Wien (bmi) - Sie haben Ihren Reisepass verloren und wieder gefunden? Den Verlust beziehungsweise die Wiederauffindung
müssen Sie den Behörden melden. Erst mit der Anzeigebestätigung kann von der Passbehörde ein
neuer Reisepass ausgestellt werden.
Verreisen Sie niemals mit einem als gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepass. Ein solcher Reisepass ist in
den Fahndungsdatenbanken ausgeschrieben und darf zum Grenzübertritt nicht verwendet werden. Die Einreise in
Ihr Gastland könnte Ihnen verweigert werden. Melden Sie deshalb die Wiederauffindung Ihres Reisepasses umgehend
der Passbehörde.
Bei Diebstahl Ihres Reisepasses hat eine Anzeige bei der Polizei zu erfolgen. Erst mit der Anzeigebestätigung
kann von der Passbehörde ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bei Verlust reicht eine mündliche Bekanntgabe
bei der Passbehörde.
Einreiseverweigerung trotz Widerruf der Fahndung
Ein Widerruf in den internationalen Fahndungsdatenbanken benötigt ungefähr 24 Stunden. Auch danach ist
Vorsicht geboten: Da der Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden
des Gastlandes bekannt wird, kann dies bis zur Verweigerung der Einreise führen. Manche Länder akzeptieren
als gestohlen bzw. verloren gemeldete Reisedokumente nicht für die Ein-/Ausreise, selbst wenn Sie als wiederaufgefunden
gemeldet wurden.
Allgemeine
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