Nettovermögen weiterhin negativ, Bundesvermögen gestiegen
Wien (pk) – Im Bundesrechnungsabschluss informiert der Rechnungshof den Nationalrat über den Budgetvollzug,
den Stand der Finanzschulen und die Bundeshaftungen des Jahres 2018 (III-292 d.B.). Mit einem realen BIP-Wachstum
von 2,7% waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Finanzjahr 2018 positiv, wenn auch etwas schlechter
als bei der Budgetplanung angenommen. Nettoergebnis und Nettofinanzierungssaldo wichen stark von den budgetierten
Werten ab, fielen aber günstiger aus als veranschlagt. Das Bundesvermögen stieg etwas an.
Nettoergebnis: Minus von 523,68 Mio. €.
Das Nettoergebnis für den Ergebnishaushalt fiel 2018 mit -523,68 Mio. € negativ aber besser als veranschlagt
aus, was sowohl an deutlich höheren Erträgen als erwartet, an Steuererträgen und Finanzerträgen
sowie geringen Transferaufwendungen und einem niedrigen betrieblichen Sachaufwand lag. Es war dank der guten Konjunktur
um 3,880 Mrd. € besser als im Voranschlag (4,404 Mrd. €) angenommen und um 1,122 Mrd. € besser als im Jahr 2017.
Der Nettofinanzierungssaldo aus Einzahlungen und Auszahlungen betrug -1,104 Mrd. € und war damit um 1,054 Mrd.
€ niedriger als veranschlagt (-2,159 Mrd. €). Das Nettovermögen lag im Jahr 2018 bei -154,363 Mrd. €. Es ist
weiterhin negativ, weil die Schulden das Vermögen nach wie vor übersteigen.
Vermögen des Bundes stieg leicht an
2018 betrug das Vermögen des Bundes 100,317 Mrd. € und somit 9,351 Mrd. € mehr als im Vorjahr. Verantwortlich
dafür ist die Umstellung der Verrechnung bei der Abgrenzung der Steuereinnahmen sowie die Folge- bzw. Neubewertung
von Beteiligungen. Demgegenüber stehen Fremdmittel in der Höhe von 254,680 Mrd. €, die um 1,227 Mrd.
€ höher waren als 2017. Laut Rechnungshof ist dies auf den Anstieg der Finanzschulen sowie der Verbindlichkeiten
an die ÖBB zurückzuführen.
Finanzschulden mit 2,6% verzinst
Die bereinigten Finanzschulden des Bundes beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 211,655 Mrd. € und waren damit
um 415 Mio. € (0,2%) höher als im Jahr 2017. Hauptfinanzierungsquelle waren Bundesanleihen in heimischer Währung.
Die durchschnittliche Verzinsung betrug unter Berücksichtigung der Währungstauschverträge 2,6% und
lag um 0,4% über der durchschnittlichen Rendite von 2,2%.
Mittelverwendungsüberschreitungen, Haushaltsrücklagen, Vorbelastungen
Im Jahr 2018 wurden im Finanzierungshaushalt Mittelverwendungsüberschreitungen von 1,378 Mrd. € genehmigt.
Die größten Anteile betrafen den Bereich Arbeitsmarkt, den Pflegebereich, die Ruhe- und Versorgungsgenüsse
sowie die Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung für BeamtInnen.
Der Stand der Haushaltsrücklagen belief sich auf 15,662 Mrd. € und war damit um 145,71 Mio. € höher als
im Jahr 2017. Der Zuwachs war vor allem auf niedrige Zahlungen an Zinsen für Finanzschulden zurückzuführen,
wodurch Rücklagenzuführungen ermöglicht wurden.
Die Verpflichtungen zu Lasten künftiger Finanzjahre betrugen insgesamt 124,099 Mrd. € und betrafen vor allem
die künftigen Zinszahlungen des Bundes für die Finanzschulden und die Annuitäten aufgrund der Zuschussverträge
mit den ÖBB.
Empfehlungen des Rechnungshofs
Der Rechnungshof erhob außerdem die Abläufe in Bezug auf das Forderungsmanagement des Bundes. Auf Basis
der Feststellungen wird empfohlen, die Vorschriften zur Erfassung, Bewertung und zum Ausweis von Forderungen anwenderorientierter
zu fassen. Hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Belege gab er unter anderem Empfehlungen
zur Besoldungsüberprüfung, zur Berechnung und zur Verbuchung ab.
In Bezug auf die gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung unterstützt der Rechnungshof die im Stabilitätsprogramm
angekündigten Bemühungen zu einer nachhaltigen Budgetpolitik sowie das Bekenntnis, durch Ausgabendisziplin,
Strukturreformen und Einsparungen in der Verwaltung einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen. Davon auszugehen
ist, dass sich der Anteil der altersbedingten Ausgaben am BIP künftig erhöhen wird, daher wird die Sicherung
der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in diesen Bereichen als unerlässlich bewertet. Betont
wird die Erfordernis weiterer Reformschritte beim Pensionssystem und zur Finanzierung der Langzeitpflege im Rahmen
eines Gesamtkonzepts sowie im ausgabeintensiven Gesundheitsbereich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für den Bundesrechnungsabschluss konkrete Jahresvergleiche einzelner
Bereiche aufgrund der Umschichtungen von Global- und Detailbudgets zwischen Untergliederungen durch die Bundesministeriengesetz-Novelle
2017 kaum möglich waren.
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