Nie mehr Zahlungsverzüge und daraus resultierende Mahnspesen: Das SEPA-Lastschriftmandat
macht‘s möglich
Wien (bmf) - Bisher mussten sich rund 555.000 Bürgerinnen und Bürger selbständig um eine
termingerechte Überweisung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen kümmern. Ab 1. Juli 2019 können
künftige Einkommensteuer-Vorauszahlungen mittels SEPA-Lastschriftmandat automatisch vom Konto abgebucht werden.
Mögliche Zahlungsverzüge und daraus resultierende Säumnisfolgen können somit vermieden werden.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Betroffene Bürgerinnen und Bürger sparen sich nicht nur Zeit,
sondern auch Geld und müssen sich nicht mehr um die Zahlungsfrist kümmern, da die fällige Einkommensteuer-Vorauszahlung
immer rechtzeitig abgebucht wird.
Um von diesem modernen Service zu profitieren, kann das Mandat rasch, einfach und bequem von zu Hause aus direkt
über FinanzOnline erteilt werden. Alternativ steht auf bmf.gv.at das entsprechende Webformular zum Ausfüllen
bereit. Dieses muss dann nur an das zuständige Finanzamt gesendet werden.
Mit der Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für die Einkommensteuer-Vorauszahlung wurde wieder
ein weiterer Schritt hin zu einer effizienteren und sparsameren Verwaltung getan. Das kommt aber nicht nur den
Steuerzahlern zugute, sondern auch der Umwelt, denn durch Vermeidung von Papier, Druck und Transport der Zahlungserinnerung
oder Mahnung wird diese nachhaltig geschont.
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