Nach Nationalrat hat auch Bundesrat ABGB-Änderung beschlossen – „Aktionsplan sichere Almen“
vollständig umgesetzt
Wien (bmnt) - „Nach dem Beschluss im Nationalrat letzte Woche hat heute auch der Bundesrat die Gesetzesänderung
im Bereich der Haftung von Viehhaltern beschlossen. Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt wird in den nächsten
Tagen erfolgen. Das Gesetz ist auf alle jene schädigenden Ereignisse anzuwenden, die nach dem 1. Juli 2019
eintreten. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, um schon für die heurige Almsaison mehr Sicherheit
auf Österreichs Almen zu ermöglichen. Meine Vorgängerin Elisabeth Köstinger hat den ‚Aktionsplan
sichere Almen‘ initiiert, mit dem Beschluss der ABGB Novelle ist die Umsetzung aller Maßnahmen vervollständigt“,
betonte Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Maria Patek, am 11. Juli.
Konkret geht es um die Präzisierung des § 1320, in dem die Haftung von Viehhaltern geregelt ist. Bisher
hatte das ABGB den Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. Für eine ausgewogene Interessenabwägung
ist jedoch eine stärkere Eigenverantwortung der Freizeitnutzer erforderlich. Dazu wird ein neuer Absatz in
den § 1320 des ABGB eingefügt, mit dem das Haftungsrecht geändert wird. Erstmals wird damit die
Eigenverantwortung der Alm-Besucherinnen und Besucher verankert. Gäste werden in die Verantwortung genommen,
Verhaltensregeln auf Almen und Weiden einzuhalten. Auch für Tierhalter gibt es künftig deutlich mehr
Rechtssicherheit, wenn Landwirte bundesweite Standards einhalten. „Durch die Gesetzesänderung gibt es erstmals
klare Regeln des Miteinanders auf unseren Almen und Weiden, auf die sich Behörden und Gerichte direkt beziehen
können“, so Patek abschließend.
Informations-Folder mit den „10 Verhaltensregeln für Alm-Besucher“, der „Standard für die Alm- und Weidewirtschaft“,
ein Video und weitere Unterlagen stehen auf https://www.sichere-almen.at
zur Verfügung.
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