262 Euro Bonus für Aufnahme eines Lehrlings mit Behindertenpass
Wien (bmasgk) - Mit dem Inklusionsbonus für Lehrlinge wird eine weitere Maßnahme des Inklusionspakets
für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Der Inklusionsbonus unterstützt Betriebe bei der Aufnahme von
Lehrlingen mit Behindertenpass. Diese Unterstützung ist während der gesamten Dauer der Lehrzeit möglich.
Das Alter der Lehrlinge spielt keine Rolle. Die Höhe des Bonus richtet sich nach der jeweils gültigen
Ausgleichstaxe und beträgt derzeit monatlich € 262. Der Inklusionsbonus kann für Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisse,
die ab 1.07.2019 beginnen, beantragt werden. Die Online-Antragstellung ist ab 1.10.2019 beim Sozialministeriumservice
möglich. Eine rückwirkende Auszahlung ist vorgesehen.
Das 2017 im Nationalrat einstimmig beschlossene Inklusionspaket hat die Verbesserung der beruflichen Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen zum Ziel. Bereits erfolgte Fördermaßnahmen wie etwa die Entbürokratisierung
der Entgeltbeihilfe, der Ausbau der Integrativen Betriebe Lehre und der Berufsausbildungsassistenz werden fortgeführt.
Unterstützt vom Ausgleichstaxfonds-Beirat, bestehend aus Vertretern der Menschen mit Behinderungen, der Länder
und der Sozialpartner, erarbeitete das Sozialministerium eine Vielzahl an Maßnahmen.
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