EuGH-Urteil bestätigt langjährige Forderung des Fachverbands – österreichische
Gesetzesauslegung bei der Einfuhrumsatzsteuer gehört korrigiert
Wien (pwk) - Österreichische Spediteure sind bisher durch eine vom österreichischen Finanzministerium
angewandte Gesetzesauslegung im internationalen Wettbewerb massiv benachteiligt. Denn das österreichische
Umsatzsteuergesetz sieht vor, dass die Einfuhr von Waren von der Einfuhrumsatzsteuer zu befreien ist, wenn diese
Waren unmittelbar an die Abfertigung Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung werden. „Durch restriktive
Haftungsgrenzen und eine restriktive Steuerinterpretation ist es einem österreichischen Spediteur allerdings
nicht möglich, im Drittlandverkehr Importverzollungen bei unmittelbar anschließender Lieferung in einen
anderen Mitgliedstaat durchzuführen, ohne seine Existenz aufs Spiel zu setzen. Österreichische Spediteure
haften als indirekte Zollvertretung für die Abgabenschuld ihres Auftraggebers, auch wenn sie alles korrekt
abgewickelt haben“, kritisiert Alfred Wolfram, Obmann des Fachverbands Spedition & Logistik in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ).
Der Fachverband setzt sich daher seit Jahren für eine Überarbeitung dieses Zollverfahrens 4200 ein –
und fühlt sich nun durch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt
(Vorabentscheidungsersuchen im Zuge einer Klage der Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung gegen das
Hauptzollamt Frankfurt am Main). „Dadurch wird einmal mehr deutlich: Die österreichische Gesetzesauslegung
widerspricht aktuellen EuGH-Judikaten, während in anderen Mitgliedsstaaten Europas diese bereits berücksichtigt
und entsprechend umgesetzt werden. Die österreichischen Spediteure sind im internationalen Wettbewerb dadurch
klar benachteiligt“, so Wolfram.
Er fordert den Gesetzgeber daher auf, „hier endlich zu handeln und diese Schlechterstellung unserer Mitgliedsunternehmen
abschaffen, gerade weil diese im globalen Wettbewerb stehen und enormem Konkurrenzdruck unterworfen sind“. Wolfram
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass österreichische Spediteure einen wichtigen Teil zur österreichischen
Wertschöpfung beitragen und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen schaffen. „Es sollte daher im Interesse
der österreichischen Gesetzgebung und Exekutive sein, die Konkurrenzfähigkeit der österreichischen
Spediteure durch korrekte Gesetzesauslegung zu ermöglichen und zu stärken“, so Wolfram.
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