Wien (ak) - Für viele steht er noch bevor, einige sind schon wieder retour. KonsumentInnen haben Rechte,
wenn der Urlaub ein Albtraum war. Die AK gibt Tipps, wie man sich bei Flugverspätungen, Pleite einer Airline,
Reisemängel und Co wehren kann. Endlich weg aber oft schmeißen KonsumentInnen ihre Nerven schon am
Flughafen hin. Die AK gibt Tipps:
1 Flugverspätung was Sie wann bekommen: Wenn Sie von einem EU-Staat aus oder aus einem Nicht-EU-Land
in die EU (Fluglinie hat Sitz in EU) fliegen, so haben Sie bei Verspätungen bestimmte Rechte. Bei zwei Stunden
Verspätung beim Abflug haben Sie Anspruch auf Verpflegung, Anrufe oder Hotelunterbringung, wenn nötig.
Ab drei Stunden oder mehr gibt es bei einer verspäteten Ankunft gestaffelt nach Flugstrecke: bis 1.500 km
250 Euro, von 1.500 bis 3.500 km 400 Euro, über 3.500 km 600 Euro. Kein Geld gibt es, wenn sich der Flug wegen
unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (etwa Vulkanausbruch) verspätet.
2 Verspätetes Gepäck es kann Geld geben: Die Fluglinie haftet bis zu einer Höchstgrenze
von etwa 1.300 Euro. Der Schaden muss schriftlich binnen 21 Tagen nach Übergabe des Reisegepäcks an die
Airline angezeigt werden. Nötige Dinge können Sie kaufen. Was ist nötig? Das hängt von der
Reise ab halten Sie Ihre Kosten möglichst gering!
3 Reisemängel Geld retour: Lärm von der nahegelegenen Baustelle, Kakerlaken im Zimmer,
das
sind Gewährleistungsansprüche. Sie haben ein Recht auf Preisminderung: Unbedingt Mängel vor Ort
der Reiseleitung mittteilen. Dokumentieren Sie alles, machen Sie Fotos. Machen Sie nach der Rückkehr Ihre
Ansprüche beim Veranstalter schriftlich geltend. Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen. Die Frankfurter
Liste bietet eine Orientierung, wie viel Sie zurückfordern können.
4 Teurer Check-in: Ryanair und Laudamotion verrechnen für den Check-in am Schalter, auch wenn er online
nicht funktioniert, 55 Euro pro Person und Strecke. Wizz Air 30 Euro. AK und VKI haben bereits Klagen eingebracht,
denn die Ausstellung einer Bordkarte und der Check-in sollten bereits im Flugpreis inkludiert sein. Geben Sie zu
verstehen, dass Sie mit der Zahlung der Gebühren nicht einverstanden sind. Fordern Sie das Unternehmen in
der Folge schriftlich zur Rückerstattung dieser Gebühren auf.
5 Spesenfallen beim Zahlen mit Plastikgeld: Verwenden Sie die Bankomat- oder Kreditkarte außerhalb
des Euro-Raumes, können je nach Bank bzw. Kreditkartenunternehmen unterschiedlich hohe Spesen anfallen. Vorsicht
beim Geldabheben mit Kreditkarte: Das kostet immer egal ob im Euro-Raum oder außerhalb. Speseninfos gibt
es unter: https://www.bankenrechner.at/zahlkartenrechner
6 Kostenfallen bei Handy-Nutzung: Roam like at home gilt nur innerhalb der EU. In Nicht-EU Ländern
oder auch bei Kreuzfahrten sollten Sie sich vorab beim Mobilfunkanbieter über die Kosten, vor allem für
Telefonieren und Internetsurfen informieren.
Unter https://wien.arbeiterkammer.at/reise gibt
es mehr Infos, Tipps und Broschüren. Bei verspäteten, gestrichenen und überbuchten Flügen hilft
die AK Fluggastrechte-App: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Reise/Probleme_beim_Flug.html
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