Juli die Neuregelung
der Parteienfinanzierung heute auch den Bundesrat. Die Bestimmungen, die vor allem eine Beschränkung der Parteispenden
bringen, gelten damit bereits für den kommenden Nationalratswahlkampf. Sie wurden mit Mehrheit von SPÖ
und FPÖ beschlossen. Die ÖVP bekräftigte ihr Nein und kritisierte vor allem, dass der Rechnungshof
keine Prüfkompetenz erhält und Vereine im Vorfeld der Parteien von den Bestimmungen ausgenommen bleiben.
Auch den Grünen geht die Novelle wegen mangelnder Transparenz nicht weit genug.
Die Novelle zum Parteiengesetz stützt sich in erster Linie auf einen Antrag der SPÖ, der im Nationalratsplenum
noch abgeändert wurde. Die neuen Bestimmungen zur Klubförderung wiederum wurden in einen ursprünglich
von der ÖVP eingebrachten Antrag eingebaut.
Novelle bringt Obergrenze für Parteispenden
Neu ist nun vor allem eine doppelte Obergrenze für Parteispenden. So dürfen Einzelpersonen und Unternehmen
künftig maximal 7.500 € pro Jahr an eine Partei spenden. Gleichzeitig wird eine jährliche Spendenobergrenze
pro Partei von 750.000 € festgelegt. Nur für neue Parteien, die noch keine Parteienförderung erhalten
haben, werden etwas lockere Regelungen gelten. Spenden über 2.500 € müssen umgehend dem Rechnungshof
gemeldet und veröffentlicht werden. Neu sind überdies höhere Strafen bei einer Überschreitung
der Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Mio. €, ein Monitoring der Wahlkampfausgaben durch den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat
und ein Bonus von 3% bei der Klubförderung, sofern die Frauenquote einer Partei im Nationalrat bzw. im Bundesrat
über 40% liegt.
SPÖ und FPÖ sehen Novelle als Beitrag zu mehr Transparenz
Zuspruch fand die Neuregelung der Parteienfinanzierung erwartungsgemäß bei den BundesrätInnen der
SPÖ und FPÖ. Für Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) ist sie eine "klare Absage an die käufliche
Politik". Aufgrund des Ibiza-Videos, das gezeigt habe, dass Parteizuwendungen in Millionenhöhe mit wohlwollender
Politik belohnt werden, habe sich ihrer Ansicht nach akuter Handlungsbedarf ergeben. Als Beispiele für die
"käufliche Politik" nannte Grossmann unter anderem die Aufweichung der Arbeitnehmerrechte und die
Schwächung der ArbeitnehmerInnenvertreter sowie die Senkung der Sozialabgaben. Positive Aspekte der Novelle
sind für die SPÖ-Bundesrätin, dass Großspenden ebenso wie Spenden aus dem Ausland künftig
unterbunden und faire Bedingungen für alle Parteien geschaffen werden sowie die bürokratische Entlastung.
Rudolf Kaske (SPÖ/W) unterstrich, Österreich brauche eine anständige Politik und keine käuflichen
und willfährigen Parteienvertreter. Die Parteienförderung sei im Gegensatz zu "Big Spendern"
ein Garant dafür, dass glaubwürdige Politik gemacht werden kann. Dieses Gesetz sei auch ein wichtiges
Signal an die Frauen in Österreich, so Korinna Schumann (SPÖ/W). Solange ein repräsentativer Frauenanteil
nicht selbstverständlich ist, sei die Quote ein adäquates Hilfsmittel, das zur Chancengleichheit beiträgt.
Den Aspekt der Transparenz machte Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ/W) zum Thema. Zwar seien Spenden
ein gerechtfertigter Teil des politischen Systems, eine diesbezügliche Obergrenze erachtet sie allerdings
für sinnvoll und richtig. In Österreich sei die Parteienförderung außerdem großzügig,
meinte sie. Mühlwerth hob auch die Rolle des Rechnungshofs hervor. Er sei eine angesehene Institution - allerdings
ein Hilfsorgan des Nationalrats und nicht die oberste Kontrollinstanz. Der Aufgabenbereich sei eindeutig definiert,
wobei man es aus Sicht der FPÖ-Bundesrätin auch belassen sollte.
Die ÖVP hätte wiederum in früheren Regierungen jederzeit die Gelegenheit gehabt, jene Transparenzbestimmungen,
die sie heute fordere, umzusetzen, warf Michael Schilchegger (FPÖ/O) auf. Im Gegensatz zur Behauptung der
ÖVP sei nicht das neue Gesetz verfassungswidrig, sondern der ursprüngliche ÖVP-Vorschlag zur Frauenförderung
in Parteien.
ÖVP und Grüne kritisieren unzureichende Kontrollmöglichkeiten des Rechnungshof
Die BundesrätInnen der ÖVP und der Grünen hingegen erachten die vorgelegte Novelle als zu wenig
weitreichend, weil die Vorschläge des Rechnungshofs nicht aufgegriffen wurden. Laut Andrea Eder-Gitschthaler
(ÖVP/S) ist sie aufgrund unordentlicher Legistik "nur zu kritisieren". Den Aspekt der doppelten
Parteispenden-Obergrenze bezeichnete sie sogar als nicht verfassungskonform, weil etwa die Einschränkung der
Gesamtspendenleistung von 7.500 € einen Eingriff in die politische Betätigungsfreiheit des Spenders darstellen
würde. Ein entsprechender Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrats Einspruch zu erheben, fand allerdings
keine Mehrheit. Ferner kritisierte sie ebenso wie David Stögmüller (Grüne/O), die mangelnde Transparenz
und fehlenden strafrechtlichen Konsequenzen bei Überschreiten der Grenzen sowie die unzureichenden Kontrollmöglichkeiten
seitens des Rechnungshofs. Dieser sei, so Stögmüller, als unabhängige Instanz des Parlaments geschaffen
worden, agiere somit weisungsunabhängig und dürfte nicht mit einer Wirtschaftsprüfung gleichgesetzt
werden. Für den Grünen Bundesrat hat die Reform der Parteienfinanzierung zwar positive Ansätze,
wie die Spendenobergrenze, diese sei aber längst überfällig. Nicht ausreichend unterstützt
wurde sein Antrag, dem Rechnungshof volles Prüfrecht sowie Sanktionsrecht zu gewähren, und um strenge
Auflagen für Vereine und die Einführung eines Wahlkampfkostenberichtes zu beschließen.
Robert Seeber (ÖVP/O) ortet ebenso wie Martin Preineder (ÖVP/N) hinter dem Gesetz eine klare Taktik gegen
die ÖVP. Außerdem werde es weiter Umgehungskonstruktionen geben, bemängelt Seeber. Seine Fraktion
stehe jedenfalls für Kontrolle durch den Rechnungshof und nicht für Verschleierung. Auch die Kleinparteien
und damit die Demokratie sieht Seeber durch die neuen Regelungen gefährdet. Eduard Köck (ÖVP/N)
sagte, er sei stolz darauf, dass seine Fraktion für Eigentum einsteht. Bei diesem "Pro-Ibiza-Gesetz",
wie er es bezeichnete, gehe es nur mehr um parteipolitisches Kalkül. Mit den Maßnahmen - wie etwa "Rechnungshof
raus" - werde sogar legitimiert, was in dem Video gesagt wurde.
|