Einzelspenden werden mit 7.500 € begrenzt, mehr Klubförderung bei hohem Frauenanteil
Wien (pk) - Einzelpersonen und Unternehmen dürfen künftig maximal 7.500 € pro Jahr an eine Partei
spenden. Gleichzeitig wird ein jährlicher Spendendeckel pro Partei von 750.000 € eingeführt. Das sind
zwei von mehreren Maßnahmen, auf die sich SPÖ, FPÖ und JETZT im Zuge der Diskussion über neue
Spielregeln für die Parteienförderung verständigt haben. Außerdem sind deutlich höhere
Strafen bei einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Mio. € und ein Monitoring der Wahlkampfausgaben
durch den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat vorgesehen. Eine Senkung der staatlichen Parteienförderung
kommt hingegen nicht. Vielmehr ist ein Bonus für Parlamentsklubs vorgesehen, die einen Frauenanteil von mehr
als 40% haben. Vom Nationalrat beschlossen werden könnten die neuen Bestimmungen bereits am 3. Juli,
am 2. Juli haben sie den Verfassungsausschuss passiert.
Kritisiert wurde das Verhandlungsergebnis von ÖVP und NEOS. Mit dem Gesetzespaket werde keine einzige der
durch das Ibiza-Video aufgeworfenen Fragen gelöst, meinte etwa Nikolaus Scherak und sprach von einem "schlechten
Scherz" und einer "Nullnummer", was mehr Transparenz und Kontrolle betrifft. Für ihn sind außerdem
viele Fragen offen. Auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl hegt verfassungsrechtliche Bedenken. Insgesamt
bringe das Gesetz mehr Bürokratie ohne mehr Transparenz, so der Tenor der ÖVP. Von der ÖVP beantragt
wurde unter anderem eine Kürzung der Parteienförderung des Bundes um ein Viertel, sie erhielt dafür
aber nur die Zustimmung von NEOS und JETZT.
Formell eingebaut wurden die von SPÖ, FPÖ und JETZT vereinbarten neuen Bestimmungen in Form von Abänderungsanträgen
in einen SPÖ-Antrag (457/A) und einen ÖVP-Antrag (863/A). Zwei Abänderungsanträge der ÖVP
fanden keine Mehrheit. Gleiches gilt für das Anliegen der NEOS, ein Begutachtungsverfahren zur SPÖ-Initiative
unter Einbeziehung des Abänderungsantrags durchzuführen und die Beratungen darüber einstweilen zu
vertagen. Mit den gefassten Beschlüssen als miterledigt gelten die SPÖ-Anträge 846/A und 847/A sowie
der FPÖ-Antrag 858/A. Die weiteren 13 im Ausschuss zur Diskussion stehenden Gesetzesinitiativen von ÖVP,
NEOS und JETZT wurden mit wechselnden Mehrheiten abgelehnt.
Parteien dürfen nur noch 750.000 € pro Jahr an Spenden einnehmen
Im Konkreten sieht der heute gemeinsam von SPÖ, FPÖ und JETZT vorgelegte Abänderungsantrag eine
Obergrenze für Einzelspenden von 7.500 € pro Partei und Kalenderjahr vor. Das betrifft sowohl Privatpersonen
als auch Unternehmen. Gleichzeitig sind Spenden über 2.500 € unverzüglich dem Rechnungshof zu melden,
welcher den Spendernamen und die Spendenhöhe zu veröffentlichen hat. Insgesamt dürfen einzelne Parteien
künftig jährlich nicht mehr als 750.000 € an Spenden einnehmen. Ausnahmen sieht der Antrag nur für
neue Parteien vor, die noch keine öffentliche Parteienförderung erhalten: Sie dürfen jährlich
bis zu 1,5 Mio. € an Spenden sowie Einzelspenden in der Höhe von bis zu 37.500 € lukrieren.
Gänzlich unzulässig sind künftig Spenden von ausländischen Personen und Unternehmen. Barspenden
und anonyme Spenden sind nur noch bis 500 € erlaubt.
Um eine deutliche Überschreitung des Wahlkampfkostendeckels – wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen
– hintanzuhalten, sieht der Drei-Parteien-Antrag härtere Sanktionen vor. Je nach Ausmaß des Überschreitung
sind Geldbußen zwischen 15% und 150% des jeweiligen Überschreitungsbetrags in Aussicht genommen, wobei
die derzeit bei 7,14 Mio. € liegende Wahlkampfkostenobergrenze wieder auf 7 Mio. € reduziert wird. Außerdem
soll die Parteienförderung künftig einbehalten werden, wenn eine Partei entgegen der gesetzlichen Bestimmungen
den jährlichen Rechenschaftsbericht nicht vorlegt. Auch ein Monitoring der Wahlkampfausgaben durch den Unabhängigen
Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) soll für mehr Transparenz sorgen.
Klargestellt wird überdies, dass unter den Begriff der politischen Partei auch nichtterritoriale Untergliederungen
wie Bünde fallen. Um Umgehungshandlungen zu verhindern, wird außerdem normiert, dass auch Personenkomitees
von Wahlkampfkosten- und Spendengrenzen umfasst sind. Diese müssen sich überdies beim UPTS registrieren.
Die neuen Bestimmungen sollen bereits für den Nationalratswahlkampf 2019 gelten, wobei als Spendendeckel für
den Rest des Kalenderjahres 2019 375.000 € vorgesehen sind. Spenden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geleistet
wurden, bleiben außer Betracht.
Was die Klubförderung betrifft, sieht der gemeinsame Abänderungsantrag von SPÖ, FPÖ und JETZT
zum Klubfinanzierungsgesetz einen Bonus von 3% vor, wenn die betreffende Partei mehr als 40% Mandatarinnen hat.
Dabei werden Nationalrat und Bundesrat getrennt betrachtet. Die Mehrkosten für diese Maßnahme sollen
gemäß den Erläuterungen durch etwaig verhängte Geldbußen für eine Überschreitung
des Höchstbetrags für Wahlwerbungsausgaben bedeckt werden.
Ursprünglich hatte die SPÖ unter anderem vorgeschlagen, Einzelspenden für Parteien mit 10.000 €
zu begrenzen (846/A) und Parteispenden im Umfeld von Wahlen – knapp drei Monate vor der Wahl bis sechs Monate nach
der Wahl – auf insgesamt 200.000 € zu begrenzen (847/A). Die FPÖ hatte eine Spendenobergrenze für Einzelspenden
von 3.500 € beantragt (858/A).
NEOS sehen viele offene Fragen
Scharfe Kritik am Abänderungsantrag zum Parteiengesetz übten die NEOS. Die Novelle sei nicht nur
schlecht gemacht, sondern gehe an den eigentlichen Bedürfnissen vorbei, zeigte sich Nikolaus Scherak enttäuscht.
Sämtliche Umgehungskonstruktionen blieben weiter möglich, auch gebe es nicht mehr Transparenz bei Parteispenden
als bisher. Stattdessen seien die neuen Bestimmungen ein Anschlag auf jene, die eine neue Partei gründen wollen.
Scherak sieht außerdem etliche unklare Bestimmungen im Gesetz. So ist für ihn nicht klar, ob die spezifischen
Spendenregelungen für neue Parteien auch in jenen Fällen gelten, in denen eine Partei bereits in einem
Landtag, nicht aber im Nationalrat vertreten ist. Zudem kann er sich nicht vorstellen, dass es für eine junge
Nationalratspartei möglich ist, in einem Jahr beispielsweise vier Landtagswahlkämpfe mit einem Spendendeckel
von insgesamt 750.000 € zu bestreiten. Unfair sei auch, dass einer neuen Partei in Hinkunft de facto maximal 1,5
Mio. € für einen Wahlkampf zur Verfügung stehen, während etablierte Parteien bis zu 7 Mio. € ausgeben
dürfen. Auf der anderen Seite sei es weiter ungehindert möglich, Unterstützungsvereine für
Parteien bzw. einzelne PolitikerInnen zu gründen.
Der einzige Punkt im Paket, dem die NEOS ihre Zustimmung gaben, war die Änderung des Klubfinanzierungsgesetzes.
Er könne sich sowohl einen Bonus für Parteien mit einem hohen Frauenanteil unter ihren Abgeordneten als
auch einen Malus bei einem geringen Anteil vorstellen, begründete er diese Entscheidung. Auch dem Alternativvorschlag
der ÖVP, der auf einen Malus hinauslief, stimmte Scherak in diesem Sinn zu.
ÖVP will Parteienförderung um ein Viertel kürzen
Seitens der ÖVP warb Verfassungssprecher Gerstl für die Vorschläge seiner Fraktion, die von einer
Kürzung der staatlichen Parteienförderung um ein Viertel über die Einbeziehung parteinaher Vereine
in den jährlichen Finanzbericht der Parteien bis hin zu einer Kürzung der Klubförderung für
Parlamentsklubs mit weniger als 40% Frauenanteil reichten (siehe zu den Forderungen der ÖVP auch Parlamentskorrespondenz
Nr. 664/2019). Er konnte sich mit zwei entsprechenden Abänderungsanträgen aber nicht durchsetzen.
Zum gemeinsamen SPÖ-FPÖ-JETZT-Vorschlag merkte Gerstl an, dieser sei unausgegoren und an Dilettantismus
nicht zu überbieten. Er bringe keinen Schritt mehr an Transparenz. Nicht ein einziger Vorschlag von Rechnungshofpräsidentin
Margit Kraker sei aufgenommen worden. Damit seien auch in Hinkunft Umgehungskonstruktionen über Vereine möglich.
Gerstl hält es außerdem für verfassungsrechtlich bedenklich, dass kleine Parteien künftig
einen deutlich höheren Anteil ihrer Finanzmittel über private Spenden lukrieren können als Großparteien
wie die ÖVP. Kritisch beurteilte Gerstl auch die neue Klubförderung: Offenbar wollten sich SPÖ,
FPÖ und JETZT noch mehr Steuergeld als bisher "zuschanzen".
Ähnlich kritisch äußerten sich Gerstls Parteikollegen Josef Moser und Klaus Fürlinger. Das
Gesetzespaket bringe mehr Bürokratie, ohne mehr Transparenz zu schaffen, sagte Moser. So seien parteinahe
Organisationen, die ausschließlich personell, aber nicht strukturell mit der Partei verquickt seien, von
den gesetzlichen Bestimmungen nicht umfasst. Damit ist etwa der als Verein konstruierte SPÖ-Pensionistenverband
nicht von den Offenlegungspflichten betroffen, der Seniorenbund als Teilorganisation der ÖVP aber schon, wie
Gerstl präzisierte.
Auch die vorgesehene Deckelung der Parteispenden sieht die ÖVP kritisch. Er habe seine politischen Entscheidungen
noch nie an Parteispenden ausgerichtet, bekräftigte Fürlinger und wertete entsprechende Unterstellungen
als Beleidigung. Gerstl wies darauf hin, dass Privatpersonen auch künftig die Möglichkeit hätten,
x-beliebig Inserate wie "Ich für Sebastian Kurz" zu schalten.
Generell glaubt die ÖVP nicht, dass die neuen Regelungen die öffentliche Debatte um die Parteienfinanzierung
beenden werden. Gerstl bedauerte in diesem Sinn, dass es nicht zu einer gemeinsamen Initiative aller fünf
Parteien gekommen ist.
JETZT: Gesetzesnovelle ist schlecht, geht aber in die richtige Richtung
JETZT-Abgeordneter Alfred Noll stimmte vielen von NEOS-Abgeordnetem Scherak geäußerten Kritikpunkten
zu. Ein schlechtes Gesetz sei aber immer noch besser als der "grottenschlechte Ist-Zustand", verteidigte
er den gemeinsam mit SPÖ und FPÖ eingebrachten Abänderungsantrag. Die Richtung des Gesetzes stimme,
die Beschränkung von Einzel- und Gesamtspenden sei insgesamt ein Fortschritt.
Ausdrückliches Bedauern äußerte Noll darüber, dass der Rechnungshof keine Prüfrechte
erhält. Das Hauptproblem der mangelnden Transparenz sei nicht gelöst, räumte er ein. Noll hofft
allerdings, dass der Gesetzesnovelle weitere Schritte folgen werden.
FPÖ offen für Nachschärfungen
Offen für Nachschärfungen der neuen gesetzlichen Bestimmungen zeigte sich auch die FPÖ. Er sei über
jeden Hinweis dankbar, der zu Verbesserungen des Abänderungsantrags führe, sagte Harald Stefan. Vor allem
was das Schließen von Umgehungsmöglichkeiten betrifft, sieht er noch Optimierungsbedarf. In Summe sieht
er allerdings viele positive Punkte in der vorliegenden Novelle und nannte etwa die Einbeziehung von Personenkomitees
und parteinahen Organisationen in das Parteiengesetz, die härteren Strafen bei Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze,
die besseren Möglichkeiten für den Transparenzsenat und den Bonus für eine hohe Frauenquote der
Klubs.
Gänzlich ausschließen lassen sich Umgehungskonstruktionen nach Meinung der FPÖ ohnehin nicht. Auch
wenn der Rechnungshof mehr Prüfmöglichkeiten hätte, könnte er keine Vereine prüfen, die
die Förderung einer politischen Partei nicht in ihren Statuten habe. Wenden solche Vereine einer Partei Gelder
trotzdem zu, sei das ein statutenwidriges Fehlverhalten der Vereinsorgane und ohnehin als Untreue strafrechtlich
sanktioniert, machte Markus Tschank geltend.
SPÖ: Gesetzesnovelle sorgt für mehr Transparenz
Namens der SPÖ wies Thomas Drozda Vorwürfe zurück, dass das vorliegende Gesetzespaket nicht ein
Mehr an Transparenz bringe. Viele Maßnahmen wie die sofortige Meldepflicht von Spenden ab 2.500 €, die Begrenzung
von Bargeldspenden auf maximal 500 € und das laufende Monitoring der Wahlwerbeausgaben durch den UPTS würden
den Transparenzgedanken unterstreichen. Auch seien künftig gestückelte Spenden nicht mehr möglich
und würden Personenkomitees in die Spendenobergrenze einbezogen.
Dass NEOS und ÖVP das vorliegende Gesetzespaket ablehnen, führt Drozda darauf zurück, dass diese
aus Eigeninteresse keine Begrenzung von Privatspenden wollten. Man müsse aber von Großspenden wegkommen,
um den Anschein zu vermeiden, dass Politik käuflich sei, pflichteten ihm Selma Yildirim und Johannes Jarolim
bei. "Damit räumen wir jetzt auf", so Jarolim.
Zudem brauche es faire Bedingungen für den Wahlkampf, betonte Yildirim. Es könne nicht sein, dass sie
als Tiroler Spitzenkandidatin weniger Mittel zur Verfügung habe als "der zwölfte Kandidat der ÖVP".
Auch hält sie es insgesamt für "keinen Fehler", dass die Parteien bei der Wahlwerbung "abspecken"
müssten. Ausdrücklich begrüßt wurde von Yildirim auch, dass der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat
künftig mit mehr Mittel und Möglichkeiten ausgestattet ist.
NEOS für Einfrieren der Parteienförderung und Straftatbestand illegale Parteienfinanzierung
Basis für die Diskussion im Ausschuss bildeten insgesamt 18 Gesetzesanträge, die zum Teil davor in einem
Unterausschuss vorberaten worden waren. Sie werden alle auf die Tagesordnung der Plenarsitzung am Mittwoch kommen.
Die NEOS haben unter anderem ein Einfrieren der Parteienförderung (831/A), die Einführung eines Straftatbestands
für illegale Parteienfinanzierung (828/A), eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze (829/A), abschreckende
Sanktionen im Falle einer Überschreitung des Wahlkampfkostendeckels (835/A) und eigene – zeitnahe – Rechenschaftsberichte
der Parteien über Wahlwerbeausgaben (834/A) beantragt. Zudem halten sie im Sinne des Transparenzgebots für
notwendig, eigenständige Teilorganisationen und parteinahe Organisationen wie Bünde in den jährlichen
Finanzbericht der Parteien miteinzubeziehen sowie Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Bezirks- und Gemeindeorganisationen
im Bericht gesondert auszuweisen (833/A).
Bereits seit Anfang 2018 liegt die Forderung der NEOS am Tisch, dem Rechnungshof mehr Befugnisse bei der Prüfung
der Parteifinanzen einzuräumen und Parteispenden bereits ab 10.000 € sofort zu veröffentlichen (56/A).
JETZT für Ausweitung der Prüfbefugnisse des Rechnungshofs
Für eine Ausweitung der Prüfbefugnisse des Rechnungshofs macht sich auch die Liste JETZT stark (849/A).
Dieser soll nicht nur in die Belege der Parteien Einschau halten dürfen, sondern auch die Finanzen von parteinahen
Vereinen und Organisationen prüfen können. Außerdem fordert Abgeordneter Wolfgang Zinggl Freiheitsstrafen
bis zu fünf Jahre, sollten hohe illegale Parteispenden angenommen werden oder andere Verstöße gegen
die gesetzlichen Spendenregelungen erfolgen. Als Spendenobergrenzen für natürliche oder juristische Personen
hatte JETZT ursprünglich 100.000 € vorgeschlagen. Weitere Forderungen betreffen die Koppelung der Parteienförderung
an die Wahlbeteiligung (848/A) sowie deutlich höhere Strafen bei Überschreitung des Wahlkampfkostendeckels
(464/A).
ÖVP schlägt Kürzung der Parteienförderung vor und will Parteien zu Fairness im Wahlkampf
verpflichten
Eine Kürzung der Parteienförderung des Bundes um rund ein Viertel verlangt die ÖVP (864/A). Zudem
will sie die Klubförderung an den Frauenanteil im Nationalrat und Bundesrat koppeln, wobei sie, anders als
SPÖ, FPÖ und JETZT, für einen Malus für Parteien mit weniger als 40% Mandatarinnen plädiert
(863/A). Auch weniger Fördermittel für Parteien, die den Einzug in den Nationalrat verpasst haben, eine
unverzügliche Meldepflicht für Parteispenden ab 25.000 €, eigene Berichte über Wahlwerbeausgaben,
die Einrichtung eines Wahlwerbung-Kontrollsenats (861/A ) und die Einbeziehung von Personenkomitees und bestimmte
parteinahe Vereine in die Offenlegungspflichten nach dem Parteiengesetz gehören zu den Anliegen der ÖVP.
Unfairen Wahlkampfpraktiken will die ÖVP mit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen begegnen. Wer
gezielt unwahre Behauptungen über den Gegner verbreitet, solle demnach ähnlich den Bestimmungen gegen
unlauteren Wettbewerb belangt werden können (914/A). Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre
brauche es gesetzliche Regelungen, die einerseits abschreckenden Charakter haben und andererseits die Parteien
in die Lage versetzen, in manipulativer Absicht verbreitete Falschmeldungen zu unterbinden, argumentiert Gerstl.
Für einen Teil ihrer Forderungen, etwa die Kürzung der Parteienförderung, erhielt die ÖVP auch
die Stimmen der NEOS und der Liste JETZT. Das reichte für eine Mehrheit allerdings nicht aus. Umgekehrt unterstützte
auch die ÖVP einzelne Initiativen der NEOS.
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